20-2810

Verschmutztes Grundstück pflegen und unterhalten (II)

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-2397.1 hat die Finanzbehörde mitgeteilt, dass für das Grundstück zwischen Fabriciusstieg 2 und Mönchskamp 10 bisher eine Entwicklung des Flurstücks nicht möglich war, da verschiedene Fragen der Erschließung, der verkehrlichen Anbindung und des eventuell schützenswerten Baumbestandes derzeit noch ungeklärt sind.

 

Die durch die Anfrage der CDU angeregte Säuberung des Grundstücks wurde durchgeführt. Jedoch ist das Grundstück erneut verschmutzt. Eine sinnvolle zukünftige Nutzung des Grundstückes ist daher angezeigt.

 

 

Daher fragen wir die zuständige Verwaltung:

 

1.)   Welche konkreten Fragen der Erschließung, der verkehrlichen Anbindung und des Baumbestandes stehen einer erneuten Nutzung im Wege? Bitte die Fragen ausführlich erörtern.

 

2.)   Gibt es bereits Planungen hinsichtlich einer möglichen Verwendung des Grundstückes seitens des Bezirks?

 

a.) Wenn ja,

  1. ab wann ist mit einer erneuten Nutzung des Grundstückes zu rechnen?
  2. welche Nutzungsmöglichkeiten kommen für das Grundstück aus der Sicht des Bezirks in Betracht?

 

c.) Wenn nein, wann ist mit einer Entwicklung des Grundstücks zu rechnen?

 

3.)   In der Vergangenheit wurde das Grundstück verpachtet. Ein kleines Haus wurde nach Ende der Erbpacht entfernt. Besteht die Möglichkeit, das Grundstück zur Erbauung eines Einfamilienhauses erneut zu verpachten?

 

a) Wenn ja, welche Voraussetzungen gibt es für eine erneute Verpachtung?

 

b) Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine erneute Verpachtung des Grundstückes und für die Erstellung eines Einfamilienhauses?

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n