Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 33 (Stadtteilschule Kirchwerder) und Kirchwerder 34 (Wohngebiet südlich Karkenland) sowie entsprechende Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm hier: Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion
Der Stadtentwicklungsausschuss hat im Rahmen der o.g. Planverfahren nach seinem Beschluss vom 02.11.2017 am 14.12.2017 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Öffentlichen Plandiskussion durchgeführt.
Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.
In der Plandiskussion zeigten sich insbesondere folgende Themen, die aus Sicht der Verwaltung im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert werden sollten und zu denen die Verwaltung hiermit Stellung nimmt:
Verkehr
Ein Teil der Besucher äußerte die Sorge, dass die Verkehrsmenge, die im Zusammenhang mit den zu schulischen und sportlichen Nutzungen sowie dem vorgesehenen Wohngebiet entsteht, nicht sicher abgewickelt werden kann.
Die Verwaltung hatte in der Plandiskussion dargestellt, dass die Abwicklung von einem Fachbüro vorläufig ermittelt wurde und zum Zeitpunkt der Plandiskussion erhebliche Schwierigkeiten nicht erwartet werden konnten. Aktuelles wird das Fachbüro im Stadtentwicklungsausschuss darstellen.
Stadtgestalt und Architektur
Ein Teil der Besucher empfand den Unterschied zwischen der eingeschossigen Bebauung des angrenzenden Wohngebiets Karkenland und den vorgesehenen zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden des geplanten Wohngebiets als wenig verträglich.
Vor dem Hintergrund der wohnungsbaupolitischen Ziele, den Wohnungsbau besonders zu fördern, hält die Verwaltung die vorgesehene Höhenentwicklung für vertretbar, zumal etwas größere Abstände zu den bestehenden Wohngebäuden festgesetzt werden sollen als gesetzlich erforderlich. Eine zweigeschossige Bauweise mit Dach- oder Staffelgeschoss ist für neue Wohngebiete in den Vier- und Marschlanden zwar nicht ganz untypisch, aber angesichts der rückwärtigen, ortskernnahen Lage für Teile des Wohngebiets noch vertretbar.
Kritisiert wurde auch die Hofbebauung mit Reihenhäusern, die sich nicht in das Ortsbild einfügen würde, zumal wenn sie Staffelgeschosse mit flach geneigten Dächern aufweisen sollte. Diesbezüglich wird der Stadtentwicklungsausschuss um eine Richtungsentscheidung gebeten.
Standort des Jugendclubs
Der Standort steht noch nicht fest. Zurzeit wird noch geprüft, ob ein solcher auf den begrenzten Flächen der Plangebiete untergebracht werden kann. Sollte eine Fläche entwickelt werden können, sollte er aus städtebaulicher Sicht bzw. aus Gründen einer einprägsamen, gut erreichbaren Adresse am Kirchenheerweg liegen. Zudem sollte er möglichst wenig Wohngrundstücke beeinträchtigen. Aus Sicht der jugendlichen Nutzer sollte der Standort nicht unmittelbar neben der Schule liegen. Näheres wird im weiteren Verfahren abgestimmt. Ggf. muss ein Standort außerhalb der Plangebiete gefunden werden.
- zweigeschossige Wohngebäude mit einem Satteldach oder einem zurückgesetzten Geschoss mit flach geneigtem Dach in der ländlichen Umgebung für verträglich, wenn sie wahrnehmbar größere Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken bzw. Gräben einhalten als gesetzlich erforderlich,
- hofartige Bebauungen mit Reihenhäusern für städtebaulich vertretbar.