Feuerwehrzufahrten in Steilshoop: Bestand, Zuständigkeiten und Transparenz der Kennzeichnung Kleine Anfrage vom 23.06.2026
In Steilshoop befinden sich zahlreiche Feuerwehrzufahrten auf öffentlichen und privaten Flächen. Aus Gesprächen mit Anwohnern, Eigentümern und Wohnungsunternehmen ergibt sich, dass häufig Unklarheit darüber besteht, welche Feuerwehrzufahrten tatsächlich behördlich angeordnet wurden, wo diese verlaufen und welche Kennzeichnungen rechtsverbindlich sind. Teilweise unterscheiden sich Beschilderungen, Markierungen und örtliche Gegebenheiten. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Nutzung von Stellflächen sowie bei der Wahrnehmung von Verkehrsverstößen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 01.07.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Die zuständige Abteilung führt keine Übersichten im Sinne der Fragestellung. Eine Ermittlung aller Feuerwehrzufahrten ist nicht möglich, da die Bauakten aller 672 Flurstücke des Stadtteils Steilshoop gesichtet und händisch ausgewertet werden müssten. Dies ist bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 30 Minuten in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Antwort zu Frage 1.
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Antwort zu Frage 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Die genehmigende Behörde ist das Bezirksamt Wandsbek. Feuerwehraufstellflächen und/oder -zufahrten werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren festgesetzt.
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Antwort zu Frage 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Feuerwehraufstellflächen und ggfs. Feuerwehrzufahrten sind in den Bauakten hinterlegt.
Bezirksamt Wandsbek:
Es gibt keine regelmäßige Überprüfung seitens des Bezirksamtes Wandsbek auf privaten Flächen.
Im Rahmen der regelhaften Begehung durch die Wegewarte werden derartige Feuerwehrüberfahrten im öffentlichen Wegebereich hinsichtlich Beschädigungen etc. mitüberprüft. Die Begehungshäufigkeit beträgt an Hauptverkehrsstraßen und übergeordneten bezirklichen Straßen zwei Begehungen pro Monat und in den nachgeordneten Straßen eine Begehung pro Monat.
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Antwort zu Frage 1.
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Antwort zu Frage 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Es gilt § 5 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung in Verbindung mit den Ausführungen des Bauprüfdienstes „Brandschutztechnische Auslegungen 2023-2“.
Bezirksamt Wandsbek.
Das Bezirksamt Wandsbek hat keine Pläne im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.
keine Anlage/n
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