22-3978.1

Entwicklung der städtischen Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße (Bebauungsplan Wandsbek 88) mit den vorgesehenen Ersatzkleingartenflächen am Wandseredder in Rahlstedt sowie der städtischen Wohnbaufläche an der Hammer Straße (Bebauungsplan Marienthal 36) Auskunftsersuchen vom 30.06.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Im Bezirk Wandsbek werden derzeit mehrere Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung städtischer Wohnbauflächen durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere die Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 (Holstenhofweg/Ziethenstraße) und Marienthal 36 (Hammer Straße). Während das Bebauungs- und Freiraumkonzept für die städtische Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße auf einer Projektentwicklung der steg Hamburg basiert, wird das Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 durch das Bezirksamt Wandsbek durchgeführt. Beide Projekte dienen der Schaffung neuen Wohnraums auf städtischen Flächen.

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 ist vorgesehen, für die im Plangebiet entfallenden Kleingartenflächen Ersatzflächen bereitzustellen. Nach den bisherigen Planungen der zuständigen Behörden werden hierfür Flächen am Wandseredder in Rahlstedt in Betracht gezogen (vgl. Drucksache 22-3603.1).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 07.07.2026

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 31.07.2026

Vorbemerkung der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Um den Beitrag für die Wohnungsbaupolitik des Senats zu gewährleisten, erprobt der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die Zusammenarbeit mit privaten Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern. Die teilnehmenden Projektentwicklerinnen und Projektentwickler (steg Hamburg mbH (steg), BPD Immobilienentwicklung GmbH, Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH und Garbe Urban Real Estate Germany GmbH & Co.KG) haben aufgrund einer Ausschreibung unter Beachtung vergaberechtlicher Regeln den Zuschlag erhalten und 2017 den hier zugrundeliegende Rahmen-Dienstleistungsvertrag unterzeichnet.

r städtische Flächen die aktuell z.T. von Fachverwaltungen genutzt werden, auf denen gleichwohl Entwicklungspotenzial zu erkennen ist, werden von diesen privaten Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern Entwicklungskonzepte entworfen. Die Projektentwicklerinnen und Projektentwickler entwerfen die Entwicklungskonzepte auf eigene Rechnung und im eigenen Namen in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Bezirk unter Einbeziehung der beteiligten aktuellen Nutzerinnen und Nutzer und stimmen diese insbesondere mit den für den Wohnungsbau verantwortlichen Verwaltungseinheiten ab, sodass am Ende ein umsetzbares und baureifes Konzept entsteht. Der jeweilige Projektentwickler oder Projektentwicklerin beauftragt dazu die erforderlichen Gutachten und Planungsleitungen und schafft das erforderliche Baurecht.

Dieses Modell nutzt das professionelle Know-how der privaten Projektentwicklerinnen und Projektentwickler. Die Vergabe der entwickelten Flächen erfolgt nach der aktuellen Vergabepraxis Hamburgs durch den LIG in der Regel im Gebotsverfahren. Unter bestimmten vertraglich festgelegten Bedingungen können die Projektentwicklerinnen und Projektentwickler Flächen direkt im Erbbaurecht erwerben. Die Projektentwickler und Projektentwicklerinnen partizipieren nach erfolgreicher Entwicklung einer Fläche am Entwicklungsgewinn (siehe Drs. 21/18514).

Im Rahmen dieses Modell wird u.a. die Fläche Holstenhofweg/Ziethenstraße entwickelt. Die steg ist seit 2020 mit der Flächenentwicklung befasst. Bis einschließlich 2024 stand die gemeinsame Suche mit dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. und dem Bezirksamt Wandsbek nach Kleingartenersatzflächen im Fokus. Im Mai 2025 beauftragte die steg Hamburg coido architects mit der Erstellung der Funktionsplanung.r die Durchführung des B-Planverfahrens und damit auch der vorgesehenen formalen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat die steg das Büro claussen & seggelke beauftragt. Die steg steuert und begleitet den gesamten Prozess vom Vergabemanagement bis zum Vertrieb der Fläche durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH).mtliche im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren nötige und mit dem Bezirksamt Wandsbek abgestimmte Gutachten wurden durch die steg beauftragt.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 88 (Holstenhofweg/Ziethenstraße)? Welche wesentlichen Verfahrensschritte wurden bislang abgeschlossen und welche weiteren Schritte sind bis zur Festsetzung des Bebauungsplans vorgesehen?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bebauungsplanverfahren wurde eingeleitet, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Plandiskussion) durchgeführt und im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek ausgewertet. Im Weiteren werden insbesondere das Plankonzept und der Bebauungsplanentwurf weiter auszuarbeiten sowie zu gegebener Zeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und erneut die Öffentlichkeit zu beteiligen sein; nachfolgend ist eine Abwägung der maßgebenden Belange vorzunehmen. Erforderlichenfalls wird eine erneute Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung samt Abwägung vorzunehmen sein und soll der Bebauungsplan unter Beteiligung des Planungsausschusses und der Bezirksversammlung zur Feststellung und Bekanntmachung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt geführt werden.

  1. Wann rechnet das Bezirksamt Wandsbek mit der Festsetzung des Bebauungsplans Wandsbek 88 und wann soll nach derzeitiger Planung mit der Erschließung sowie der Hochbaurealisierung begonnen werden?

Bezirksamt Wandsbek:

Es kann derzeit noch keine verbindliche Zeitplanung benannt werden.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Bebauungsplanverfahrens Marienthal 36 (Hammer Straße)? Welche wesentlichen Verfahrensschritte wurden bislang abgeschlossen und welche weiteren Schritte sind bis zur Festsetzung des Bebauungsplans vorgesehen?

Bezirksamt Wandsbek:

Der Bebauungsplanentwurf Marienthal 36 soll auf Grundlage des Beschlusses zu Drucksache 22-3963 voraussichtlich im September / Oktober 2026 veröffentlicht (öffentlich ausgelegt) werden. Im Übrigen siehe sinngemäß Antwort zu Frage 1.

  1. Wann rechnet das Bezirksamt Wandsbek mit der Festsetzung des Bebauungsplans Marienthal 36 und wann soll nach derzeitiger Planung mit der Erschließung sowie der Hochbaurealisierung begonnen werden?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Feststellung des Bebauungsplanes wird für 2027 erwartet. Die Umsetzung der Planung kann auf den städtischen Grundstücksflächen erst in den Folgejahren nach Beendigung der nahegelegenen Bautätigkeiten der Deutschen Bahn erfolgen, für die temporär auch die zukünftigen städtischen Baugebietsflächen beansprucht werden.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der in Drucksache 22-3603.1 vorgesehenen Ersatzflächen für die im Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 entfallenden Kleingärten?
  1. Ist weiterhin vorgesehen, Ersatzkleingartenflächen am Wandseredder bereitzustellen? Falls ja, welchen aktuellen Planungs- und Genehmigungsstand weist dieses Vorhaben auf?

Bezirksamt Wandsbek:

Am 13.05.2026 hat der Landesbetrieb für Immobilien und Grundvermögen einen Vorbescheidsantrag gestellt. Der Antrag ist aktuell in der Prüfung.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

r die vorgesehene Kleingartenersatzfläche am Wandseredder wurde am 13. Mai 2026 von der vom LIG beauftragten steg ein Vorbescheidsantrag zur Prüfung einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit beim Bezirksamt Wandsbek eingereicht. Die Prüfungen dauern an.

  1. Welche fachlichen, rechtlichen, naturschutzfachlichen, wasserwirtschaftlichen, eigentumsrechtlichen, planungsrechtlichen oder sonstigen Herausforderungen beziehungsweise Risiken sieht der Senat derzeit hinsichtlich der Bereitstellung der vorgesehenen Ersatzkleingartenflächen am Wandseredder? Bitte jeweils darstellen, ob und gegebenenfalls wie diesen begegnet werden soll.

Bezirksamt Wandsbek:

Nach derzeitigem Kenntnisstand: Keine. Im Übrigen kann weiteren Verfahrensschritten nicht vorgegriffen werden.

  1. Welche Verfahrensschritte sind für die Herstellung der vorgesehenen Ersatzkleingartenflächen noch erforderlich und wann rechnet das Bezirksamt Wandsbek mit deren Abschluss?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Bescheidung des anhängigen Vorbescheidsantrages, die Beantragung einer Baugenehmigung, deren Erteilung und die tatsächliche Herstellung der Ersatzanlage einschließlich Erschließung. Hierfür steht ein Zeitpunkt noch nicht abschließend fest.

  1. Wie viele Kleingartenparzellen und Gesamtfläche entfallen voraussichtlich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wandsbek 88 und wie viele Ersatzparzellen und Gesamtfläche sollen nach derzeitigem Planungsstand geschaffen werden?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wandsbek 88 entfallen mtliche 25 bestehenden Kleingartenparzellen auf einer Gesamtfläche von ca. 10.500 m2. Nach § 14 Bundeskleingartengesetz besteht für 17 dieser Parzellen eine Ersatzpflicht. Die übrigen 8 Parzellen im nördlichen Bereich sind als Grabeland überlassen und unterliegen daher nicht der Ersatzpflicht.

Nach derzeitigen Planungsstand sollen am Wandseredder 30 neue Kleingartenparzellen mit einer Gesamtfläche von ca. 10.000 m2 geschaffen werden.

  1. Welche Kosten werden nach derzeitigem Planungsstand für die Bereitstellung der Ersatzkleingartenflächen einschließlich Planung, Erschließung und Infrastruktur erwartet und aus welchen Haushaltsmitteln sollen diese finanziert werden?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die anfallenden Kosten für die Planung und Herrichtung der Ersatzkleingartenparzellen stehen noch nicht fest und werden vom LIG finanziert. Für etwaige Entschädigungszahlungen kommt der LIG gemäß 10.000er Vertrag (zwischen dem LIG und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.) auf. Siehe dazu auf dem Transparenzportal Hamburg Akte FB4.7.30.001-000_0017.pdf und Anschlussregelung zum sog. 10.000er-Vertrag, LIG und LGH, Stand 29.06.2017, Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V., Vertrag zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten, Ersatzlandgestellung bei Räumung von Kleingartenflächen

  1. Welche Auswirkungen hätte es auf den Zeitplan des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 88 und die anschließende Umsetzung des Wohnungsbauvorhabens, wenn sich die Bereitstellung der vorgesehenen Ersatzkleingartenflächen verzögern sollte?

Bezirksamt Wandsbek:

Von der Beantwortung hypothetischer Fragestellungen wird in ständiger Praxis abgesehen.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Keine.

  1. Aus welchen Gründen wurde die Projektentwicklung der städtischen Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße der steg Hamburg übertragen?
  1. Seit wann ist die steg mit der Entwicklung der Fläche befasst? Bitte den zeitlichen Ablauf einschließlich der wesentlichen Beauftragungen und Projektschritte darstellen.
  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung der steg?
  1. Warum wurde die Entwicklung der Fläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße nicht durch das Bezirksamt Wandsbek selbst durchgeführt? Welche personellen, organisatorischen, rechtlichen oder fachlichen Gründe standen einer Entwicklung durch den Bezirk entgegen und weshalb wurde stattdessen die steg beauftragt?
  1. Wurde die Entwicklung der Fläche des Bebauungsplanes Wandsbek 88 öffentlich ausgeschrieben oder im Rahmen eines Wettbewerbs vergeben? Falls nein, weshalb nicht?
  1. Welche Unternehmen kamen für die Entwicklung der Fläche des Bebauungsplanes Wandsbek 88 grundsätzlich in Betracht und aus welchen Gründen fiel die Entscheidung zugunsten der steg?
  1. Welche konkreten Leistungen erbringt die steg im Zusammenhang mit der Entwicklung der Fläche? Bitte nach Projektsteuerung, Städtebau, Grundstücksentwicklung, Bürgerbeteiligung, Vergabemanagement und sonstigen Leistungen aufschlüsseln.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Vergütung erhält die steg für diese Leistungen? Bitte nach Leistungsbestandteilen, Projektphasen beziehungsweise Beauftragungsstufen aufschlüsseln.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Vertragspartnern grundsätzlich in ständiger Praxis davon ab, zu Einzelheiten von Immobilienverträgen Stellung zu nehmen.

  1. Ist beabsichtigt, die städtische Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße ganz oder teilweise an die steg oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen zu veräußern oder ihr ein Erbbaurecht einzuräumen? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt soll dies erfolgen, auf welcher Grundlage wird hierüber entschieden und von welchen Voraussetzungen oder Verfahrensschritten hängt die Entscheidung ab? Falls nein, wie ist vorgesehen, die Grundstücksentwicklung und die spätere Verwertung der Fläche zu organisieren?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Es ist eine Vergabe im Erbbaurecht vorgesehen. Eine Entscheidung ist hierzu noch nicht erfolgt. Im Übrigen dauern die Prüfungen an sowie siehe Vorbemerkung.

  1. Teilt der Senat die Einschätzung, dass es sich bei der Fläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße um eine grundsätzlich gut entwickelbare Wohnbaufläche handelt, die aufgrund ihrer mittelfristig guten ÖPNV-Anbindung, der bereits bestehenden Darstellung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan sowie des Fehlens erkennbarer außergewöhnlicher Altlasten-, Sanierungs-, Erschließungs- oder sonstiger größerer Problemlagen keine besonderen Entwicklungshemmnisse aufweist? Falls nein, welche konkreten Umstände sprechen aus Sicht der zuständigen Fachbehörde dagegen? Falls ja, bitte erläutern.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Erst nach Auswertung der im Rahmen des B-Planverfahrens beauftragten Gutachten kann eine Einschätzung zur grundsätzlichen Komplexität der Entwicklung gegeben werden. Durch die Kleingartenverlagerung und die S4 Bautätigkeiten ergeben sich zeitliche Abhängigkeiten zu diesen beiden Verfahren.

  1. Welche besonderen fachlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründe machten nach Auffassung des Senats die Einschaltung der steg erforderlich?
  1. Wurden vor der Beauftragung der steg alternative Organisationsformen insbesondere eine Entwicklung durch das Bezirksamt oder eine andere öffentliche Stelle hinsichtlich Kosten, Dauer und Wirtschaftlichkeit verglichen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Nach welchen Kriterien entscheidet die zuständige Fachbehörde grundsätzlich, ob eine städtische Fläche durch die steg oder ein anderes Unternehmen entwickelt wird?

Bezirksamt Wandsbek:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Marienthal 36 werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige auch private, noch nicht abschließend bekannte und ausfüllungsbedürftige Vorhaben geschaffen, während an der Ziethenstraße für das plangegenständliche städtische Hauptgrundstück seitens der für das städtische Grundvermögen zuständigen Stelle eine Projektentwicklung in vorhabenähnlicher Tiefe angestrebt wird.

In beiden Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 wie Wandsbek 88 - liegt die Zuständigkeit für die Bebauungsplanung beim Bezirksamt Wandsbek. Die Hypothese „größerer Entwicklungshemmnisse“ im Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 kann nicht nachvollzogen werden.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Alle Auftragsvergaben für Dienstleistungen des LIG im Zusammenhang mit Projektentwicklungen städtischer Immobilien erfolgen im Rahmen der jeweils aktuellen Wertgrenzen bzw. vergaberechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben.

  1. Für die ebenfalls städtischen Flächen im Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 an der Hammer Straße am Bahngleisdreieck erfolgt die Entwicklung des Bebauungsplans durch das Bezirksamt Wandsbek. Aus welchen Gründen wurde dort trotz größerer Entwicklungshemmnisse auf die Beauftragung der steg verzichtet, während die städtische Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße durch die steg entwickelt wird? Bitte die unterschiedlichen Entscheidungsgrundlagen, Zuständigkeiten und Auswahlkriterien darstellen.
  1. Welche Unternehmen haben seit dem Jahr 2015 Aufträge zur Entwicklung städtischer Wohnbauflächen oder vergleichbarer städtebaulicher Entwicklungsprojekte erhalten? Bitte nach Unternehmen, Projekt, Bezirk, Jahr der Beauftragung, Vergabeart und Auftragswert aufschlüsseln.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung. Jedes Unternehmen hat insgesamt zwölf Flächen in zwei Tranchen zur Prüfung erhalten, die sich über alle sieben Bezirke verteilen. Im Bezirk Wandsbek sind folgende Flächen betroffen: Lienaustraße, Am Stühm-Süd, Tonndorfer Hauptstraße, Holstenhofweg/Ziethenstraße.

  1. Erfolgt die Beauftragung der steg grundsätzlich im Wettbewerb oder durch Direktvergabe? Falls beide Verfahren angewendet werden, unter welchen Voraussetzungen jeweils?
  1. Welche Beauftragungsstufen sind für das Projekt am Holstenhofweg/Ziethenstraße vorgesehen oder bereits erfolgt? Bitte jeweils Zeitpunkt, Leistungsumfang und Vergütung angeben.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.