20-3131

Verschmutztes Grundstück (III)

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-2810.1 wird mitgeteilt, dass das städtische Grundstück Flurstück 3040 der Gemarkung Bramfeld nicht erschlossen ist. Eine Erschließung über den Fabriciusstieg wäre nur durch den Ausbau dieser öffentlichen Wegefläche möglich. Auch eine Erschließung über das nördlich angrenzende private Grundstück Bramfelder Chaussee 223 (Flurstück 6992) konnte bisher nicht realisiert werden. Mit dem Wort „bisher“ wird in der Antwort suggeriert, dass ein Kontaktversuch stattgefunden hat.

 

Des Weiteren teilt die zuständige Behörde mit, dass zu prüfen sei, ob auf dem Flurstück 3040 tatsächlich schützenswerte Baumbestände vorhanden sind. Mit der Formulierung „tatsächlich“ wird suggeriert, dass Informationen zu einem schützenwerten Baumbestand vorliegen.

 

Die Stadt Hamburg vernichtet Grünflächen, um dem Wohnungsnotstand zu begegnen. Eigene Brachlandflächen werden hingegen nicht bewirtschaftet. Diese verkommen und vermüllen.

 

Daher möchten wir die zuständige Behörde fragen:

 

 

1.)    Welche Maßnahme hat die zuständige Behörde unternommen, um das städtische Grundstück Flurstück 3040 der Gemarkung Bramfeld über das nördlich angrenzende private Grundstück Bramfelder Chaussee 223 (Flurstück 6992) zu erschließen?

 

1a) Welche weiteren Maßnahmen sind diesbezüglich vorgesehen?

1b) Sollten keine weiteren Maßnahmen vorgesehen sein: Warum sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen?

 

2.)    Sind der zuständigen Behörde Informationen bekannt, die darauf hinweisen, dass auf dem städtischen Grundstück Flurstück 3040 der Gemarkung Bramfeld schützenwerter Baumbestand vorhanden ist?

 

2a) Wenn ja, welche?

2b) Wenn nein, warum wird in der Antwort der Drucksache 20-2810.1 die Formulierung „tatsächlich schützenswerte Baumbestände vorhanden“ verwendet?

 

3.)    Welche Grundstücke der Stadt Hamburg in Wandsbek liegen wie das städtische Grundstück Flurstück 3040 der Gemarkung Bramfeld brach bzw. werden keiner Nutzung unterzogen? Es sind die jeweiligen Flurstücke und Gemarkungen zu nennen!

 

Anhänge

keine Anlage/n