Bebauungsplan Rahlstedt 132 (Amtsstraße/ Stellau) - Zustimmung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
Anlass der Planung
Das Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 20. April 2017 Teile des Bebauungsplanes Rahlstedt 127, insbesondere die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen (Parkanlage) entlang der Stellau sowie die Festsetzungen für die Baugrundstücke an der Amtsstraße, direkt südlich der Stellau, für unwirksam erklärt.
Um den Stellau-Grünzug entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogrammes weiterhin langfristig umsetzen zu können, soll der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Bezeichnung Rahlstedt 132 aufgestellt werden. Hiermit soll eine öffentliche Grünfläche mit einer durchgehenden Mindestbreite, u.a. zur Anlage eines gewässerbegleitenden Rad- und Wanderweges, festgesetzt werden.
Im Weiteren sollen die auf den Grundstücken Amtsstraße 50 und 61 im Rahmen der Normenkontrolle des Bebauungsplanes Rahlstedt 127 für unwirksam erklärten Festsetzungen erneut im Sinne des bereits mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 für weite Teile von Rahlstedt verfolgten Strukturerhalt festgesetzt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 132 zuzustimmen.
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