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Baumaßnahme: Arbeitsprogramm MR 21 Straßenplanung, MR 22 Straßenneubau und Maßnahmenspeicher Straße Aktualisierung/Fortschreibung 2025 Kleine Anfrage vom 11.03.2025

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Im Ausschuss Mobilität am 06.03.2025 wurde die Aktualisierung/Fortschreibung: Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenplanung dem Ausschuss vorgelegt.

Die Aktualisierung/Fortschreibung Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenneubau und der Maßnahmenspeicher wurde nicht vorgelegt.

In der Aktualisierung/Fortschreibung: Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenplanung sind unter dem Punkt 7 BV-Maßnahmen, Maßnahmen nicht mehr aufgeführt und neue Maßnahmen aufgenommen worden.

Folgende Maßnahmen sind nicht mehr aufgeführt:

7.1 Laufende Projekte

Berner Heerweg (BR-WO34)

Eichenlohweg

Glashütter Landstraße

Nordmarkstraße

Rehmbrook

Veltheimstraße

Voßkulen

Wolliner Straße

7.2 Nachrücker, neu beginnende Projekte

Haltestelle Lentersweg

Berner Weg

Hammer Steindamm, Pappelallee (VR-WO10.2)

Berner Chaussee, Am Stühm Süd (BR-Wo 44)

Bekkamp ((SW-WO 44)

Meiendorfer Weg, Nordlandweg, Spitzbergenweg

Gustav-Adolf-Weg

Kupferdamm (Ost)

Papenstraße (B-Plan Eilbek 15)

Amtstraße

Lengerckestieg (B-Plan Wandsbek 79)

Heestweg

Kirchplatz Eilbek

Die Aktualisierung/Fortschreibung im Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenplanung kann bedeuten, die Straßenplanungen der Maßnahmen sind fertig gestellt und wurden in das Arbeitsprogramm MR 22 Straßenneubau übernommen. Da die Aktualisierung/Fortschreibung: Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenneubau dem Ausschuss Mobilität am 06.03.2025 nicht vorgelegt wurde, konnten die Mitglieder der Bezirksversammlung dies nicht nachvollziehen bzw. kontrollieren.

Auf Nachfrage zur Wolliner Straße, ob diese Maßnahme im Arbeitsprogramm MR 22 aufgenommen wurde, konnte die Verwaltung keine Erläuterung geben und wird diese Information zu Protokoll geben.

Bei früherer Aktualisierung/ Fortschreibung der Arbeitsprogramme Straßenplanung sind Maßnahmen auch ohne Erläuterungen herausgenommen worden, ohne dass diese Maßnahmen umgesetzt wurden.

Erst auf Nachfrage durch die Bezirksversammlung wurde festgestellt, dass man das Arbeitsprogramm Straßenplanung bereinigt hatte, da Maßnahmen nicht umsetzbar waren bzw. die Wirtschaftlichkeit der Umsetzung nicht gegeben war.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.03.2025

  1. Warum wurden aus der Aktualisierung/Fortschreibung des Arbeitsprogrammes 2024/2025 – Straßenplanung, unter dem Punkt

7 BV-Maßnahmen, folgende Maßnahmen herausgenommen und wie erfolgt die weitere Umsetzung (bitte die einzelnen Maßnahmen begründen):

Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:

Das zum 06.03.2025 als Beschlussvorlage eingereichte und beschlossene Arbeitsprogramm (AP) (Fortschreibung AP 24/25 - Straßenplanung) wurde am 10.02.2025 mit den Fraktionen der Bezirksversammlung Wandsbek vorbesprochen. Dazu wurde seitens der Verwaltung ein entsprechender Termin angeboten, zu dem alle Fraktionssprecher bzw. Vertreter eingeladen wurden. In dem Termin wurde inhaltlich auf die Projekte des AP eingegangen und alle hier thematisierten Anpassungen und Priorisierungen politisch vorabgestimmt. Beschlossen wurde das AP dann am 06.03.2025 im Ausschuss für Mobilität (MoA).

Die Fortführung/Anpassung des AP 24/25 berücksichtigt und bezieht sich jeweils auf die aktuell zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten.

Im Folgenden nimmt das Bezirksamt zu den einzelnen Fragen und aufgeführten Maßnahmen Stellung:

7.1 Laufende Projekte

Berner Heerweg (BR-WO34)

Die Gremien der Bezirksversammlung haben entschieden, die Maßnahme zunächst in 7.2. (Nachrücker) zurückzustufen.

Eichenlohweg

Nach Prüfung und Abstimmung mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde hat sich der Eingriff in den Bestand aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen als nicht notwendig erwiesen, da es hier keine erkennbare Gefahrenlage gibt. Die Maßnahme wurde zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückgestellt.

Glashütter Landstraße

Die Maßnahme wurde aufgrund von Vakanzen planerisch noch nicht begonnen. Daher haben die Gremien der Bezirksversammlung entschieden, die Maßnahme in den Maßnahmenspeicher zurückzustufen.

Nordmarkstraße

Die Maßnahme war im bisherigen Arbeitsprogramm enthalten und wurde planerisch weitestgehend abgeschlossen. Nach der finalen Abstimmung der vorliegenden Varianten mit der Straßenverkehrsbehörde und vor der baulichen Umsetzung wird eine anordnungsfähige Planung dem MoA zur Zustimmung vorgelegt. Sollte sich im Rahmen der Abstimmung keine anordnungsfähigen Variante ergeben, wird die Maßnahme baulich nicht umgesetzt. Die genannten und noch anstehenden Abstimmungen werden im Kern durch den Straßenneubau betreut, daher ist die Maßnahme nicht mehr Bestandteil des Arbeitsprogrammes der Straßenplanung.

Rehmbrook

Die Maßnahme ist im Arbeitsprogramm unter Punkt 7.1 weiterhin enthalten.

Veltheimstraße

Die Maßnahme ist planerisch abgeschlossen und wurde zur Umsetzung an den Straßenneubau übergeben.

Voßkulen

Die Maßnahme wurde aufgrund von Vakanzen planerisch noch nicht begonnen. Die Maßnahme wurde daher nicht in das aktuelle Arbeitsprogramm aufgenommen, sondern in den Maßnahmenspeicher zurückgestuft.

Wolliner Straße

Eine erste Prüfung hat ergeben, dass ein größerer baulicher Eingriff notwendig ist. Daher wurde die Maßnahme zunächst in den Maßnahmenspeicher aufgenommen. Die Maßnahme war bisher noch nicht im Arbeitsprogramm enthalten und auch nicht als Nachrücker vorgesehen.

7.2 Nachrücker, neu beginnende Projekte

Haltestelle Lentersweg

Die Gremien der Bezirksversammlung haben entschieden, die Maßnahme zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückzustufen.

Berner Weg

Die Gremien der Bezirksversammlung haben entschieden, die Maßnahme zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückzustufen.

Hammer Steindamm, Pappelallee (VR-WO10.2)

Die Gremien der Bezirksversammlung haben entschieden, die Maßnahme zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückzustufen.

Berner Chaussee, Am Stühm Süd (BR-Wo 44)

Die Gremien der Bezirksversammlung haben entschieden, die Maßnahme zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückzustufen.

Bekkamp ((SW-WO 44)

Die Gremien der Bezirksversammlung haben entschieden, die Maßnahme zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückzustufen.

Meiendorfer Weg, Nordlandweg, Spitzbergenweg

Die Maßnahme (Knotenpunkt) wurde am 06.03.2025 in das Arbeitsprogramm 2024/2025 aufgenommen.

Gustav-Adolf-Weg

Die Maßnahme Bahngärten, Gustav-Adolph-Straße ist im aktuellen Arbeitsprogramm unter 5.1 enthalten.

Kupferdamm (Ost)

Die Gremien der Bezirksversammlung haben entschieden, die Maßnahme zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückzustufen.

Papenstraße (B-Plan Eilbek 15)

Die Maßnahme wurde zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückgestellt. Derzeit sieht das Bezirksamt keine Notwendigkeit, die örtlichen Gegebenheiten zu verändern und eine Wendekehre/Sackgasse baulich herzustellen. Die betreffenden Bereiche wurden in der bestehenden Form im Zuge der Maßnahme Hasselbrookstraße vor kurzem baulich ertüchtigt. Es gibt in dem Bereich Hasselbrookstraße/Papenstraße und der dortigen Glascontainer eine bauliche Überfahrt/Zufahrt zur Papenstraße.

Amtstraße

Die Maßnahme ist nicht bekannt. Es hat zuletzt eine Deckensanierung im Rahmen des Deckenprogramms 2022 gegeben.

Lengerckestieg (B-Plan Wandsbek 79)

Die Maßnahme wurde zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückgestuft.

Heestweg

Die Maßnahme wurde zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückgestuft.

Kirchplatz Eilbek

Die Maßnahme wurde gestrichen, da es sich bei der Fläche um keine Tiefbaufläche handelt.

  1. Warum wurden im Ausschuss Mobilität am 06.03.2025 nicht die Aktualisierung/Fortschreibung: Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenneubau und der Maßnahmenspeicher 2024/2025 vorgelegt?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Arbeitsprogramm Straßenneubau und der Maßnahmenspeicher unterscheiden sich von dem am 06.03.2025 beschlossenem Arbeitsprogramm Straßenplanung in den Zeiträumen und den Projektphasen. Daher wird gegenwärtig das AP Straßenneubau den Gremien der Bezirksverwaltung lediglich zu Beginn des Arbeitsprogrammes vorgelegt.

Perspektivisch plant das Bezirksamt (möglichst für das Arbeitsprogramm 2026/2027), die Arbeitsprogramme Straßenplanung und Straßenneubau zu einem Arbeitsprogramm zusammenzulegen.

  1. Wurden im Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenneubau und im Maßnahmenspeicher 2024/2025 Aktualisierungen/Fortschreibungen vorgenommen?
  1. Wenn ja, welche?

Bezirksamt Wandsbek:

Ja, es wurden Aktualisierungen vorgenommen. Die Anpassungen werden den Gremien der Bezirksversammlung zur Aufstellung und Beschluss des Arbeitsprogrammes 2026/2027 vorgelegt, siehe auch Antwort zu Frage 2.

  1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wie erfolgt die Aufstellung der Arbeitsprogramme „MR 21 Straßenplanung“ MR 22 Straßenneubau für das Jahr 2026 und 2027?

Bezirksamt Wandsbek:

Zum Ende des Jahres 2025 werden grundlegende aktuelle Rahmenbedingungen ermittelt wie:

  1. Zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Personalressourcen
  2. Ermittlung der Maßnahmen, die aus dem Arbeitsprogramm Straßenplanung herausgenommen werden müssen
  3. Ermittlung, wie viele Maßnahmen aus dem Maßnahmenspeicher, unter Berücksichtigung der ermittelten Personalressource (siehe Punkt 1), in das Arbeitsprogramm nachrücken könnten. Bei der Ermittlung, welche Maßnahmen nachrücken, sind in der Abstimmung zwischen den Gremien der Bezirksversammlung und der Verwaltung folgende Aspekte zu berücksichtigen:
    • Welche Personalressourcen sind für die Bearbeitung jeder einzelnen Maßnahme einzuplanen
    • Die Maßnahmen haben einen unterschiedlichen Ursprung und sind im Arbeitsprogramm und auch im Maßnahmenspeicher einer Kategorie zugeordnet. Maßnahmen der Kategorie Verkehrssicherheit – meistens durch die Polizei/Straßenverkehrsbehörde eingebracht – werden priorisiert behandelt. Es folgen grundsätzlich begonnene Projekte sowie öffentlich-rechtliche Verträge (Erschließungsmaßnahmen; u.a. B-Planverfahren-Bezug), die gesetzt sind, um im Maßnahmenspeicher zu bleiben.
    • Senatsprogramme: Der Bezirk erhält für die Senatsprogramme zweckgebundene Stellenanteile, die für deren Durchführung vorgesehen sind (Bündnis für den Fuß- und Radverkehr, ÖPNV/Hamburg Takt, P+R). Diese Maßnahmen müssen vorangetrieben und anteilig im Arbeitsprogramm berücksichtigt werden und enthalten sein.
  1. Welche Maßnahmen werden in den Maßnahmenspeicher aufgenommen und warum?

Bezirksamt Wandsbek:

Alle Maßnahmen, die aus baulicher Sicht sinnvoll und notwendig sind und die nicht im Rahmen der Eingriffe der Straßenunterhaltung behoben werden können, müssen planerisch angegangen werden. Diese Maßnahmen werden im sog. Maßnahmenspeicher gesammelt und in entsprechenden Listen/Datenbanken dokumentiert. Bei der Erstellung des neuen Arbeitsprogrammes rücken dann entsprechend der vorhandenen Kapazitäten einzelne Maßnahmen aus dem Maßnahmenspeicher in das Arbeitsprogramm nach (siehe auch Antwort zu Frage 4).

  1. Wie wird der Maßnahmenspeicher abgearbeitet?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5.

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