Bebauungsplan Rahlstedt 132 (Amtsstraße/ Stellau) - Erlass einer Veränderungssperre - Gemeinsame öffentliche Plandiskussion mit Rahlstedt 135 am 03.06.2019
Am 27.06.2017 hat der Planungsausschuss der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 132 zugestimmt (Drs. 20-4523), nachdem das Oberverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 20. April 2017 Teile des Bebauungsplanes Rahlstedt 127, insbesondere die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen (Parkanlage) entlang der Stellau sowie die Festsetzungen für zwei Baugrundstücke an der Amtsstraße für unwirksam erklärt hat.
Um den Stellau-Grünzug entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogrammes weiterhin langfristig umsetzen zu können, soll der Bebauungsplan Rahlstedt 132 aufgestellt werden. Hiermit soll eine öffentliche Grünfläche mit einer durchgehenden Mindestbreite, u.a. zur Anlage eines gewässerbegleitenden Rad- und Wanderweges, festgesetzt werden. Zwischenzeitlich wurde eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des geplanten Weges in der öffentlichen Grünfläche vergeben. Erste Ergebnisse werden in der Ausschusssitzung von der Verwaltung vorgestellt.
Im Weiteren sollen die auf den Grundstücken Amtsstraße 50 und 61 im Rahmen der Normenkontrolle des Bebauungsplanes Rahlstedt 127 für unwirksam erklärten Festsetzungen erneut im Sinne des bereits mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 für weite Teile von Rahlstedt verfolgten Strukturerhalt festgesetzt werden.
Zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine gebietsuntypische Bebauung soll auch für diese Baugrundstücke insbesondere eine höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden sowie eine sich am Bestand orientierende überbaubare Grundfläche und Geschossigkeit der Gebäude als Höchstmaß festgesetzt werden. Dabei soll ein ausreichender Abstand von Bebauung zur Stellau eingehalten werden. Außerdem soll für das Grundstück Amtsstraße 61 in Ergänzung zum übrigen Baublock zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt ein Erhaltungsbereich nach § 172 des Baugesetzbuches festgesetzt werden.
Der Verwaltung liegen derzeit zwei den Planungszielen nicht entsprechende Bauanträge vor. Diese Anträge können auf Grundlage des am 16.04.2019 gefassten Aufstellungsbeschlusses zurückgestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, für das gesamt Plangebiet des Bebauungsplanverfahrens eine Veränderungssperre zu erlassen.
Außerdem wird vorgeschlagen, die öffentliche Plandiskussion gemeinsam mit dem Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 am 03.06.2019 in der Dankeskirche in Rahlstedt durchzuführen. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, da beide Planverfahren entlang der Stellau in einem räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang stehen.
Der Ausschuss wird gebeten,
a) dem Erlass einer Veränderungssperre und
b) der Durchführung einer gemeinsamen öffentlichen Plandiskussion mit Rahlstedt 135 am 03.06.2019 -
zuzustimmen.
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