Förderfonds Bezirke - Prämienausschüttung gem. Vertrag für Hamburg - Wohnungsbau
Die Finanzbehörde hat gem. Ziffer 8 Abs. 5 der Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau die erste Auszahlung der Mittel des Förderfonds vorgenommen: Im Januar eines Jahres sind auf Basis der Planzahlen 250 Euro pro genehmigter Wohneinheit auszukehren.
Aufgrund der gem. Ziffer 1 des Vertrages geplanten Genehmigungszahlen der Bezirksämter errechnen sich folgende Zahlungen:
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Zielzahlen für Wohnungsbau-genehmigungen |
250 € pro geplanter Wohnung |
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Hamburg-Mitte |
1.400 |
350.000 |
Altona |
1.500 |
375.000 |
Eimsbüttel |
1.050 |
262.500 |
Hamburg-Nord |
1.200 |
300.000 |
Wandsbek |
1.800 |
450.000 |
Bergedorf |
800 |
200.000 |
Harburg |
800 |
200.000 |
Summe |
8.550 |
2.137.500 |
Die Mittel werden zu 40 % investiv und zu 60 % konsumtiv bereitgestellt.
Nach Ziffer 8 Abs. 5 der Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau wären eventuelle Überzahlungen mit der Gesamtabrechnung zu verrechnen, die auch die Gewerbeplanung berücksichtigt, ggf. ergänzend mit der ersten Zahlung des Folgejahres.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.