20-2810.1

Verschmutztes Grundstück pflegen und unterhalten (II)

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-2397.1 hat die Finanzbehörde mitgeteilt, dass für das Grundstück zwischen Fabriciusstieg 2 und Mönchskamp 10 bisher eine Entwicklung des Flurstücks nicht möglich war, da verschiedene Fragen der Erschließung, der verkehrlichen Anbindung und des eventuell schützenswerten Baumbestandes derzeit noch ungeklärt sind.

 

Die durch die Anfrage der CDU angeregte Säuberung des Grundstücks wurde durchgeführt. Jedoch ist das Grundstück erneut verschmutzt. Eine sinnvolle zukünftige Nutzung des Grundstückes ist daher angezeigt.

 

 

Daher fragen wir die zuständige Verwaltung:

Die Finanzbehörde antwortet unter Beteiligung des Bezirksamtes Wandsbek wie folgt:

 

1.)    Welche konkreten Fragen der Erschließung, der verkehrlichen Anbindung und des Baumbestandes stehen einer erneuten Nutzung im Wege? Bitte die Fragen ausführlich erörtern.

 

2.)    Gibt es bereits Planungen hinsichtlich einer möglichen Verwendung des Grundstückes seitens des Bezirks?

 

a.) Wenn ja,

  1. ab wann ist mit einer erneuten Nutzung des Grundstückes zu rechnen?
  2. welche Nutzungsmöglichkeiten kommen für das Grundstück aus der Sicht des Bezirks in Betracht?

 

c.) Wenn nein, wann ist mit einer Entwicklung des Grundstücks zu rechnen?

 

3.)    In der Vergangenheit wurde das Grundstück verpachtet. Ein kleines Haus wurde nach Ende der Erbpacht entfernt. Besteht die Möglichkeit, das Grundstück zur Erbauung eines Einfamilienhauses erneut zu verpachten?

 

a) Wenn ja, welche Voraussetzungen gibt es für eine erneute Verpachtung?

 

b) Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine erneute Verpachtung des Grundstückes und für die Erstellung eines Einfamilienhauses?

 

Antwort:

 

Das städtische Grundstück Flurstück 3040 der Gemarkung Bramfeld liegt nicht direkt an der Bramfelder Chaussee. Der als Fußweg hergestellte Fabriciusstieg reicht für die Zufahrt zum städtischen Flurstück 3040 nicht aus. Eine Erschließung über den Fabriciusstieg wäre nur durch den Ausbau dieser öffentlichen Wegefläche möglich. Auch eine Erschließung über das nördlich angrenzende private Grundstück Bramfelder Chaussee 223 (Flurstück 6992) konnte bisher nicht realisiert werden. 

 

Für eine erneute Vergabe des Erbbaurechts oder einen Verkauf der Fläche müssten zunächst die technischen Fragen geklärt und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen geprüft werden. Darüber hinaus wäre gutachterlich zu prüfen, ob auf dem Flurstück 3040 tatsächlich schützenswerte Baumbestände vorhanden sind.

 

Anhänge

keine Anlage/n