22-4543

Beleuchtung des Fußwegs zwischen Heukoppel und Steilshooper Allee - ausstehende Information und fachliche Hintergründe Kleine Anfrage vom 12.10.2026

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit dem Antrag „Beleuchtung der Verbindung Heukoppel – Steilshooper Allee“ (Drs. 22-2734) hatte die CDU-Fraktion eine Prüfung der Beleuchtung des Fußwegs entlang der Uwe-Herzberg-Sportanlage und des Jahnkewegs angeregt. In der Beratung verwies die Verwaltung auf den dichten Baumbestand, mögliche Baumfällungen und darauf, dass sich lediglich eine Teilfläche im öffentlichen Eigentum befinde. Zudem wurde die Beleuchtung als temporäre Maßnahme während einer Baumaßnahme bewertet. Der Antrag wurde abgelehnt.

Im Ausschuss bestand Einvernehmen darüber, die Argumentation der Verwaltung gegen eine Beleuchtung an die Mitglieder des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne zu übersenden. Diese Information steht bislang aus. Mit der Eingabe Drs. 22-4403 wird das Anliegen nun erneut aufgegriffen und insbesondere eine bedarfsgesteuerte, möglichst naturverträgliche Beleuchtung vorgeschlagen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Aus welchem Grund wurde die vereinbarte Übersendung der Argumentation der Verwaltung an die Mitglieder des Regionalausschusses bislang nicht umgesetzt, und wann wird dies nachgeholt?
  1. Welche konkreten fachlichen Gründe sprechen gegen eine Beleuchtung des Fußwegs zwischen Heukoppel und Steilshooper Allee? Auf welchen Prüfungen oder Feststellungen beruht diese Einschätzung?
  1. Weshalb wären für eine Beleuchtung Baumfällungen erforderlich? Wurden Möglichkeiten einer Beleuchtung ohne Baumfällungen geprüft, und mit welchem Ergebnis?
  1. Wurde eine bedarfsgesteuerte Beleuchtung, beispielsweise mit Bewegungsmeldern, geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Welche Abschnitte des Weges und welche für eine Beleuchtung benötigten Flächen befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, welche nicht? Bitte die betroffenen Flurstücke benennen und die Eigentumsverhältnisse in einer Karte darstellen.
  1. Wurde mit den Eigentümern der nicht städtischen Flächen über die Möglichkeit einer Beleuchtung gesprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Auf welcher Grundlage wurde der Beleuchtungsbedarf als lediglich vorübergehend während einer Baumaßnahme bewertet? Wie wurde dabei die bereits im damaligen Antrag beschriebene langjährige Nutzung als Schulweg berücksichtigt?
  1. Welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, damit der Fußweg zwischen Heukoppel und Steilshooper Allee beleuchtet werden könnte? Bitte insbesondere auf die technischen Anforderungen, den Schutz des Baumbestands, die Eigentumsverhältnisse und die Finanzierung eingehen.
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Heukoppel Steilshooper Allee Jahnkeweg

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