21-7182

Ein weiterer öffentlicher Bücherschrank für Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.05.2023 (Drs. 21-6950.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.06.2023
08.06.2023
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten,

zu prüfen, ob dem Verein KulturWerk Rahlstedt e.V. eine Sondernutzung erteilt werden kann, um im Boizenburger Weg einen öffentlichen Bücherschrank aufstellen zu lassen.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zur Prüfung bedarf es eines Antrages „Sondernutzung“ des potenziellen Aufstellers.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.