Vorbereitend für die neue Wahlperiode hat der Jugendhilfeausschuss Ergänzungen in § 11 und § 12 der Geschäftsordnung des JHA vorgenommen und einstimmig in der Sitzung am 13.02.19 beschlossen. Die Geschäftsordnung wurde dem JHA erneut zu seiner konstituierenden Sitzung am 18.09.2019 vorgelegt. Während der Sitzung wurden in § 11 (2) die Wörter „sind ein Mitglied der größten Bezirksfraktion“ durch „sind je ein Mitglied der größeren Bezirksfraktionen gem. § 10 Abs. 2 BezVG“ ersetzt. Die geänderte Geschäftsordnung wurde einstimmig in der Sitzung am 18.09.19 beschlossen.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses
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