Zukunft der Kleingärten im Bezirk Wandsbek - Flächenentwicklung und infrastrukturelle Herausforderungen Auskunftsersuchen vom 07.05.2026
Kleingartenanlagen erfüllen im Bezirk Wandsbek wichtige Funktionen für Naherholung, soziale Teilhabe sowie den Erhalt von Grün- und Freiflächen. Gleichzeitig stehen sie zunehmend unter Druck durch Flächenkonkurrenzen und städtebauliche Entwicklungen.
Im Bezirk Wandsbek werden mit dem Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 in der Ziethenstraße/Holstenhofweg Kleingärten zu Gunsten des Wohnungsbaus aufgegeben. Es stellt sich die Frage, ob weitere Kleingartenflächen im Bezirk Wandsbek mittelfristig wegfallen und wo Ersatzflächen geschaffen werden.
Zusätzlich ergeben sich Herausforderungen durch die geplante Übertragung von Strom- und Infrastrukturanlagen auf die Kleingartenvereine.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage unter Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und des Bezirksamtes Wandsbek wie folgt: 19.06.2026
BUKEA:
Die BUKEA schreibt den Parzellenbestand je Bezirk auf Basis der Kündigungen und der Übergabe neuhergerichteter Kleingartenparzellen jährlich fort (Quelle: jährlichen Abrechnungen zum „10.000er Vertrag“ durch den LIG). Mit Stand 01. Januar 2024 waren im Bezirk Wandsbek 6.947 Kleingartenparzellen. Damit hat sich die Parzellenanzahl seit dem Jahr 2015 um 37 Parzellen leicht erhöht.
Jahr zum 01.01. |
Parzellenanzahl |
2015 |
6.910 |
2016 |
6.914 |
2017 |
6.916 |
2018 |
6.930 |
2019 |
6.930 |
2020 |
6.930 |
2021 |
6.931 |
2022 |
6.935 |
2023 |
6.943 |
2024 |
6.947 |
BUKEA:
Laut Auswertung der im Digitalen Grünplan (DGP) dargestellten Kleingartenflächen (Grünarten: Zeitkleingärten im Allgemeinen Verwaltungsvermögen und Dauerkleingärten sowie Grün an Kleingärten) haben sie sich wie folgt entwickelt:
2016 |
2026 |
|
Kleingärten (qm) |
2.033.552 |
2.077.111 |
Dauerkleingärten (qm) |
749.700 |
829.266 |
Grün an Kleingärten (qm) |
934.446 |
920.046 |
Summe |
3.717.698 |
3.826.423 |
Insgesamt hat es seit dem Jahr 2016 einen Zuwachs von 108.725 m² gegeben.
BUKEA:
Neben dem Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 „Ziethenstraße“ werden derzeit nur im Bebauungsplanverfahren Steilshoop 12 randliche Kleingartenflächen durch ein laufendes Bebauungsplanverfahren erfasst. Dieses Bebauungsplanverfahren hat das Ziel, die betroffenen Kleingärten planrechtlich zu sichern. Weitere Überplanungen oder Verlagerungen von Kleingartenflächen aus Gründen der Bauleitplanung sind derzeit nicht beabsichtigt.
BUKEA:
Mit der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 88 werden bestehende Kleingärten für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung überplant. Es ist vorgesehen, außerhalb des Plangebiets in ca. 3,8 km Entfernung Ersatz zu schaffen. Für die im Plangebiet befindlichen Kleingartenparzellen ist eine Verlagerung an den Wandseredder (Flurstücke 311, 312 und 7125 Gemarkung Alt-Rahlstedt (544)) vorgesehen. Weiteres zum Planvorhaben findet sich in der Drucksachen-Nr. 22-2181 vom 12.09.2025. Eine Realisierung des Ersatzes wird planbegleitend geprüft. Eine Bauvoranfrage wurde im Mai 2026 eingereicht.
BUKEA:
Siehe Antwort zu 4
BUKEA:
Da die Bauvoranfrage im Mai 2026 eingereicht wurde und die Realisierung vom Ergebnis sowie von den Kapazitäten zur Realisierung bei positivem Bescheid abhängig ist, wird auch der Bezug der Ersatzparzellen davon abhängig sein. Somit kann zu dieser Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein Zeithorizont genannt werden.
BUKEA:
Bei jeder Verlagerung bestehender Nutzungen – ob Kleingärten oder beispielsweise gewerbliche, sportliche oder soziale Nutzungen – besteht grundsätzlich die Herausforderung, in einem von verschiedensten Nutzungsansprüchen und -konkurrenzen geprägten Stadtraum eine jeweils materiell geeignete Fläche zu finden, die in einer akzeptablen Distanz zum bisherigen Standort liegt.
Bei der Suche und Bereitstellung von Kleingartenersatzflächen gibt es zwei Schwierigkeiten: Einerseits gibt es eine große Konkurrenz um Flächen mit städtebaulichen Projekten, andererseits muss der Erhalt bestehender Freiraumqualitäten und -nutzungen gewährleistet werden. Für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) haben der Wohnungsbau und der Ausbau des ÖPNV eine hohe politische Priorität. Auch der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen und naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen, die Vermeidung von Eingriffen in sensible Landschafts- und Naturräume sowie die Vorschriften von Landschaftsschutz- und Wasserschutzgebieten stellen begrenzende Faktoren für die Bereitstellung von Kleingartenersatzflächen dar. Zudem bestehen für die Herstellung von Flächen für Kleingartennutzung besondere Anforderungen an die Bodenqualität.
Das Flächenportfolio der FHH ist begrenzt. Konkurrierenden Flächenbedarfen wird daher auch dadurch begegnet, dass aktuelle Nutzungen durch Nachverdichtungen, Verlagerungen oder ggf. auch durch Multicodierung ermöglicht werden. Es kann jedoch nicht immer gewährleistet werden, dass bei Verlagerungsnotwendigkeiten von Kleingärten Alternativen im direkten Umfeld zur Verfügung gestellt werden können.
BUKEA:
Basierend auf der Grundlage des Landschaftsprogramms wurde im Jahr 2005 von der damaligen Umweltbehörde ein gesamtstädtischer Kleingartenersatzflächenpool angelegt, um hierauf bei Bedarf an Ersatzflächen im Falle von Überplanungen ersatzpflichtiger Kleingärten zurückgreifen zu können. Dieses Angebot diente vor allen den bezirklichen Plangebern. Seitdem wurde der Ersatzflächenpool mehrfach fortgeschrieben, 2016 zuletzt. Aktuell sind darin im Bezirk Wandsbek noch einige wenige Flächen enthalten, die als Kleingartenersatzflächen in Betracht kommen könnten, z.B. die private Grünfläche „Dauerkleingärten“ im Bebauungsplan Bergstedt 17 zwischen Heidredder und Volksdorfer Damm (K 524 EP), die Grün- und Erholungsfläche im Bebauungsplan Rahlstedt 5 zwischen Wiesenredder und Bachstückenring (K 504 EP), die Grün- und Erholungsfläche im Baustufenplan Rahlstedt zwischen Tonndorfer Weg und Wandseredder (K 509 EP) oder die Grünfläche im Bebauungsplan Bramfeld 23 am Wandseredder (K 522 EP).
BUKEA:
Hierzu können derzeit noch keine Auskünfte gegeben werden, da die Abstimmungen mit den beteiligten Akteur:innen noch laufen.
BUKEA:
Die Annahme eines wachsenden Nutzungsdrucks auf Freiflächen im Kleingartenwesen im Bezirk Wandsbek kann über den Einzelfall „Ziethenstraße“ hinaus nicht generell bestätigt werden. Aufgrund der Seltenheit entsprechender Verlagerungen kann das Bezirksamt hierzu keine generalisierenden Aussagen treffen.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.