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Bezirkliches Wohnungsbauprogramm Hamburg-Mitte 2024 (6. Teilfortschreibung) Zustimmung seitens des Stadtplanungsausschusses und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.04.2024
Ö 3.2
Sachverhalt

 

Grundlage für das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm Hamburg-Mitte 2024 ist die am 23. Juni 2021 fortgeschriebene Vereinbarung zwischen dem Senat und den sieben Hamburger Bezirken zum Wohnungsneubau („Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau“). Ziel ist es hiernach, mindestens 10.000 Wohnungen pro Jahr zu genehmigen.

 

In Hamburg-Mitte soll das Neubauvolumen durchschnittlich 1.400 Wohnungen pro Jahr erreichen. Darüber hinaus sollen insbesondere bezahlbare Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen geschaffen werden. Für den Geschosswohnungsneubau im Mietsegment wird dabei nftig ein Anteil von 30 % bzw. 35 % öffentlich geförderter Wohnungen angestrebt.

 

r das im Juni 2022 von der Bezirksversammlung beschlossene Bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2022 (5. Fortschreibung) wurden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung alle Stadtteile systematisch und umfassend auf mögliche Potenzialflächen für Wohnungsneubau untersucht. Viele Projekte konnten inzwischen erfolgreich entwickelt und abgeschlossen werden (Erreichung der Bezugsfertigkeit bis spätestens April 2024). Eine bedeutende Anzahl befindet sich noch in der Realisierungsphase und einige Flächen wurden und werden schrittweise konkretisiert.

 

Im Rahmen der 6. Teilfortschreibung hat nun das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auf Basis intensiver Untersuchungen weitere neue Standorte und Flächen erfasst. Mit Stand April 2024 wurden danach 17 neue Potenzialflächen aufgenommen mit einem Wohnungsbaupotenzial von derzeit rd. 600 Wohnungen. Insgesamt beziffert sich das bezirkliche Wohnungsbaupotenzial auf rd. 24.700 Wohnungen ohne Vorbehaltsgebiete.

 

Zwischenzeitlich hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu den neuen und fortgeschriebenen Potenzialflächen die Abstimmung mit den bezirklichen Fachämtern und den relevanten Fachbehörden und Kammern geführt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die geführte Abwägung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. Aus der Beteiligung ergaben sich keine grundsätzlichen Änderungen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, für das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2024 auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung seine Zustimmung zu erklären und der Bezirksversammlung am 18.04.2024 eine positive Beschlussempfehlung zu geben.

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 Bezirkliches Wohnungsbauprogramm 2024 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung

 

Anlage 2  Abwägungstabelle des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Beteiligung TöB) - nicht öffentlich -