21-8799

Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes - Freundeskreis Seniorenhilfe Berne e.V.

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.05.2024
Ö 5.1
29.04.2024
Ö 6.2
Sachverhalt

 

 

  1. Ausgangslage

 

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  nnen neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere,  die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Folgender Antrag ist eingegangen:

 

      Antragsteller  Angebot          Kosten        Eigenanteil      Beantragter                                                                                                                                                      Zuschuss

 

Freundeskreis Seniorenhilfe Berne e.V.

Offenes Singen mit / für Seniorinnen und Senioren

Zeitraum: 12 Monate

1.560,00

 

120,00

 

  1.440,00

 

Gesamt

 

1.560,00

120,00

  1.440,00

 

 

Erstförderung: 16.10.2023 bis 30.04.2024

 Anzahl der Einzelveranstaltungen: 13 (2 Einzelveranstaltungen im Monat)

 Anzahl der Teilnehmerinnen je Einzelveranstaltung: 20 bis 40.

 

 

  1. Sachverhalt

 

Der vorliegende Antrag des Freundeskreis Seniorenhilfe Berne e.V. zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 1.3 und 3.4) genannten förderungsfähigen Angeboten und Maßnahmen. Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Lage, die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Teilgabe zu ermöglichen.

 

Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten Eigenmittel i.H.v. € 120,00 finanzieren sich durch Eigenmittel des Freundeskreises Seniorenhilfe Berne e.V.. Hinzukommen weitere Sachleistungen.

 

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

 

Nach § 5 (4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

 

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.