Eingabe zur Prüfung und Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses bezüglich des Parkstreifens im Basaltweg 1-33, 22395 Hamburg (bez. Drs. 21-8501) Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.02.2024 (Drs. 21-8502)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zur Eingabe gebeten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Direkte Anlieger an öffentlichen Straßen können beim zuständigen Bezirksamt einen Antrag auf Gehwegüberfahrt stellen, damit wird ihnen im Falle der Genehmigung ermöglicht mit ihrem Fahrzeug den öffentlichen Gehweg zu queren und das Fahrzeug auf ihrem privaten Grundstück abzustellen. Anlieger ohne direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße können keinen Antrag auf Gehwegüberfahrt stellen. Die vorhandenen Parkstände (ugs. Parkplätze) im öffentlichen Raum sind für „Jedermann“, ein Verkauf dieser Flächen an Privatpersonen oder eine dauerhafte Vermietung, auch im Rahmen einer Sondernutzung, an Privatpersonen lehnt das Bezirksamt grundsätzlich ab.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n