"Förderfonds Bezirke" - Prämienzahlung 2020
Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Höhe von 250 Euro pro Genehmigung, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500 Tsd. €) und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten (500 Tsd. €).
Die Bezirksämter haben auch im vergangenen Jahr insgesamt wieder mehr Wohnungen genehmigt als ursprünglich geplant. Zusammen mit den Prämien aus der Gewerbeförderung ergeben sich in 2020 folgende Zuweisungen:
Für den Fall, dass die geplante Anzahl von Wohnungen in einem Jahr nicht erreicht wurde und ein Ausgleich mit der Gesamtabrechnung eines Jahres nicht möglich ist, werden entsprechend Ziffer 8 Abs. 5 der Fortschreibung des Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau zu viel gezahlte Beträge mit der Ausschüttung im Folgejahr verrechnet.
Der Wandsbeker Anteil verteilt sich auf die folgenden PSP-Elemente:
Prämie gesamt |
Betriebsmittel (60%) |
Investitionsmittel (40%) |
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3-22103010-000001.01 konsumt. BV Förderfonds |
2-22103010.00001.01 Investition BV Förderfonds |
53.929,67 Euro |
32.357,80 Euro |
21.571,87 Euro |
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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