Bezirkliches Wohnungsbauprogramm / Entwurf zur Aktualisierung 2024 - Zustimmung zur Behördenabstimmung
Gemäß Vertrag für Hamburg- Wohnungsbau (VfH) legt jedes Bezirksamt zur Konkretisierung seiner Wohnungsbauziele ein jährlich fortzuschreibendes Wohnungsbauprogramm vor, das mit den Behörden abzustimmen ist und von der Bezirksversammlung beschlossen wird. Die Zielzahl für den Bezirk Wandsbek liegt derzeit bei 1.800 zu genehmigenden Wohnungen jährlich.
Im Rahmen der Fortschreibung des Wandsbeker Wohnungsbauprogramms hat die Verwaltung die Potentialflächenanalyse des Wohnungsbauprogramms 2023 aktualisiert.
Neu aufgenommen wurden insgesamt 20 Flächenpotenziale; andere wurden herausgenommen, da diese z. B. bereits realisiert sind oder inzwischen weniger als 20 WE als Potenzial aufweisen. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die neuen Flächenpotenziale den Regionen vorangestellt.
Die Steckbriefe treffen hinsichtlich der Angaben z.B. zu Wohneinheiten und möglichen Realisierungshorizonten wie bisher Annahmen, für die sich im Zuge weiterer Schritte noch Veränderungen ergeben können. Aufgenommen wurden der hamburgweiten Systematik folgend nur Flächenpotentiale mit einer Größenordnung von über 20 Wohneinheiten. In die Übersichtstabelle und die Steckbriefe wurden zudem auch aktuelle Anmerkungen zum Verfahrensstand aufgenommen.
Im Textteil des Wohnungsbauprogramms werden in der Fortschreibung für das Jahr 2024 aktuelle Wohnungsbauziele erläutert und einzelne Aussagen ergänzt (s. Anlage).
Nach Abstimmung mit den Behörden soll voraussichtlich Ende 2023 erneut der Ausschuss mit den Ergebnissen, und nachfolgend die Bezirksversammlung mit der Beschlussfassung über das Wohnungsbauprogramm 2024 befasst werden. Wie in den Vorjahren soll in der Schlussfassung der Übersichtstabelle die Spalte für das laufende Jahr (2023) aufgelöst und ggf. entsprechend den dann erreichten Sachständen auf die Folgejahre verteilt werden. Es ist vorgesehen, das Wohnungsbauprogramm 2024 im Internet zu veröffentlichen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Abstimmung des vorliegenden Entwurfs mit den Behörden zuzustimmen.