22-4582.1

Bezirkliches Wohnungsbauprogramm Hamburg-Mitte 2024 (6. Teilfortschreibung)

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.04.2024
Sachverhalt

 

Grundlage für das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm Hamburg-Mitte 2024 ist die am 23. Juni 2021 fortgeschriebene Vereinbarung zwischen dem Senat und den sieben Hamburger Bezirken zum Wohnungsneubau („Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau“). Ziel ist es hiernach, mindestens 10.000 Wohnungen pro Jahr zu genehmigen.

 

In Hamburg-Mitte soll das Neubauvolumen durchschnittlich 1.400 Wohnungen pro Jahr erreichen. Darüber hinaus sollen insbesondere bezahlbare Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen geschaffen werden. Für den Geschosswohnungsneubau im Mietsegment wird dabei künftig ein Anteil von 30 % bzw. 35 % öffentlich geförderter Wohnungen angestrebt.

 

Für das im Juni 2022 von der Bezirksversammlung beschlossene Bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2022 (5. Fortschreibung) wurden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung alle Stadtteile systematisch und umfassend auf mögliche Potenzialflächen für Wohnungsneubau untersucht. Viele Projekte konnten inzwischen erfolgreich entwickelt und abgeschlossen werden (Erreichung der Bezugsfertigkeit bis spätestens April 2024). Eine bedeutende Anzahl befindet sich noch in der Realisierungsphase und einige Flächen wurden und werden schrittweise konkretisiert.

 

Im Rahmen der 6. Teilfortschreibung hat nun das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auf Basis intensiver Untersuchungen weitere neue Standorte und Flächen erfasst. Mit Stand April 2024 wurden danach 17 neue Potenzialflächen aufgenommen mit einem Wohnungsbaupotenzial von derzeit rd. 600 Wohnungen. Insgesamt beziffert sich das bezirkliche Wohnungsbaupotenzial auf rd. 24.700 Wohnungen ohne Vorbehaltsgebiete.

 

Zwischenzeitlich hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu den neuen und fortgeschriebenen Potenzialflächen die Abstimmung mit den bezirklichen Fachämtern und den relevanten Fachbehörden und Kammern geführt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die geführte Abwägung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. Aus der Beteiligung ergaben sich keine grundsätzlichen Änderungen.


 

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 dem Bezirklichen Wohnungsbauprogramm 2024 auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung einstimmig zugestimmt.

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, der beiliegenden Fassung des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2024 zuzustimmen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der beiliegenden Fassung des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2024 zuzustimmen.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 Bezirkliches Wohnungsbauprogramm 2024 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung

 

Anlage 2  Abwägungstabelle des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Beteiligung Träger öffentlicher elange) - nicht öffentlich -

 

 

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