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Förderfonds Bezirke - Prämienzahlungen 2022

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.09.2022
Sachverhalt

Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Höhe von 350 Euro pro Genehmigung, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500 Tsd. €) und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten (500 Tsd. €).

Die Bezirksämter haben auch im vergangenen Jahr insgesamt wieder mehr Wohnungen genehmigt als ursprünglich geplant. Zusammen mit den Prämien aus der Gewerbeförderung ergeben sich in 2022 folgende Zuweisungen:

 

 

 

Die Verteilung erfolgt zu 60% in den Förderfonds konsumtiv und zu 40% in den Förderfonds investiv. Abzüglich aller bereits gefassten Beschlüsse der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses stehen ab sofort Gelder in folgender Höhe zur Verfügung:

 

Förderfonds konsumtiv: 550.088,32 €

Förderfonds investiv: 589.505,59 €

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.