Hexenwäldchen in Tonndorf: Errichtung einer Waldkindertagesstätte und eines naturnahen Kinderspielplatzes ermöglichen! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek
Letzte Beratung: 18.04.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.25
- Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen (Drs. 21-8748) im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek mit geändertem Petitum am 10.04.2024 punktweise abgestimmt:
Im Fokus steht das sogenannte Hexenwäldchen im Steenmoor Ecke Rahlaukamp im Stadtteil Tonndorf. Es geht um das Flurstück 2995 mit einer Größe von 4.531m², das unbebaut ist und als „grüne Oase“ das Erscheinungsbild der Straßenzüge vor Ort über Jahre geprägt hat. Seit gut zwei Jahren ist das Hexenwäldchen aufgrund von Verkehrssicherungspflichten für die Öffentlichkeit mit einem Bauzaun komplett gesperrt – vorher hat das beliebte Wäldchen als Naherholungsort eine große Rolle für den Stadtteil gespielt. Das Grundstück befindet sich im Allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg und ist gemäß Bebauungsplan Tonndorf 20 von 1985 planrechtlich für die Gemeinbedarfsnutzung „Kindertagesheim“ ausgewiesen.
Diese bisher ungenutzte Gemeinbedarfsfläche sollte perspektivisch Ihrer Zweckbestimmung zugeführt werden, andererseits aber auch die ausgeprägten ökologischen Belange und den Bedarf an Kinderspielplatzflächen im Quartier berücksichtigen. Daher setzen wir uns dort für die Errichtung einer sogenannten Waldkindertagesstätte und eines naturnahen Kinderspielplatzes ein. Eine Waldkindertagesstätte bietet den Vorteil, naturnah unseren Jüngsten die Bedeutung unserer Umwelt näherzubringen und sich gleichzeitig im Grünen zu bewegen. Um einen zusätzlichen Nutzen für den Stadtteil zu generieren, soll außerdem ein öffentlich-zugänglicher und naturnaher Kinderspielplatz (sogenannter Waldspielplatz) errichtet werden.
Ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren wird erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch nehmen. Daher sollten mögliche Gefahrenpotenziale im Hexenwäldchen umgehend beseitigt und die Gemeinbedarfsfläche erneut bis zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob das städtische Konzept der Grünpartenschaften im Hexenwäldchen Anwendung finden könnte.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die zuständigen Stellen im Bezirksamt Wandsbek und der Regionalausschuss Kerngebiet sowie der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek, sind vor Veröffentlichung der Konzeptausschreibung am Verfahren zu beteiligen und über das Ergebnis des Verfahrens zu informieren.
keine Anlage/n
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