22-3978

Entwicklung der städtischen Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße (Bebauungsplan Wandsbek 88) mit den vorgesehenen Ersatzkleingartenflächen am Wandseredder in Rahlstedt sowie der städtischen Wohnbaufläche an der Hammer Straße (Bebauungsplan Marienthal 36) Auskunftsersuchen vom 30.06.2026

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.5

Sachverhalt

Im Bezirk Wandsbek werden derzeit mehrere Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung städtischer Wohnbauflächen durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere die Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 (Holstenhofweg/Ziethenstraße) und Marienthal 36 (Hammer Straße). Während das Bebauungs- und Freiraumkonzept für die städtische Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße auf einer Projektentwicklung der steg Hamburg basiert, wird das Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 durch das Bezirksamt Wandsbek durchgeführt. Beide Projekte dienen der Schaffung neuen Wohnraums auf städtischen Flächen.

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 ist vorgesehen, für die im Plangebiet entfallenden Kleingartenflächen Ersatzflächen bereitzustellen. Nach den bisherigen Planungen der zuständigen Behörden werden hierfür Flächen am Wandseredder in Rahlstedt in Betracht gezogen (vgl. Drucksache 22-3603.1).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 88 (Holstenhofweg/Ziethenstraße)? Welche wesentlichen Verfahrensschritte wurden bislang abgeschlossen und welche weiteren Schritte sind bis zur Festsetzung des Bebauungsplans vorgesehen?
  1. Wann rechnet das Bezirksamt Wandsbek mit der Festsetzung des Bebauungsplans Wandsbek 88 und wann soll nach derzeitiger Planung mit der Erschließung sowie der Hochbaurealisierung begonnen werden?
  1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Bebauungsplanverfahrens Marienthal 36 (Hammer Straße)? Welche wesentlichen Verfahrensschritte wurden bislang abgeschlossen und welche weiteren Schritte sind bis zur Festsetzung des Bebauungsplans vorgesehen?
  1. Wann rechnet das Bezirksamt Wandsbek mit der Festsetzung des Bebauungsplans Marienthal 36 und wann soll nach derzeitiger Planung mit der Erschließung sowie der Hochbaurealisierung begonnen werden?
  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der in Drucksache 22-3603.1 vorgesehenen Ersatzflächen für die im Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 entfallenden Kleingärten?
  1. Ist weiterhin vorgesehen, Ersatzkleingartenflächen am Wandseredder bereitzustellen? Falls ja, welchen aktuellen Planungs- und Genehmigungsstand weist dieses Vorhaben auf?
  1. Welche fachlichen, rechtlichen, naturschutzfachlichen, wasserwirtschaftlichen, eigentumsrechtlichen, planungsrechtlichen oder sonstigen Herausforderungen beziehungsweise Risiken sieht der Senat derzeit hinsichtlich der Bereitstellung der vorgesehenen Ersatzkleingartenflächen am Wandseredder? Bitte jeweils darstellen, ob und gegebenenfalls wie diesen begegnet werden soll.
  1. Welche Verfahrensschritte sind für die Herstellung der vorgesehenen Ersatzkleingartenflächen noch erforderlich und wann rechnet das Bezirksamt Wandsbek mit deren Abschluss?
  1. Wie viele Kleingartenparzellen und Gesamtfläche entfallen voraussichtlich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wandsbek 88 und wie viele Ersatzparzellen und Gesamtfläche sollen nach derzeitigem Planungsstand geschaffen werden?
  1. Welche Kosten werden nach derzeitigem Planungsstand für die Bereitstellung der Ersatzkleingartenflächen einschließlich Planung, Erschließung und Infrastruktur erwartet und aus welchen Haushaltsmitteln sollen diese finanziert werden?
  1. Welche Auswirkungen hätte es auf den Zeitplan des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 88 und die anschließende Umsetzung des Wohnungsbauvorhabens, wenn sich die Bereitstellung der vorgesehenen Ersatzkleingartenflächen verzögern sollte?
  1. Aus welchen Gründen wurde die Projektentwicklung der städtischen Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße der steg Hamburg übertragen?
  1. Seit wann ist die steg mit der Entwicklung der Fläche befasst? Bitte den zeitlichen Ablauf einschließlich der wesentlichen Beauftragungen und Projektschritte darstellen.
  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung der steg?
  1. Warum wurde die Entwicklung der Fläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße nicht durch das Bezirksamt Wandsbek selbst durchgeführt? Welche personellen, organisatorischen, rechtlichen oder fachlichen Gründe standen einer Entwicklung durch den Bezirk entgegen und weshalb wurde stattdessen die steg beauftragt?
  1. Wurde die Entwicklung der Fläche des Bebauungsplanes Wandsbek 88 öffentlich ausgeschrieben oder im Rahmen eines Wettbewerbs vergeben? Falls nein, weshalb nicht?
  1. Welche Unternehmen kamen für die Entwicklung der Fläche des Bebauungsplanes Wandsbek 88 grundsätzlich in Betracht und aus welchen Gründen fiel die Entscheidung zugunsten der steg?
  1. Welche konkreten Leistungen erbringt die steg im Zusammenhang mit der Entwicklung der Fläche? Bitte nach Projektsteuerung, Städtebau, Grundstücksentwicklung, Bürgerbeteiligung, Vergabemanagement und sonstigen Leistungen aufschlüsseln.
  1. Welche Vergütung erhält die steg für diese Leistungen? Bitte nach Leistungsbestandteilen, Projektphasen beziehungsweise Beauftragungsstufen aufschlüsseln.
  1. Ist beabsichtigt, die städtische Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße ganz oder teilweise an die steg oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen zu veräern oder ihr ein Erbbaurecht einzuräumen? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt soll dies erfolgen, auf welcher Grundlage wird hierüber entschieden und von welchen Voraussetzungen oder Verfahrensschritten hängt die Entscheidung ab? Falls nein, wie ist vorgesehen, die Grundstücksentwicklung und die spätere Verwertung der Fläche zu organisieren?
  1. Teilt der Senat die Einschätzung, dass es sich bei der Fläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße um eine grundsätzlich gut entwickelbare Wohnbaufläche handelt, die aufgrund ihrer mittelfristig guten ÖPNV-Anbindung, der bereits bestehenden Darstellung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan sowie des Fehlens erkennbarer außergewöhnlicher Altlasten-, Sanierungs-, Erschließungs- oder sonstiger größerer Problemlagen keine besonderen Entwicklungshemmnisse aufweist? Falls nein, welche konkreten Umstände sprechen aus Sicht der zuständigen Fachbehörde dagegen? Falls ja, bitte erläutern.
  1. Welche besonderen fachlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründe machten nach Auffassung des Senats die Einschaltung der steg erforderlich?
  1. Wurden vor der Beauftragung der steg alternative Organisationsformen insbesondere eine Entwicklung durch das Bezirksamt oder eine andere öffentliche Stelle hinsichtlich Kosten, Dauer und Wirtschaftlichkeit verglichen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?
  1. Nach welchen Kriterien entscheidet die zuständige Fachbehörde grundsätzlich, ob eine städtische Fläche durch die steg oder ein anderes Unternehmen entwickelt wird?
  1. r die ebenfalls städtischen Fchen im Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 an der Hammer Straße am Bahngleisdreieck erfolgt die Entwicklung des Bebauungsplans durch das Bezirksamt Wandsbek. Aus welchen Gründen wurde dort trotz größerer Entwicklungshemmnisse auf die Beauftragung der steg verzichtet, während die städtische Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße durch die steg entwickelt wird? Bitte die unterschiedlichen Entscheidungsgrundlagen, Zuständigkeiten und Auswahlkriterien darstellen.
  1. Welche Unternehmen haben seit dem Jahr 2015 Aufträge zur Entwicklung städtischer Wohnbauflächen oder vergleichbarer städtebaulicher Entwicklungsprojekte erhalten? Bitte nach Unternehmen, Projekt, Bezirk, Jahr der Beauftragung, Vergabeart und Auftragswert aufschlüsseln.
  1. Erfolgt die Beauftragung der steg grundsätzlich im Wettbewerb oder durch Direktvergabe? Falls beide Verfahren angewendet werden, unter welchen Voraussetzungen jeweils?
  1. Welche Beauftragungsstufen sind für das Projekt am Holstenhofweg/Ziethenstraße vorgesehen oder bereits erfolgt? Bitte jeweils Zeitpunkt, Leistungsumfang und Vergütung angeben.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.07.2026
Ö 16.5
Lokalisation Beta
Rahlstedt Hammer Str. Holstenhofweg Ziethenstraße Wandseredder Wandseredder

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.