Feuerwehrzufahrten am Schreyerring in Steilshoop: Bestand, Zuständigkeiten und Transparenz der Kennzeichnung Kleine Anfrage vom 10.07.2026
Am Schreyerring in Steilshoop bestehen nach Wahrnehmung von Anwohnerinnen und Anwohnern mehrere als Feuerwehrzufahrten gekennzeichnete oder genutzte Bereiche auf öffentlichen und privaten Flächen. Vor Ort bestehen Unklarheiten darüber, welche dieser Zufahrten beziehungsweise Aufstellflächen tatsächlich behördlich angeordnet oder genehmigt wurden, wo sie genau verlaufen und welche Beschilderungen oder Markierungen rechtsverbindlich sind. Teilweise sind Beschilderung, Markierung und tatsächliche Nutzung der Flächen nicht eindeutig nachvollziehbar. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Nutzung von Stellflächen, bei der Beurteilung möglicher Verkehrsverstöße sowie hinsichtlich der Zuständigkeiten für Kontrolle, Instandhaltung und Durchsetzung. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drs. 22-3920) bietet leider keine ausreichende Übersicht. Daher bitten wir um konkrete Informationen zum Schreyerring.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 22.07.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Fehlinghöhe 1 – 5: Anleiterung erfolgt von privatem Grund (straßenseitig), die Feuerwehrzufahrt ist über den Schreyerring erreichbar. Genehmigt am 22.02.2019.
Schreyerring 1 – 9: Anleiterung erfolgt von privatem Grund (Innenhof), die Umfahrt für die Feuerwehr ist über die Gründgensstraße erreichbar. Genehmigt am 29.6.1972.
Schreyerring 27: Anleiterung erfolgt von privatem und öffentlichem Grund (straßenseitig – Fehlinghöhe), die Feuerwehr-Trasse ist erreichbar über den Schreyerring. Genehmigt am 09.06.2015.
Schreyerring 29 – 35: Anleiterung erfolgt von privatem Grund (straßenseitig), die Feuerwehr-Trasse ist erreichbar über den Schreyerring und Gropiusring. Genehmigt am 09.06.2015.
Schreyerring 37 -51: Anleiterung erfolgt von privatem Grund (Innenhof), der Feuerwehrweg ist über den Gropiusring erreichbar. Genehmigt am 15.3.1973.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Feuerwehraufstellflächen und ggfs. Feuerwehrzufahrten sind in den Bauakten hinterlegt.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek überprüft die Überfahrten auf öffentlichem Grund bei der monatlichen Begehung durch den Wegewart auf Verkehrssicherheit, jedoch nicht die Aufstellflächen, wenn sie sich auf Privatgrund befinden.
Bezirksamt Wandsbek:
Es wurden keine solche Änderungen veranlasst.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Wegeaufsicht hat in diesem Zeitraum keine Schäden an Überfahrten auf öffentlichem Grund festgestellt. Aufstellflächen auf Privatgrund und die Freihaltung der Flächen werden seitens des Bezirksamtes nicht überprüft.
Bezirksamt Wandsbek:
Dies liegt in der Zuständigkeit der Feuerwehr (BIS).
Bezirksamt Wandsbek:
Dies ist der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen. Eine separate Veröffentlichung ist nicht
geplant.
keine Anlage/n
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