Es werden keine Ergänzungen oder Änderungswünsche vorgetragen. Die Tagesordnung wird festgestellt.
Herr Wehmeyer erinnert zunächst an den bereits erfolgten Bericht der Verwaltung am 23.04.2024.
Eine Vertreterin der Sozialbehörde informiert mit einer Präsentation (s. Anlage zu Drucksache 21-2401) über den Stand des Hitzeaktionsplans (HAP) und weist insbesondere auf den Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit hin. Es sei für Bürgerinnen und Bürger ratsam, sich selbst über die vielfältigen öffentlichen Quellen (z. B. Radio, Internetangebote der öffentlichen Rundfunkanstalten oder des Deutschen Wetterdienstes; Wetter-Apps) mit Hitzewarnungen zu versorgen und auch den Newsletter vom DWD (Deutscher Wetterdienst) zu aktivieren. Die Sozialbehörde sehe sich aber natürlich auch in der Verantwortung,diese Warnungen selber zu streuen. Mit einem automatisierten Prozess werde gewährleistet, dass Hitzewarnungen auch am Wochenende oder Feiertagen spätestens 20 Minuten nach Erhalt an einen gesamtstädtischen Verteiler weitergeleitet werden.
Die Sozialbehörde setzte erste Maßnahmen aus dem HAP umoder spreche auch mit Akteuren über die Umsetzungen.Mit den Bezirksämtern sei man von Beginn an im engen Kontakt und tausche sich insbesondere zum Thema Öffentlichkeitsarbeit / Sensibilisierung der Bevölkerung aus. Im weiteren Verlauf werde die kürzlich eingerichtete Koordinierungsstelle weiter aufgebaut und strukturiert. Zudem werde auf Veranstaltungen zum Thema gesprochen und die Umsetzung der HAP-Maßnahmen würden weiter fortgesetzt.
Zum HAP: Die Sozialbehörde habe den Fokus auf den gesundheitlichen Hitzeschuss, der bauliche Aspekt sei der Klimaanpassungsstrategie zugeordnet. Der Hitzeaktionsplan sei ein Teil der Klimaanpassungsstrategie. (22_18165_strategie_zur_anpassung_hamburgs_an_den_klimawandel).
Die Sozialbehörde kümmere sich aktuell um den großen Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Informationen, Sensibilisierung der Bevölkerung und Akteuren, Kooperationen, Prüfen von Merkblättern für Veranstaltungen. Es gebe z.B. auch einen engen Kontakt zu den Krankenkassen und zu Bäderland (s. auch Folie 3 der Präsentation).
Die Vertreterin der Sozialbehörde betont, man befinde sich noch am Anfang des Prozesses und feste Strukturen müssten erst noch weiter gemeinsam aufgebaut werden, denn Hitzeschutz sei eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie habe mit allen Behörden und Verwaltungseinheiten in Hamburg zu tun, denn überall gebe es Berührungspunkte. Dies verdeutliche die große Bandbreite, die man für die Zukunft noch vor sich habe.
Folgend informiert sie über die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des HAP (Folie 4). Mit der behördenübergreifenden Koordinierungsstelle gebe es nun eine Person, die sich um die Netzwerkgestaltung kümmere, aktiv auf die Akteure zugehe und auch dafür Sorge, dass der HAP langfristig fortgeschrieben werde.Ein Monitoring-Verfahren in Sachen Hitze gebe es nicht, sie sei aber mit den Kollegen der anderen Bundesländer im engen Austausch, um gemeinschaftlich ein geeignetes Verfahren zu entwickeln.
Zuletzt werden die im Petitum noch offenen Fragen beantwortet:
Im Anschluss gibt ein Vertreter der BUKEA auf Wunsch des Ausschusses mit einer Präsentation (s. Anlage zu Drucksache 21-2401) einen Einblick in den Aufbau der Stadtklimaanalyse2023und wie sie genutzt werden könne. Diese ist auch im Internetangebot der FHH online-Portal einsehbar (Stadtklimaanalyse Hamburg - hamburg.de).
Anschließend werden im Wesentlichen folgende Punkte angesprochen:
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Siehe Ausführungen unter Drucksachen21-2401.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden zum vorletzten Absatz der Stellungnahme, ob die dort beschriebene Entwicklung von der Verwaltung beobachtet wurde oder es Daten dazu gebe, ob sich in den letzten Jahren die Anzahl der Straßenbäume, die vermutlich aus Klimagründen abgestorben seien, erhöht hat, teilt die Verwaltung nachträglich folgendes mit:
Hierüber gibt es keine Datenerhebung.
Meistens sind mehrere Faktoren für das Absterben der Straßenbäume verantwortlich. Dabei spielt natürlich auch die Klimaveränderung mit langanhaltenden Trockenperioden eine wichtige Rolle.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Siehe Ausführungen zu Drucksache 22-0379.
Siehe Ausführungen zu Drucksache 22-0379.
Fragen der Ausschussmitglieder werden von der Verwaltung nachträglich wie folgt beantwortet:
Vandalismussind
illegale Fällungen ohne bekannten Verursacher
von Unbekannten verursachte Rindenschäden, die letztendlich zum Absterben des Baumes geführt haben
weitere Fällgründe sind
Brandschäden
Bestandspflege wegen Unterständigkeit >>> keine Entwicklungsmöglichkeit unter Großbäumen / dichter waldartiger Baumbestand in Parkanlagen
Sturmschäden
geringer Abstand zu den Oberleitungen an den Bahntrassen der DB
- Für welche Bäume, für die eine Nachpflanzung empfohlen wird, ist tatsächlich auch schon eine Nachpflanzung erfolgt?
Es wurden keine Nachpflanzungen im Frühjahr 2025 durchgeführt.
- Gibt es im Hinblick auf die Baumfällisten der vergangenen Jahre ergänzend Daten darüber, welche Bäume in den letzten Jahren nachgepflanzt wurden?
Nein.
- Wie hoch sind die Kosten für die Nachpflanzung eines Baumes?
Für Straßenbäume 4.000€ bis 6.000 €je nach Ausstattung (z.B. Tiefenbelüftung) und Baumgrubengröße.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Wehmeyer informiert zu den Beetpatenschaften (Drs. 21-2675), diese seien auf einem guten Weg, Projektbeginn sei zum 1.6.2025.
Frau Hens berichtet von einer neu errichteten Straßenbeleuchtung in der Straße Eigenheimweg, die von einer großen Linde auf Privatgrund verschattet wird. Sie habe sich bereits mit den zuständigen Stellen in Verbindung gesetzt und auf das Problem hingewiesen und auch eine Antwort vom Qualitätsmanagement erhalten, bisher sei aber nichts passiert.
Herr Wehmeyer wird das Thema mitnehmen und mit den Kollegen im zuständigen Fachamt sprechen.