Feuerwehrzufahrten am Fritz-Flinte-Ring in Steilshoop: Bestand, Zuständigkeiten und Transparenz der Kennzeichnung Kleine Anfrage vom 11.08.2026
Am Fritz-Flinte-Ring in Steilshoop bestehen nach Wahrnehmung von Anwohnerinnen und Anwohnern mehrere als Feuerwehrzufahrten gekennzeichnete oder genutzte Bereiche auf öffentlichen und privaten Flächen. Vor Ort bestehen Unklarheiten darüber, welche dieser Zufahrten beziehungsweise Aufstellflächen tatsächlich behördlich angeordnet oder genehmigt wurden, wo sie genau verlaufen und welche Beschilderungen oder Markierungen rechtsverbindlich sind. Teilweise sind Beschilderung, Markierung und tatsächliche Nutzung der Flächen nicht eindeutig nachvollziehbar. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Nutzung von Stellflächen, bei der Beurteilung möglicher Verkehrsverstöße sowie hinsichtlich der Zuständigkeiten für Kontrolle, Instandhaltung und Durchsetzung. Wir bitten nun um konkrete Informationen zum Fritz-Flinte-Ring.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 21.08.2026
Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
Die in dieser Kleinen Anfrage erfragten Informationen können ausschließlich über die Sichtung von Bauakten im Archiv ermittelt werden. Hierfür wären mehrere hundert Vorgänge händisch auszuwerten. Dies ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit insgesamt nicht möglich. Dies vorausgeschickt wird wie folgt geantwortet:
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek.
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Feuerwehrzufahrten auf öffentlichem Grund werden im Rahmen der monatlichen Begehung durch den Wegewart auf baulichen Zustand / Verkehrssicherheit überprüft.
Bezirksamt Wandsbek:
Es sind soweit ersichtlich keine Änderungen, Verlegungen oder Aufhebungen erfolgt.
Bezirksamt Wandsbek:
Keine. Die Kontrolle der Kennzeichnung, Befahrbarkeit und Freihaltung obliegt nicht der Wegeaufsicht.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek hat derzeit keine Pläne im Sinne der Fragestellung. Die Freihaltung von Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen obliegt auf privatem Grund dem begünstigten Eigentümer bzw. Nutzer, auf öffentlichem Grund ggf. dem Vollzug der Straßenverkehrsordnung.
keine Anlage/n
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