Ersatzpflanzung der entfernten Felsenbirne sowie Wiederherstellung des zerstörten Pflanzbereichs am Schuleingang der Stadtteilschule Oldenfelde Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2026 (Drs. 22-4216.1)
Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.5
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung bzw. die zuständige Fachbehörde werden gebeten
1. zu klären, wer für die Entfernung der Felsenbirne sowie die zugesagte Ersatzpflanzung verantwortlich ist.
2. sicherzustellen, dass zeitnah eine angemessene Ersatzpflanzung erfolgt. Dabei solle nach Möglichkeit eine Felsenbirne vergleichbarer Größe und Qualität gewählt werden, um den Charakter des Eingangsbereiches wiederherzustellen.
3. zu prüfen, wie der durch die Bauarbeiten zerstörte Pflanzbereich wiederhergestellt werden kann. Dies umfasst insbesondere die Wiederherstellung der Bodenstruktur, sowie die Neupflanzung von Frühblühern (Tulpen, Narzissen, Krokusse und Buschwindröschen)
4. den Regionalausschuss über die Ergebnisse der Prüfungen und Maßnahmen zu informieren.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Felsenbirne war nicht durch die Baumschutzverordnung geschützt und eine Ausnahmegenehmigung nach §6 der BaumschutzVO zur Fällung wurde nicht erteilt. Eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit bzw. die Anordnung einer Ersatzpflanzung ist daher nicht möglich.
Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss:
Der Schulstandort wird an das Fernwärmenetz von HanseWerk Natur angeschlossen. Die Felsenbirne befand sich im Baufeld der Fernwärmeleitung. Die Ersatzpflanzung erfolgt durch HanseWerk Natur nach Abschluss der Fernwärmearbeiten. HanseWerk Natur wird den Bereich nach Abschluss der Fernwärme-arbeiten wieder mit gleichen oder ähnlichen Pflanzen anlegen. Die Bepflanzung erfolgt in Abstimmung mit SBH | Schulbau Hamburg auch mit Blick auf die Pflege und die damit verbundenen Bewirtschaftungskosten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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