Ein weiterer öffentlicher Bücherschrank für Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.05.2023 (Drs. 21-6950.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten,
zu prüfen, ob dem Verein KulturWerk Rahlstedt e.V. eine Sondernutzung erteilt werden kann, um im Boizenburger Weg einen öffentlichen Bücherschrank aufstellen zu lassen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zur Prüfung bedarf es eines Antrages „Sondernutzung“ des potenziellen Aufstellers.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.