Feuerwehrzufahrten am Gropiusring und César-Klein-Ring in Steilshoop: Bestand, Zuständigkeiten und Transparenz der Kennzeichnung Kleine Anfrage vom 27.07.2026
Am Gropiusring und César-Klein-Ring in Steilshoop bestehen nach Wahrnehmung von Anwohnerinnen und Anwohnern mehrere als Feuerwehrzufahrten gekennzeichnete oder genutzte Bereiche auf öffentlichen und privaten Flächen. Vor Ort bestehen Unklarheiten darüber, welche dieser Zufahrten beziehungsweise Aufstellflächen tatsächlich behördlich angeordnet oder genehmigt wurden, wo sie genau verlaufen und welche Beschilderungen oder Markierungen rechtsverbindlich sind. Teilweise sind Beschilderung, Markierung und tatsächliche Nutzung der Flächen nicht eindeutig nachvollziehbar. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Nutzung von Stellflächen, bei der Beurteilung möglicher Verkehrsverstöße sowie hinsichtlich der Zuständigkeiten für Kontrolle, Instandhaltung und Durchsetzung. Wir bitten nun um konkrete Informationen zum Gropiusring und César-Klein-Ring.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 05.08.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Vorbemerkung:
Die in dieser Kleinen Anfrage nachgefragten Informationen können ausschließlich über die Sichtung von Bauakten im Archiv ermittelt werden.
Hierfür wären mehrere hundert Vorgänge händisch auszuwerten. Dies ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit insgesamt nicht möglich, und nur für den vergleichsweise kleineren César-Klein-Ring leistbar. Dies vorausgeschickt, wird wie folgt geantwortet:
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2., im Übrigen Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
César-Klein-Ring 2-6: Anleiterung erfolgt von privatem Grund, straßenseitig, Feuerwehrzufahrt ist über den César-Klein-Ring erreichbar. Genehmigt 21.04.1972.
César-Klein-Ring 8-14: Anleiterung erfolgt von privatem Grund, hofseitig, die Feuerwehrzufahrt ist über den César-Klein-Ring erreichbar. Genehmigt 21.04.1972.
César-Klein-Ring 27-33 / Gründgenstraße 26: Anleiterung erfolgt von privatem Grund hofseitig und straßenseitig, straßenseitig über den Parkplatz und hofseitig über eine Durchfahrt, die Feuerwehrzufahrt ist über den César-Klein-Ring erreichbar. Genehmigt 22.12.1978.
César-Klein-Ring 16-32: Anleiterung erfolgt von privatem Grund straßenseitig. Genehmigt am 17.01.1973.
César-Klein-Ring 34-40: Anleiterung erfolgt von privatem Grund hofseitige auf privatem Grund, die Feuerwehrzufahrt ist über die Gründgensstraße erreichbar.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2., im Übrigen Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Feuerwehraufstellflächen und/oder -zufahrten werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren durch das zuständige Bezirksamt festgelegt.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2., im Übrigen Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Feuerwehrzufahrten auf öffentlichem Grund werden im Rahmen der monatlichen Begehung durch den Wegewart auf baulichen Zustand / Verkehrssicherheit überprüft.
Bezirksamt Wandsbek:
Es sind soweit ersichtlich keine Änderungen, Verlegungen oder Aufhebungen erfolgt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Im Rahmen der Kontrolle zur Verkehrssicherheit wurden an folgenden Feuerwehrzufahrten die Feuerwehrpfosten erneuert:
Cesar-Klein-Ring Nr. 12, 14 und 16.
Gropiusring Nr. 33, ggü. Nr. 15, Nr. 10, Nr. 12-16, Nr. 35.
Die Kontrolle der Kennzeichnung, Befahrbarkeit und Freihaltung obliegt nicht der Wegeaufsicht.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek hat derzeit keine Pläne im Sinne der Fragestellung. Die Freihaltung von Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen obliegt auf privatem Grund dem begünstigten Eigentümer bzw. Nutzer, auf öffentlichem Grund ggf. dem Vollzug der Straßenverkehrsordnung.
keine Anlage/n
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