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Bezirkliches Wohnungsbauprogramm / Entwurf zur Aktualisierung 2017 - Zustimmung zur Behördenabstimmung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Gemäß Vertrag für Hamburg (VfH) legt jeder Bezirk zur Konkretisierung seiner Wohnungsbauziele ein jährlich fortzuschreibendes Wohnungsbauprogramm vor, das mit den Behörden abzustimmen ist und von der Bezirksversammlung beschlossen wird.

 

Der im Juli 2011 erstmalig geschlossene VfH wurde im September 2016 fortgeschrieben. U.a. wurde damit für den Bezirk Wandsbek die Zielzahl von 1.100 zu genehmigenden Wohnungen auf jährlich 1.800 erhöht.

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Wandsbeker Wohnungsbauprogramms hat die Verwaltung die Potentialflächenanalyse des Wohnungsbauprogramms 2016 aktualisiert.

Neu aufgenommen wurden insgesamt 13 Flächenpotentiale; 9 wurden herausgenommen, da diese zwischenzeitlich realisiert wurden, oder aufgrund anderer Bedingungen derzeit nicht weiterverfolgt werden.

Die Steckbriefe treffen hinsichtlich der Angaben z.B. zu Wohneinheiten und möglichen Realisierungshorizonten wie bisher Annahmen, für die sich im Zuge weiterer Schritte noch Veränderungen ergeben können. Aufgenommen wurden der hamburgweiten Systematik folgend nur Flächenpotentiale mit einer Größenordnung ab 20 Wohneinheiten. In die Übersichtstabelle und die Steckbriefe wurden zudem auch aktuelle Anmerkungen zum Verfahrensstand aufgenommen.

Im Textteil des Wohnungsbauprogramms werden in der Fortschreibung für das Jahr 2017 aktuelle Wohnungsbauziele erläutert und einzelne Aussagen überarbeitet bzw. ergänzt

(s. Anlage).

 

Nach Abstimmung mit den Behörden soll voraussichtlich Ende des Jahres erneut der Ausschuss mit den Ergebnissen und nachfolgend die Bezirksversammlung mit der Beschlussfassung über das Wohnungsbauprogramm befasst werden. Wie in den Vorjahren, soll in der Schlussfassung der Übersichtstabelle die Spalte für das laufende Jahr (2016) aufgelöst und ggf. entsprechend den dann erreichten Sachständen auf die Folgejahre verteilt werden. Es ist vorgesehen, das Wohnungsbauprogramm 2017 im Internet zu veröffentlichen. Ein Druckexemplar soll für die Fortschreibung 2017 nicht hergestellt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

  1. den vorliegenden Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2017 zur Kenntnis zu nehmen, und
  2. einer Abstimmung des vorliegenden Entwurfs mit den Behörden zuzustimmen.

 

Anhänge

Wohnungsbauprogramm 2017 - Entwurf  

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