"Förderfonds Bezirke" - Prämienausschüttung gem. Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau
Letzte Beratung: 21.02.2023 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 11.1
Das Amt Bezirksverwaltung der BWFGB wird gem. Ziffer 8 Abs. 5 der Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau (VfHH) die erste Auszahlung in 2023 (Abschlagszahlung) der Mittel des Förderfonds vornehmen. In diesem Zuge werden im Januar eines Jahres auf Basis der Zielzahlen 350 Euro pro geplanter Wohneinheit ausgekehrt.
Aufgrund der gem. Ziffer 1 des Vertrages geplanten Genehmigungszahlen der Bezirksämter errechnet sich für das Bezirksamt Wandsbek folgende Auszahlung:
Zielzahl für Wohnungsbaugenehmigungen |
Auszahlung (350 € pro geplanter Wohnung) |
1.800 |
630.000 € |
Die Mittel werden zu 60 % (378.000 €) konsumtiv und zu 40 % (252.000 €) investiv bereitgestellt.
Nach Ziffer 8 Abs. 5 VfHH wären eventuelle Überzahlungen mit der Gesamtabrechnung, die auch die Gewerbeplanung berücksichtigt, zu verrechnen, ggf. ergänzend mit der ersten Zahlung des Folgejahres.
Die Sollübertragung der Mittel wird durch das Amt B veranlasst. Die Prämien sind in der aktuellen Übersicht der politischen Mittel 2023 enthalten.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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