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Hexenwäldchen in Tonndorf Auskunftsersuchen vom 10.06.2022

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 28.09.2022 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 7.1

Sachverhalt

 

In der ruhigen Kopfsteinpflasterstraße Steenmoor in Tonndorf befindet sich an der Ecke Rahlaukamp ein grünes Refugium, welches mit der vorhandenen Bebauung ein harmonisches Ensemble bildet und von der Bevölkerung als „Hexenwäldchen“ geliebt wird. Soweit bekannt, befindet sich das Grundstück im Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist derzeit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Finanzbehörde antwortet wie folgt:             08.07.2022

 

  1. Befindet sich das Grundstück noch im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)?

 

  1. Wenn ja, wer innerhalb der FHH ist für das Grundstück zuständig?

 

Das Grundstück befindet sich im Allgemeinen Grundvermögen des Landesbetriebs für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).

 

  1. Wenn ja, plant die FHH, das Grundstück, mittel- und langfristig zu behalten?

 

Die Planungen zu diesem Grundstück sind derzeit in Prüfung und noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 22/7120.

 

  1. Wenn nein, an wen wurde es verkauft?

 

Entfällt.

 

  1. Wann wird das Hexenwäldchen wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein?

 

  1. Welche Maßnahmen sind auf dem Grundstück kurz-, mittel- und langfristig geplant?

 

Zu 2. und 3.:

Das Grundstück war und ist nicht für eine öffentliche Nutzung freigegeben bzw. vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 22/7120. 

 

 

  1. Wie wird die Bevölkerung über das Hexenwäldchen betreffende Planungen informiert?

 

Die Zuständigkeit über die Bauleitplanung obliegt dem Bezirksamt, das auch im Einzelfall über eine Befreiung von den planrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan entscheidet. Themen zur Bauleitplanung und zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen werden im Planungsausschuss abgestimmt. Die Sitzungen des Planungsausschusses sind öffentlich, sodass bei Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken vorgetragen werden können.

 

 

 

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