Altglascontainer in Neubausiedlungen (bez. Drs. 21-2690) Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2830)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.
In der Stellungnahme zur Drs. 21-2690 wurden die beiden von der SRH eingereichten Standortanträge für Depotcontainerstandplätze am Butterbauernstieg 1 und an der Ohlendieckshöhe 4 dargestellt. Die BUKEA und die SRH halten die Standorte weiterhin für geeignet und würden eine entsprechende Genehmigung durch das Bezirksamt ebenfalls sehr begrüßen.
Zu 2.
Seit dem Jahre 2013 hat die SRH insgesamt zehn Standortvorschläge zur Aufstellung von Depotcontainern für Glas im Bereich Wellingsbüttel gemacht.
In der folgenden Tabelle sind die beantragten Standorte mit den jeweiligen Ablehnungsgründen dargestellt:
|
Standort |
Ablehnungsgrund |
1 |
Rolfinckstraße, Supermarkt-Parkplatz |
fehlende Fläche / Parkdruck |
2 |
Schultheßdamm / Ecke Rolfinckstraße |
fehlende Fläche |
3 |
Barkenkoppel / Ecke Wellingsbütteler Weg |
fehlende Fläche |
4 |
Rehmkoppel |
Fläche steht nicht zur Verfügung |
5 |
Rabenhorst |
Kranfahrzeug kann nicht wenden / Parkdruck |
6 |
Lohkoppel ggü. Nr. 2 |
Parkflächen werden gebraucht |
7 |
Rolfinckstraße 78 |
Fläche steht nicht zur Verfügung |
8 |
Friedrich-Kirsten-Straße in der Kurve |
negativer Einfluss auf Waldbiotop |
9 |
Friedrich-Kirsten-Straße auf dem Parkplatz |
Fläche steht nicht zur Verfügung |
10 |
Friedrich-Kirsten-Straße ggü. Nr. 2 |
mögliche Schädigung von Bäumen |
Letztlich wurde der Vorschlag Nummer 8 in der Friedrich-Kirsten-Straße, unter der Voraussetzung einer dreiseitigen Einhausung mit einem Stabmattengitterzaun, im April 2019 realisiert.
Die Lage der zehn Standortvorschläge ist auf der Karte in der Anlage dargestellt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.