Entwicklung der städtischen Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße (Bebauungsplan Wandsbek 88) mit den vorgesehenen Ersatzkleingartenflächen am Wandseredder in Rahlstedt sowie der städtischen Wohnbaufläche an der Hammer Straße (Bebauungsplan Marienthal 36) Auskunftsersuchen vom 30.06.2026
Im Bezirk Wandsbek werden derzeit mehrere Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung städtischer Wohnbauflächen durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere die Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 (Holstenhofweg/Ziethenstraße) und Marienthal 36 (Hammer Straße). Während das Bebauungs- und Freiraumkonzept für die städtische Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße auf einer Projektentwicklung der steg Hamburg basiert, wird das Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 durch das Bezirksamt Wandsbek durchgeführt. Beide Projekte dienen der Schaffung neuen Wohnraums auf städtischen Flächen.
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 ist vorgesehen, für die im Plangebiet entfallenden Kleingartenflächen Ersatzflächen bereitzustellen. Nach den bisherigen Planungen der zuständigen Behörden werden hierfür Flächen am Wandseredder in Rahlstedt in Betracht gezogen (vgl. Drucksache 22-3603.1).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 07.07.2026
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 31.07.2026
Vorbemerkung der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Um den Beitrag für die Wohnungsbaupolitik des Senats zu gewährleisten, erprobt der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die Zusammenarbeit mit privaten Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern. Die teilnehmenden Projektentwicklerinnen und Projektentwickler (steg Hamburg mbH (steg), BPD Immobilienentwicklung GmbH, Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH und Garbe Urban Real Estate Germany GmbH & Co.KG) haben aufgrund einer Ausschreibung unter Beachtung vergaberechtlicher Regeln den Zuschlag erhalten und 2017 den hier zugrundeliegende Rahmen-Dienstleistungsvertrag unterzeichnet.
Für städtische Flächen die aktuell z.T. von Fachverwaltungen genutzt werden, auf denen gleichwohl Entwicklungspotenzial zu erkennen ist, werden von diesen privaten Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern Entwicklungskonzepte entworfen. Die Projektentwicklerinnen und Projektentwickler entwerfen die Entwicklungskonzepte auf eigene Rechnung und im eigenen Namen in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Bezirk unter Einbeziehung der beteiligten aktuellen Nutzerinnen und Nutzer und stimmen diese insbesondere mit den für den Wohnungsbau verantwortlichen Verwaltungseinheiten ab, sodass am Ende ein umsetzbares und baureifes Konzept entsteht. Der jeweilige Projektentwickler oder Projektentwicklerin beauftragt dazu die erforderlichen Gutachten und Planungsleitungen und schafft das erforderliche Baurecht.
Dieses Modell nutzt das professionelle Know-how der privaten Projektentwicklerinnen und Projektentwickler. Die Vergabe der entwickelten Flächen erfolgt nach der aktuellen Vergabepraxis Hamburgs durch den LIG in der Regel im Gebotsverfahren. Unter bestimmten vertraglich festgelegten Bedingungen können die Projektentwicklerinnen und Projektentwickler Flächen direkt im Erbbaurecht erwerben. Die Projektentwickler und Projektentwicklerinnen partizipieren nach erfolgreicher Entwicklung einer Fläche am Entwicklungsgewinn (siehe Drs. 21/18514).
Im Rahmen dieses Modell wird u.a. die Fläche Holstenhofweg/Ziethenstraße entwickelt. Die steg ist seit 2020 mit der Flächenentwicklung befasst. Bis einschließlich 2024 stand die gemeinsame Suche mit dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. und dem Bezirksamt Wandsbek nach Kleingartenersatzflächen im Fokus. Im Mai 2025 beauftragte die steg Hamburg coido architects mit der Erstellung der Funktionsplanung. Für die Durchführung des B-Planverfahrens und damit auch der vorgesehenen formalen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat die steg das Büro claussen & seggelke beauftragt. Die steg steuert und begleitet den gesamten Prozess vom Vergabemanagement bis zum Vertrieb der Fläche durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH). Sämtliche im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren nötige und mit dem Bezirksamt Wandsbek abgestimmte Gutachten wurden durch die steg beauftragt.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bebauungsplanverfahren wurde eingeleitet, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Plandiskussion) durchgeführt und im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek ausgewertet. Im Weiteren werden insbesondere das Plankonzept und der Bebauungsplanentwurf weiter auszuarbeiten sowie zu gegebener Zeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und erneut die Öffentlichkeit zu beteiligen sein; nachfolgend ist eine Abwägung der maßgebenden Belange vorzunehmen. Erforderlichenfalls wird eine erneute Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung samt Abwägung vorzunehmen sein und soll der Bebauungsplan unter Beteiligung des Planungsausschusses und der Bezirksversammlung zur Feststellung und Bekanntmachung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt geführt werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Es kann derzeit noch keine verbindliche Zeitplanung benannt werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Bebauungsplanentwurf Marienthal 36 soll auf Grundlage des Beschlusses zu Drucksache 22-3963 voraussichtlich im September / Oktober 2026 veröffentlicht (öffentlich ausgelegt) werden. Im Übrigen siehe sinngemäß Antwort zu Frage 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Feststellung des Bebauungsplanes wird für 2027 erwartet. Die Umsetzung der Planung kann auf den städtischen Grundstücksflächen erst in den Folgejahren nach Beendigung der nahegelegenen Bautätigkeiten der Deutschen Bahn erfolgen, für die temporär auch die zukünftigen städtischen Baugebietsflächen beansprucht werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Am 13.05.2026 hat der Landesbetrieb für Immobilien und Grundvermögen einen Vorbescheidsantrag gestellt. Der Antrag ist aktuell in der Prüfung.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Für die vorgesehene Kleingartenersatzfläche am Wandseredder wurde am 13. Mai 2026 von der vom LIG beauftragten steg ein Vorbescheidsantrag zur Prüfung einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit beim Bezirksamt Wandsbek eingereicht. Die Prüfungen dauern an.
Bezirksamt Wandsbek:
Nach derzeitigem Kenntnisstand: Keine. Im Übrigen kann weiteren Verfahrensschritten nicht vorgegriffen werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Bescheidung des anhängigen Vorbescheidsantrages, die Beantragung einer Baugenehmigung, deren Erteilung und die tatsächliche Herstellung der Ersatzanlage einschließlich Erschließung. Hierfür steht ein Zeitpunkt noch nicht abschließend fest.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wandsbek 88 entfallen sämtliche 25 bestehenden Kleingartenparzellen auf einer Gesamtfläche von ca. 10.500 m2. Nach § 14 Bundeskleingartengesetz besteht für 17 dieser Parzellen eine Ersatzpflicht. Die übrigen 8 Parzellen im nördlichen Bereich sind als Grabeland überlassen und unterliegen daher nicht der Ersatzpflicht.
Nach derzeitigen Planungsstand sollen am Wandseredder 30 neue Kleingartenparzellen mit einer Gesamtfläche von ca. 10.000 m2 geschaffen werden.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die anfallenden Kosten für die Planung und Herrichtung der Ersatzkleingartenparzellen stehen noch nicht fest und werden vom LIG finanziert. Für etwaige Entschädigungszahlungen kommt der LIG gemäß 10.000er Vertrag (zwischen dem LIG und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.) auf. Siehe dazu auf dem Transparenzportal Hamburg Akte FB4.7.30.001-000_0017.pdf und Anschlussregelung zum sog. 10.000er-Vertrag, LIG und LGH, Stand 29.06.2017, Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V., Vertrag zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten, Ersatzlandgestellung bei Räumung von Kleingartenflächen
Bezirksamt Wandsbek:
Von der Beantwortung hypothetischer Fragestellungen wird in ständiger Praxis abgesehen.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Keine.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Vertragspartnern grundsätzlich in ständiger Praxis davon ab, zu Einzelheiten von Immobilienverträgen Stellung zu nehmen.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Es ist eine Vergabe im Erbbaurecht vorgesehen. Eine Entscheidung ist hierzu noch nicht erfolgt. Im Übrigen dauern die Prüfungen an sowie siehe Vorbemerkung.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Erst nach Auswertung der im Rahmen des B-Planverfahrens beauftragten Gutachten kann eine Einschätzung zur grundsätzlichen Komplexität der Entwicklung gegeben werden. Durch die Kleingartenverlagerung und die S4 Bautätigkeiten ergeben sich zeitliche Abhängigkeiten zu diesen beiden Verfahren.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Marienthal 36 werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige auch private, noch nicht abschließend bekannte und ausfüllungsbedürftige Vorhaben geschaffen, während an der Ziethenstraße für das plangegenständliche städtische Hauptgrundstück seitens der für das städtische Grundvermögen zuständigen Stelle eine Projektentwicklung in vorhabenähnlicher Tiefe angestrebt wird.
In beiden Bebauungsplanverfahren – Marienthal 36 wie Wandsbek 88 - liegt die Zuständigkeit für die Bebauungsplanung beim Bezirksamt Wandsbek. Die Hypothese „größerer Entwicklungshemmnisse“ im Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 kann nicht nachvollzogen werden.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Alle Auftragsvergaben für Dienstleistungen des LIG im Zusammenhang mit Projektentwicklungen städtischer Immobilien erfolgen im Rahmen der jeweils aktuellen Wertgrenzen bzw. vergaberechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Vorbemerkung. Jedes Unternehmen hat insgesamt zwölf Flächen in zwei Tranchen zur Prüfung erhalten, die sich über alle sieben Bezirke verteilen. Im Bezirk Wandsbek sind folgende Flächen betroffen: Lienaustraße, Am Stühm-Süd, Tonndorfer Hauptstraße, Holstenhofweg/Ziethenstraße.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Vorbemerkung.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.