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Hexenwäldchen in Tonndorf Auskunftsersuchen vom 10.06.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.06.2022
Sachverhalt

 

In der ruhigen Kopfsteinpflasterstraße Steenmoor in Tonndorf befindet sich an der Ecke Rahlaukamp ein grünes Refugium, welches mit der vorhandenen Bebauung ein harmonisches Ensemble bildet und von der Bevölkerung als „Hexenwäldchen“ geliebt wird. Soweit bekannt, befindet sich das Grundstück im Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist derzeit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Befindet sich das Grundstück noch im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)?

 

  1. Wenn ja, wer innerhalb der FHH ist für das Grundstück zuständig?

 

  1. Wenn ja, plant die FHH, das Grundstück, mittel- und langfristig zu behalten?

 

  1. Wenn nein, an wen wurde es verkauft?

 

  1. Wann wird das Hexenwäldchen wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein?

 

  1. Welche Maßnahmen sind auf dem Grundstück kurz-, mittel- und langfristig geplant?

 

  1. Wie wird die Bevölkerung über das Hexenwäldchen betreffende Planungen informiert?

 

 

 

 

Anhänge

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