20-3713

Fabricusstieg 2: Nutzung des Grundstückes (Flurstück 3040, Gemarkung Bramfeld) Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

In Hamburg werden regelmäßig Grünflächen für den Wohnungsbau geopfert. Einfamilienhäuser werden kaum noch gebaut. Der Mittelstand ist dazu gezwungen, an den Rand von Hamburg zu ziehen, um ein Haus erwerben zu können, da in der Stadt meist nur noch Mehrfamilienhäuser gebaut werden.

Das Grundstück zwischen Fabriciusstieg 2 und Mönchskamp 10 (in der Nähe des EKZ Bramfeld) gehört der Freien und Hansestadt Hamburg. In der Vergangenheit wurde das Grundstück verpachtet. Nach Ende der Erbpacht wurde das darauf stehende kleine Haus abgerissen. Seitdem ist das Grundstück ungenutzt und vermüllt. Erst nachdem die CDU-Fraktion am 16.02.2016 Anfragen zu diesem Grundstück gestellt hat, wurden die zuständigen Behörden aktiv.

Bevor weitere Grünflächen in Wandsbek vernichtet werden, sollten derartige brachliegende Potenziale genutzt werden.

Mit Drucksache 20-2810.1 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass das städtische Grundstück (Flurstück 3040, Gemarkung Bramfeld) nicht erschlossen ist. Eine Erschließung über den Fabriciusstieg wäre nur durch den Ausbau dieser öffentlichen Wegefläche möglich. Auch eine Erschließung über das nördlich angrenzende private Grundstück Bramfelder Chaussee 223 (Flurstück 6992) konnte bisher nicht realisiert werden.

Mit Drucksache 20-3131.1 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass das Grundstück (Flurstück 3040, Gemarkung Bramfeld) in der Vergangenheit mehrfach für unterschiedliche Nutzungs- und Verkaufsplanungen vorgesehen war. Im Zuge dieser Planungen wurde die Eigentümerin des privaten Grundstücks Bramfelder Chaussee 223 (Flurstück 6992) mehrmals mit der Bitte um die Bestellung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts kontaktiert. Dies wurde von der Eigentümerin in den Jahren 2004 und 2008 immer abgelehnt. Weitere Kontaktaufnahmen erfolgten von den zuständigen Behörden hinsichtlich der Nutzung nicht.

Parallel wird weiterhin - in Abstimmung mit dem Bezirksamt - die Verringerung der vorzuweisenden Erschließung auf den Nachweis eines Stellplatzes, anstelle des Geh-, Fahr- und Leitungsrechts, geprüft.

Die abschließende Prüfung dieser Frage wird erst im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens durch das zuständige Bezirksamt geklärt werden können, da die Frage der Erschließung maßgeblich vom geplanten Vorhaben abhängig ist. Derzeit prüft der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen eine mögliche Erschließung auf dem im Eigentum der Stadt stehenden Flurstück 6894 in Kombination mit einem hierfür bestehenden Wegerecht.

Des Weiteren wird mitgeteilt, dass für das Grundstück ein Baumbestandsplan in Auftrag gegeben worden ist.

Ergebnis dieses Plans ist, dass eine Bebauung mit einem Eigenheim unter Berücksichtigung der vorhandenen Bäume möglich ist. Eine abschließende Prüfung zur tatsächlichen Erhaltungswürdigkeit wird im Laufe eines Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt.

Ziel der Politik muss es sein, derartige brachliegende Potenzialflächen schnellstmöglichst zu bebauen.


Der Regionalausschuss möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständige Behörde wird gebeten im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne die Ergebnisse der Prüfung des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen über eine mögliche Erschließung auf dem im Eigentum der Stadt stehenden Flurstück 6894 in Kombination mit einem hierfür bestehenden Wegerecht vorzustellen.

 

Anhänge

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