20-3453

Fabriciusstieg 2: Nutzung des Grundstückes (Flurstück 3040, Gemarkung Bramfeld)

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

In Hamburg werden regelmäßig Grünflächen für den Wohnungsbau geopfert. Einfamilienhäuser werden kaum noch gebaut. Der Mittelstand ist dazu gezwungen, an den Rand von Hamburg zu ziehen, um ein Haus erwerben zu können, da in der Stadt meist nur noch Mehrfamilienhäuser gebaut werden.

Das Grundstück zwischen Fabriciusstieg 2 und Mönchskamp 10 (in der Nähe des EKZ Bramfeld) gehört der Freien und Hansestadt Hamburg. In der Vergangenheit wurde das Grundstück verpachtet. Nach Ende der Erbpacht wurde das darauf stehende kleine Haus abgerissen. Seitdem ist das Grundstück ungenutzt und vermüllt.

Bevor weitere Grünflächen in Wandsbek vernichtet werden, sollten derartige Potenziale genutzt werden.

Mit Drucksache 20-2810.1 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass das städtische Grundstück (Flurstück 3040, Gemarkung Bramfeld) nicht erschlossen ist. Eine Erschließung über den Fabriciusstieg wäre nur durch den Ausbau dieser öffentlichen Wegefläche möglich. Auch eine Erschließung über das nördlich angrenzende private Grundstück Bramfelder Chaussee 223 (Flurstück 6992) konnte bisher nicht realisiert werden.

Mit Drucksache 20-3131.1 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass das Grundstück (Flurstück 3040, Gemarkung Bramfeld) in der Vergangenheit mehrfach für unterschiedliche Nutzungs- und Verkaufsplanungen vorgesehen war. Im Zuge dieser Planungen wurde die Eigentümerin des privaten Grundstücks Bramfelder Chaussee 223 (Flurstück 6992) mehrmals mit der Bitte um die Bestellung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts kontaktiert. Dies wurde von der Eigentümerin immer abgelehnt.

 

Parallel wird weiterhin - in Abstimmung mit dem Bezirksamt - die Verringerung der vorzuweisenden Erschließung auf den Nachweis eines Stellplatzes, anstelle des Geh-, Fahr- und Leitungsrechts, geprüft.

Des Weiteren wird mitgeteilt, dass für das Grundstück ein Baumbestandsplan in Auftrag gegeben worden ist.

 

Daher fragen wir die zuständige Verwaltung:

 

 

1.)    Welche unterschiedliche Nutzungs- und Verkaufsplanungen wurden wann für das Grundstück vorgenommen?

2.)    Wer ist Eigentümer des Grundstücks Bramfelder Chaussee 223 (Flurstück 6992)?

3.)    Wann wurde der Eigentümer des Grundstücks Bramfelder Chaussee 223 (Flurstück 6992) mit der Bitte um die Bestellung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts kontaktiert?

4.)    Welche Möglichkeiten bestehen, das Grundstück auch ohne Bestellung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zu erschließen?

5.)    Wann wurde der Baumbestandsplan in Auftrag gegeben?

6.)    Welche Ergebnisse in Bezug auf eine neue Bebauung sind aus dem Baumbestandsplan abzuleiten?

7.)    Wie konnte das Grundstück vor Abriss des Hauses verpachtet werden – ohne dass ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht vorlag?

 

Anhänge

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