Hexenwäldchen in Tonndorf Auskunftsersuchen vom 10.06.2022
In der ruhigen Kopfsteinpflasterstraße Steenmoor in Tonndorf befindet sich an der Ecke Rahlaukamp ein grünes Refugium, welches mit der vorhandenen Bebauung ein harmonisches Ensemble bildet und von der Bevölkerung als „Hexenwäldchen“ geliebt wird. Soweit bekannt, befindet sich das Grundstück im Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist derzeit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Finanzbehörde antwortet wie folgt: 08.07.2022
Das Grundstück befindet sich im Allgemeinen Grundvermögen des Landesbetriebs für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).
Die Planungen zu diesem Grundstück sind derzeit in Prüfung und noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 22/7120.
Entfällt.
Zu 2. und 3.:
Das Grundstück war und ist nicht für eine öffentliche Nutzung freigegeben bzw. vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 22/7120.
Die Zuständigkeit über die Bauleitplanung obliegt dem Bezirksamt, das auch im Einzelfall über eine Befreiung von den planrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan entscheidet. Themen zur Bauleitplanung und zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen werden im Planungsausschuss abgestimmt. Die Sitzungen des Planungsausschusses sind öffentlich, sodass bei Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken vorgetragen werden können.
keine Anlage/n