Drucksache 22-4680

An der Berner Au - Schulwegsicherung, Schutz von Grünflächen und Bäumen, barrierefreie Zugänge Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.07.2026 (Drs. 22-3968)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.20

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, welche Lösungsvorschläge vorliegen könnten ohne weitere Versiegelungsmaßnahmen durchzuführen und wie die Rechtslage zum Status der Parkstände aussieht.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, welche Lösungsvorschläge vorliegen könnten ohne

weitere Versiegelungsmaßnahmen durchzuführen und wie die Rechtslage zum Status der

Parkstände aussieht.

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 nimmt zu der oben genannten Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch den Unterzeichner als Leiter der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sowie der 1. Sachbearbeiterin wurde die geschilderte Situation vor Ort geprüft.

Dabei konnte das wiederholte widerrechtliche Parken auf dem Grünstreifen in Teilen festgestellt werden. Eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit war jedoch nicht in vollem Umfang gegeben.

Die abgestellten Fahrzeuge parkten zwischen den einzelnen Bäumen so, dass der Gehweg nicht wesentlich beeinträchtigt wurde und keine gravierenden Sichtbehinderungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit entstanden.

Zudem sind die Bäume bereits durch Poller und Baumschutzbügel gesichert.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde erscheint es sinnvoll, das Gehwegparken ab Hausnummer 6a und in absteigender Richtung anzuordnen, um das derzeitige Parkverhalten an den dort bestehenden hohen Parkdruck anzupassen.

Dies kann dazu beitragen, die Sichtverhältnisse zu verbessern und einen barrierefreien Zugang zum Park sicherzustellen.

Im Bereich zwischen der Schule und dem Beginn des Gehwegparkens wird – soweit personell möglich – durch verstärkte Überwachung auf die Einhaltung der Parkregelungen hingewirkt.

Die Anordnung des Gehwegparkens erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Vorgaben und nach sorgfältiger Abwägung aller relevanten Belange im Rahmen der Verkehrssicherheit, insbesondere des Fuß- und Fahrzeugverkehrs.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.11.2026
Ö 14.20
Anhänge

keine Anlage/n

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