20-5389

Das Schulgebäude in Berne für den Stadtteil erhalten. Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5139.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung Wandsbek

  1. bekräftigt insbesondere ihre Beschlüsse vom 09.07.2015, 15.10.2015, 17.12.2015 und 12.05.2016 (20-1435.1, 20-1819, 20-1808, 20-2129, 20-2802) und fordert den Erhalt des Schulgebäudes in der Lienaustraße 32 in Farmsen-Berne, soweit eine schulische Nutzung nicht mehr in Frage kommt, als Voraussetzung für eine Nutzung für den Stadtteil und soziale, kulturelle und sportliche Zwecke.
  2. unterstützt mit Nachdruck das Anliegen der Initiative KuBiz Schule Berne, das Schulgebäude in der Lienaustraße 32 in Farmsen-Berne von der Freien und Hansestadt Hamburg zu übernehmen und ein Kultur- und Bildungszentrum zu entwickeln.

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. die Nutzung der Sporthalle Lienaustraße auch über den Zeitraum der getroffenen Vereinbarungen mit dem Sportverein TuS Berne hinaus, für eine Nutzung durch Sportvereine offenzuhalten. Eine solche Nutzung soll auch im Falle eines Grundstückverkaufs im Grundbuch gesichert werden;
  2. mit den Institutionen des Stadtteils in einen Dialog zu treten, um einen Erhalt des Schulgebäudes für den Stadtteil und soziale Zwecke sicherzustellen;
  3. das Schulgebäude als eines der letzten, weitgehend unverfälscht erhaltenen Schulgebäude Fritz Schumachers durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) zu erhalten;
  4. mitzuteilen, welche Gutachten mit welchem Erkenntnissen hinsichtlich des baulichen Zustandes und, soweit vorhanden, auch in Bezug auf Schadstoffbelastungen, von Gebäude und der betroffenen Flurstücke den Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bekannt sind;
  5. auf Anfrage die notwendigen Informationen, insbesondere auch zum Gebäudezustand zur Verfügung zu stellen, damit die Anfragenden in die Lage versetzt werden kann/können, ein Nachnutzungskonzept auf Basis einer erforderlichen und belastbaren Kostenkalkulation erstellen zu können.
  6. das Gebäude vorübergehend durch kurzfristige Nutzungsverträge für soziale Einrichtungen, Jugendhilfeträger, sportliche und kulturelle Angebote zu öffnen. Der Verein KuBiz könnte als Dachträger fungieren.

Stellungnahme der Finanzbehörde (FB) in Abstimmung mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB):

Eine Schadstoffuntersuchung des Schulgebäudes wurde von SBH | Schulbau Hamburg in Auftrag gegeben und im April des Jahres 2013 vom Ingenieurbüro T. Wackermann GbR durchgeführt. Fragen zum Gebäudezustand u.a. vorhandene Informationen werden im Rahmen der üblichen Veröffentlichungspflicht bereitgestellt. Im Übrigen steht noch nicht fest, inwieweit die von der Bezirksversammlung angesprochenen Punkte bei der künftigen Nutzung des ehemaligen Schulstandortes berücksichtigt werden können, da die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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