"Förderfonds Bezirke" Auszahlung der Prämien für den Wohnungsbau
FB 62 wird gem. Ziffer 8 Abs. 5 der Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau die erste Auszahlung der Mittel des Förderfonds vornehmen. Im Januar eines Jahres sind demnach auf Basis der Planzahlen 250 Euro pro genehmigter Wohneinheit auszukehren. Aufgrund der gem. Ziffer 1 des Vertrages geplanten Genehmigungszahlen der Bezirksämter errechnen sich folgende Zahlungen:
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Zielzahlen für Wohnungsbau-genehmigungen |
250 € pro geplanter Wohnung |
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Hamburg-Mitte |
1.400 |
350.000 |
Altona |
1.500 |
375.000 |
Eimsbüttel |
1.050 |
262.500 |
Hamburg-Nord |
1.200 |
300.000 |
Wandsbek |
1.800 |
450.000 |
Bergedorf |
800 |
200.000 |
Harburg |
800 |
200.000 |
Summe |
8.550 |
2.137.500 |
Die Mittel werden zu 40 % investiv und zu 60 % konsumtiv bereitgestellt. Die Sollübertragung erfolgt in Kürze.
Nach Ziffer 8 Abs. 5 der Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau wären eventuelle Überzahlungen mit der Gesamtabrechnung zu verrechnen, die auch die Gewerbeplanung berücksichtigt, ggf. ergänzend mit der ersten Zahlung des Folgejahres.
Der Wandsbeker Anteil verteilt sich auf die folgenden PSP-Elemente:
Prämie gesamt |
Betriebsmittel (60%) |
Investitionsmittel (40%) |
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3-22103010-000001 konsumt. BV Förderfonds |
2-22103010.00001 Investition BV Förderfonds |
450.000,- Euro |
270.000,- Euro |
180.000,- Euro |
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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