Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz - via Skype - unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom 19.01.2021

Ö 1 - 21-0627

Antrag CDU betr. Bericht über CO2-freie Power-to-Gas-Technologie (Berichterstattung durch Vertreter der Fa. Exytron)

Ein Vertreter der Fa. Exytron berichtet ausführlich unter Zuhilfenahme einer Präsentation über die CO2-freien Power-to-Gas-Technologie. (siehe Präsentation, die der Drucksache 21-0627 im Ratsinformationssystem Allris angefügt ist.)

 

Er teilt mit, dass das noch junge Unternehmen ein Power-to-Gas-System aus Energiespeichern entwickelt habe, die Teil eines Energieversorgungssystems seien. Zunächst werde Wasserstoff hergestellt, der direkt in Erdgas umgewandelt werde. Damit könnten alle Nutzer mit Energie versorgt werden, die Strom, Wärme als auch Kälte bräuchten. Dieses System sei auch bei Erweiterung von Projekten individuell anpassbar.

 

Im Anschluss geht er auf die Historie der Entwicklung des Power-to-Gas-System und erste Projekte ein (s. Folie 8 der Präsentation.)

 

Der Vertreter der Fa. Exytron zeigt die Unterschiede zwischen Wasserstoff und Methan auf (Siehe Folie 5 der Präsentation). Er erklärt warum das Unternehmen direkt Methan herstellen rde wie folgt:

 

Wasserstoff sei schwer händelbar. Daher hättenmtliche Komponenten (z. B. Tanks, Kompressoren, Lagerung) die in Zusammenhang mit Wasserstoff stünden sehr hohe Sicherheitsansprüche. Weiterhin habe Wasserstoff gegenüber Methan nur eine sehr gering Energiedichte. Die Kosten würden das 4-5 fache betragen, sollten die Anlagen auf Wasserstoffbasis betrieben werden. Daher sei die Marktfähigkeit mit Wasserstoff sehr schwierig. Dazu käme noch, dass Wasserstoff sehr leicht entzündlich sei und wäre in einer anderen Gefahrenklasse als Methan einzuordnen. Es müssten Schutzzonen mit erheblichem Aufwand sowie hohen Kosten eingerichtet werden, was wiederum zu großen Akzeptanzproblemen führe.

 

Im Weiteren erläutert er das Funktionsprinzip des geschlossenen Kreislaufs der weltweit patentierten EXYTRON-Anlagentechnik mit einem Gesamtwirkungsgrad (Nutzungsgrad) bis über 90 % durch Sektorkopplung.

 

Der Vertreter der Fa. Exytron stellt dann ein Projekt „Die Energiefabrik“ vor, das erstmalig bei Schwerin umgesetzt werde. Im Kern gebe es das geschlossene System r die Energieversorgung (z. B. r Gemeinden & Gewerbegebiete). Damit werde dann jedoch eine erhebliche Menge zusätzlicher Strom aus Windkraftanlagen, regenerativer Strom und Strom aus Photovoltaik-Anlagen gewonnen, aus dem regenerative Kraftstoffe hergestellt würden. Bei Veräerung dieser Kraftstoffe würde auch das CO2 mit abgegeben werden, so dass für die Produktion CO2 von außen von Biogas-Anlagen zugeführt werden müsse. Fossile Kraftstoffe würden nicht verwendet, allerdings sei die Anlage in außergewöhnlichen Situationen auch dafür ausgelegt. Das Verfahren von der Planung bis zur Fertigstellung dauere ca. 7 Jahre.

 

In den nächsten Projekten sei beabsichtigt eine Energiefabrik mit Methanol bzw. Kerosin herzustellen. Von dieser Art stünden bereits 7 Projekte auf der Warteliste. Auch sei ein lizensierter Umbau eines konventionellen Gaskraftwerks auf die in China patentierte EXYTRON-Technologie mit Beginn 2022 geplant. Das Unternehmen habe keine Berührungsängste mit anderen Ländern. Es halte das Zusammenwirken der Nationen für sehr wichtig, um in Sachen Nachhaltigkeit tatsächlich etwas bewegen zu können.

 

Abschließend weist er auf einen weiteren Geschäftsbereich r Maritime Technik hin, der in diesem Jahr neu aufgebaut werde. Ab dem Jahr 2022 wolle man emissionslose Energieversorgungen und Antriebe für Container- und Kreuzfahrtschiffe anbieten. Die selbstentwickelte Technologie befände sich zurzeit in der Patentierungsphase.

 

Der Vertreter der Fa. EXYTRON erteilt für die von ihm gezeigte Präsentation die Freigabe zur Veröffentlichung (Internet).

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Grundsätzlich sollten die Photovoltaikanlagen so ausgelegt werden, dass sie die Energie für die Kilowattstunden produzieren können, die benötigt würde. Der nicht benötigte Überschussstrom werde in Form von Methan gespeichert. Sobald keine Sonnenenergie mehr zur Verfügung stünde, liefere das Blockheizkraftwerk mit dem gespeicherten Methan Strom und Wärme für die Haushalte. Die Elektrolyse laufe dann in dem Fall nicht, obwohl ein möglichst dauerhafter Betrieb übers Jahr wünschenswert sei. Dafür gebe es diverse Varianten. Z. B. die Kombination Photovoltaik und Windkraft. Auch mit Strom aus dem Netz könne das System ergänzt werden. Eine Anlage in Augsburg würde Lücken bzw. Lastspitzen mit Erdgas schließen. Eine andere Anlage benutze grünen Strom aus dem Netz. Dies habe den Vorteil, dass nach Energiewirtschaftsgesetz für die Anlagen, die so betrieben würden, keine Netzentgelte und keine Stromsteuer entrichtet werden müssten. Im Rahmen der Wasserstoffinitiative sei angekündigt worden, dass für grünen Strom, der die Elektrolyse benötigt werde, auch die EEG-Umlage wegfallen solle. Mit beiden Maßnahmen würden dann die Kosten bei ca. 6-7 Cent / KW/h liegen und man sei sehr nahe am Biogaspreis. Mit dieser Preisentwicklung würde das jetzige Problem des teuren Stroms minimiert, die Anlagen könnten verkleinert werden und die Elektrolyseure nnten durchlaufen. Damit käme man dem Ziel näher, Gas und Öl zu ersetzen.
  • Momentan beliefen sich die Kosten für die Herstellung einer solchen Anlage zwischen 150 bis 250 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Über die Jahre rechne sich die Investition, da der Einkauf von Gas, Strom oder Öl wegfalle. Bei den letzten Projekten seien abhängig von der Ausstattung der Anlagen Renditen zwischen 8 bis 12 Prozent ausgerechnet worden.
  • Die Anlagen würden ab ca. 5.000 Quadratmeter Wohnfche angeboten. Je kleiner das Projekt, je höher seien die spezifischen Kosten. Die Folgekosten (z. B. Wartung) würden für unproblematisch gehalten. Da bei der Anlage nur bekannte Technik verwendet werde, könne von einer Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren ausgegangen werden.
  • Aufgrund einer sehr guten Auftragslage sei man bereits für das Jahr 2021 ausgelastet. Die Firma Exytron wolle jedoch weiterhin expandieren und freue sich über jede Anfrage.

Ö 2 - 21-0639

Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Precious plastic in Harburg - aus Plastikmüll Neues schaffen (Berichterstattung durch Vertreter von Presios-plastic Harburg)

Eine Studierende und ein Studierender von der Technischen Universität Hamburg stellen sich persönlich und ihr ProjektPrecious plastik in Harburg“ vor. Sie berichten mit Hilfe eine Präsentation zu dem Thema „Aus Plastikmüll Neues schaffen.

 

Der erste Schritt sei, einfache Maschinen mit wenig Technik zum Nachbau herzustellen, mit denen jeder Kunststoff recycelt werden könne. Anschließend schildert sie den Prozess, der zur Herstellung von „Neuem“ durchgeführt werde (sammeln, zerkleinern, schmelzen und in verschiedene Formen pressen) und zeigt die bisher hergestellte Produktkollektion, die noch erweitert werden solle.

 

Ende 2019 habe Precious plastic den Harburger Nachhaltigkeitspreis gewonnen. Da Precious plastic eine Bürgerinitiative und Arbeitsgruppe sei, könne sich jedermann bei dem Projekt einbringen.

 

Die Community sei weltweit und u. a. auch in Hamburg und Harburg vertreten. Gestartet sei man in Harburg als rgerinitiative und studentische AG r ein erweitertes Lehrangebot an der TUHH. Es gebe an der Universität mehrere Institute, die das Projekt unterstützenrden, damit Studierende sich in Punkto Nachhaltigkeit durch praktische Experimente weiterbilden können.

 

Aus dem Anfangsprojekt hätten sich viele weitere Projekte entwickelt. U. a. ein Projekt zusammen mit der Tagesstätte für Menschen mit Behinderung in Hamburg. Ein Harburger Getränkehändler stellt Plastikdeckel von Getränkeflaschen zur Verfügung, die von den Menschen mit Behinderung dann nach Material und Farben sortiert würden. Dieses Projekt sei ursprünglich durch den ASTA der TU zu Stande gekommen und sei durch den Hamburger Klimafonds gefördert worden.

 

Anschließend berichten Mitbegründer der Bürgerinitiative, dass dieses Projekt durch die Stadtreinigung Hamburg und der Cities Cooperating For Circular Economy unterstützt werde. Sie selbst hätten vier Unterrichtsreihen entwickelt, die in der Geschwister-Scholl-Schule durchgeführt worden seien, um den Schülern die Rückführungen von Plastik ins Wirtschaftssystem verständlich zu machen und es von ihnen als Ressource angesehen werde. Ein weiteres Thema sei gewesen, die Kreativität der Schüller*innen zu fördern, um Lösungenr das Problem Plastik zu finden. Zu den Unterrichtsreihen seien vier Filme hergestellt worden, die in den nächsten Wochen fertiggestellt würden.

 

Diverse Projektennten aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Außerdem könne die Arbeit nicht weitergeführt werden, da momentan keine Räumlichkeiten zur Verfügung stünden. Die Precious-Plastic-Intitiative bittet den Ausschuss um Hilfe für die Anmietung von neuen Räumlichkeiten für eine offene Werkstatt, um am Standort Harburg verbleiben zu können.

 

Herr Marek gibt bekannt, dass es in Harburg grundsätzlich sehr schwierig sei, feste Räume für kulturelle Zwecke zu akquirieren. Dennoch werde man schauen, welche Möglichkeiten es gebe.

 

Frau Dr. Veithen sichert zu, dass dieses Anliegen mit in die Fraktionen genommen werde und bitte die Initiative in 6-8 Wochen nochmals aktiv nachzufragen.

 

Im Weiteren lobt Herr Marek sehr die Bildungsarbeit der Initiative und ermuntert sie, auch Harburger Schulen mit in diese Arbeit einzubeziehen. Er teilt mit, dass es in Harburg eine sehr große Gruppe von Klima- und Umweltschulen gebe sowie eine Gruppe von Kita 21-Initiativen. Er rde es sehr begrüßen, wenn ein Netzwerk in Harburg zu schaffen werde.

 

Die Precious-Plastik-Initiative teilt mit, dass bereits mit einer Schule Kontakt aufgenommen worden sei.

 

Die Berichterstatter*in geben die zwei gezeigten Präsentationenr die Veröffentlichung im Informationssystem Allris frei.

Ö 3 - 21-0856

Antrag CDU betr. Einsatz von sog. Parkrangern im Bezirksamtsbereich (Bericht durch einen Vertreter der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

Ein Vertreter von der BUKEA teilt mit, dass der Rangerdienst im Referat Management der Hamburger Naturschutzgebiet und Biotopverbund in der Umweltbehörde angesiedelt sei.

 

Er weist auf die Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ hin, mit der eine Einigung erzielt und deren Grundlage in einer Bürgerschaftsdrucksache (21-16980) festgehalten worden sei. Bei dem Kapitel Naturqualität sei die Naturqualität gemessen am durchschnittlichen Biotopwert aller Hamburger Flächen dauerhaft und kontinuierlich anzuheben. Weiterhin solle die Bioversität auf vielen Flächen mit den vereinbarten Maßnahmen gesteigert werden können. Dies gelte insbesondere für die Naturschutzgebiete. Es sei darin auch festgehalten worden, dass 10 Vollzeitstellen für Ranger in den Naturschutzgebieten und dem Biotopverbund dauerhaft einzurichten seien.

 

Anschließend geht er auf den Auszug aus der Senatsdrucksache Nr. 2019/02927 vom 13.12.2019 zu den Änderungen im Haushalt der Umweltbehörde ein. Er führt die Ausgangslage wie folgt auf:

 

  • Regelüberschreitungen, wie das freie Laufenlassen von Hunden oder das Betreten der Naturschutzgebiete abseits der Wege
  • Umfangreiche Störungen der Tierwelt oder Bescdigungen der Pflanzendecke
  • Dauerhafte Wertminderung der Naturschutzgebiete
  • Bisheriger Personalbestand reicht bei weitem nicht aus zu Gewährleistung der Regeleinhaltung.

 

Die Aufgabe und Zielsetzung der 10 Ranger sollte sein:

 

  • Informieren und Aufklären
  • Durchführen von Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Durchführen von praktischen Naturschutzmaßnahmen

 

Er teilt mit, dass in Hamburg 36 Naturschutzgebiete existierten. Bisher seien drei Naturschutzwarte mit jeweils drei FDJlern für die Pflege der Naturschutzgebiete zuständig gewesen. Ca. 75 % der Naturschutzgebietsfläche befände sich in der Zuständigkeit der Umweltbehörde und ca. 25 % in der der Bezirksämter. Damit hätten die Bezirksämter (Bergedorf ausgenommen) nur einen geringen Anteil der Hamburger Naturschutzgebiete. Die vom Bezirksamt Harburg betreuten Flächen (Schweenssand und Finkenwerder Süderelbe) betrügen nur etwa 1 %. Alle weiteren Naturschutzgebiete im Bezirksamtsbereich Harburg betreue die Umweltbehörde.

 

Der Rangerdienst sollte nicht nach Flächenanteil sondern nach Erfordernis zum Einsatz kommen. Die Naturschutzgebiete mit dem höchsten Betreuungsbedarf befänden sich in der Zuständigkeit von den Fachbehörden. Dies seien  z. B. der Duvenstedter Brook, Höltigbaum, Obere Niederungen oder die Fischbeker Heide. Der größte Anteil von Naturschutzgebieten, bei denen besondere Störungen vermutet würden, befände sich jedoch in der bezirklichen Obhut. Davon seien insbesondere Gebiete in der Nähe von Wohnbebauung betroffen, z. B. im Bezirksamtsbereich Harburg der Moorgürtel.

 

Es sei sinnvoll, den Rangerdienst dergestalt einzusetzen, dass er punktuell und wirksam eingreifen kann.

 

Die Zuständigkeitsanordnung auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege sage aus, dass neben den Bezirksämtern die Umweltbehörde ebenfalls die Überwachung und das Aussprechen von Verboten in den bezirklichen Naturschutzgebieten übernehmen könne.

 

Abschließend zeigt der Vertreter der BUKEA wesentliche Aspekte des Rangerdienstes wie folgt auf:

 

  • Zentrale Organisation in der Abteilung Naturschutz der Umweltbehörde mit einheitlichem Erscheinungsbild
  • Flexibler Einsatz der Ranger*innen in allen Hamburger Naturschutzgebieten
  • Ermöglichung von Schwerpunkteinsätzen
  • Intensive Absprache der Gebietsbetreuung mit den Bezirksämtern ab dem 1. Quartal 2021
  • Evaluierung des Einsatzes der Ranger*innen nach etwa einem Jahr

 

Durch diese gewählte Organisation und Vorgehensweise in Absprache mit den Bezirksamtskollegen sei man sich sicher, eine hohe Präsenz des Rangerdienstes in allen Hamburger Naturschutzgebieten gewährleisten zu können.

Ö 4 - 21-0876

Gem. Antrag der GRÜNE-und SPD-Fraktion betr. Extremsommer werden Normalität - Stadtklima verbessern (Bericht durch die Verwaltung)

Herr Stolzenburg geht kurz auf den Inhalt des Antrages ein und erklärt, dass die darin angesprochenen Themen eine wichtige Rolle in der Stadtentwicklung spielen würden. Er berichtet anschließend mit Hilfe einer Präsentation unter dem Motto „Stadtklima“ wie folgt:

 

Der Bezirk Harburg nimmt die Herausforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung an, steht aber organisatorisch und personell noch in den Anfängen. Übergeordnete Ziele der Stadt Hamburg (bspw. der Hamburger Klimaplan) rden auf die bezirkliche Verwaltungsebeme heruntergebrochen und eigene Klimaziele des Bezirkes in einem integrierten Klimaschutzkonzept neu formuliert.

 

Ausgangslage hlbare“ Folgen des Klimawandels

 

  • Starker Anstieg der Temperaturen: Stärkerer Anstieg in Deutschland als im globalen Durchschnitt
  • Extremwettereignisse nehmen zu, insbesondere Hitze- und Starkregenereignisse
  • Lokale Wetterphänomene: 2018 „Jahrtausendregen“ in Neugraben-Fischbek, parallel dazu keinerlei Niederschlag in Fuhlsbüttel.
  • nger anhaltende Hitze- und Trockenperioden
  • Starkwinde nehmen zu
  • Steigende Meeresspiegel

 

Eine Stadtklimaanalyse zeigt die erwarteten Veränderungen auf. Unter anderem würden Wärmeinseln als auch Kaltluftströme entstehen, die für ein angenehmes Wohnklima eher kontraproduktiv seien. Daher müssten die o. a. Punkte zukünftig in der Stadtentwicklung berücksichtigt und gute Konzepte entwickelt werden, damit sich Mensch und Tier auf die neue Situation einstellen können.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien:

 

  • Begrenzung der Erderwärmung als Staatsziel in der Hamburger Landesverfassung verankern.
  • Hamburger Klimaplan
  • Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas (HmbKliSchG)

Der Senat berichtet gem. § 6 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes der Bürgerschaft alle zwei Jahre zum Stand der Zielerreichung und der Umsetzung der Maßnahmen des Hamburger Klimaplans.

  • Koalitionsvertrag Hamburg; Senko Klimaschutz und Mobilitätswende
  • ndnis für das Wohnen
  • Vertrage für Hamburgs Stadtgrün (in Abstimmung)
  • Klima-Partner-Vereinbarung zw. Senat und Öffentliche Unternehmen
  • Klimaschutzgesetz (Bund) in Verbindung mit Klimaschutzprogramm (z. B. RISE)
  • European Green Deal

 

Herauszuheben sei das Hamburger Klimaschutzgesetz, das für das Verwaltungshandeln verbindlich sei.

 

§ 1 Klimaschutz als Querschnittaufgabe

-          Die Erfordernisse des Klimaschutzes einschließlich der Anpassung an den Klimawandel müssen bei den Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen der Freien und Hansestadt Hamburg (…) berücksichtigt werden.

-          Dabei haben die Freie und Hansestadt Hamburg (…) im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in eigener Verantwortung an der Verwirklichung des Klimaschutzes einschließlich der Anpassung an den Klimawandel mitzuwirken.“

 

§ 5 Anpassungen an die Folgen des Klimawandels

-          Maßnahmen des Hochwasserschutzes

-          Verweis auf den Hamburger Klimaplan

 

Weiterhin sei im Hamburger Klimaplan der Transformationspfad „Klimaanpassung“ aufgezeigt. Grundsätzliche Ansätze seien:

 

-          Erarbeitung der Grundlagen (Stadtklimaanalyse, Karten, technische Grundlagen)

-          Verbesserung der städtischen Infrastruktur, Pilotprojekte

-          Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den städtischen Dienstleistern.

 

Maßnahmenkatalog (Auszug):

-          Grün vernetzen

-          Dach- und Fassadenbegrünung

-          ume in der Stadt

-          Gebäudebezogene Maßnahmen (Technik)

-          Umsetzung der RISA-Maßnahmen

-          Maßnahmen des Hochwasserschutzes

 

Übergeordnete Handlungsansätze der Freien und Hansestadt Hamburg (beispielhaft) seien:

 

-          Aktionsplan Anpassung an den Klimawandel (2013)

-          Stabstelle Klimaanpassung in der BUKEA im Aufbau

-          Klimafolgen Monitoring

-          Fachaustausch Klimafolgenanpassung am Gebäude

-          Gründachstrategie

-          Berücksichtigung bei Konzeptausschreibungen / Grundstücksvergabe

 

Schnittstellen zu den Bezirken seien

 

-          Bereitstellung von Stellenressourcen in den Bezirken (Klimaschutz und RISA-Stellen)

-          Aufbau der Abteilung 4 im Fachamt H/SL: „Klima und Energie“, Matrixstruktur

 

Bezirkliche Strategien der übergeordneten Planung:

 

-          Integriertes Klimaschutzkonzept Harburg (IKK) als Konzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Zurzeit werde es erarbeitet und die Ergebnisse würden im Februar in diesem Ausschuss vorgestellt.

-          Stadtentwicklungskonzepte: Nachhaltiges und flächenschonendes Bauen im Neubau und Bestand.

-          Klimaanpassungsmaßnahmen auf Quartiersebene: Flächenentsiegelung und Projekte im Bestand

-          Neue Planvorhaben: Maßnahmen der Klimaanpassung von Beginn an verankern

-          Berücksichtigung in Wettbewerbsverfahren

-          Mobilitätskonzepte

-          Schnittstelle zum RISE-Prozess

-          CLEVER Cities

 

Integration in das IKK

 

Handlungsfeld „Anpassung an den Klimawandel“.

 

-          Kurzfristige Maßnahmen, insbesondere im Bereich Stadtgrün (Spendenaktion „Mein Baum - Meine Stadt“)

-          Bestandsaufnahme und Identifikation von Hotspot-Quartieren

-          Abgleich mit Projekten der Städtebauförderung

-          Konzeptentwicklung

      Grünkonzepte entwickeln

      Installation von Gründächern und Fassadenbegrünung

      Teilentsiegelung von Plätzen in hochverdichteten, überflutungsgefährdeten Bereichen

 

Der Rahmenplan Innenstadt Harburg 2040 werde zurzeit erarbeitet. Der Zwischenstand sei in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.01.2021 präsentiert worden. Auch bei der Planung dieser Entwicklung gehe es darum, an welchen Stellen im öffentlichen und privaten Raum bestehende Versiegelung aufgebrochen werden können, um Grünbereiche zu entwickeln. Auch im Bereich der B 73 gebe es die Idee, Baumstrukturen zu schaffen, um Anpassungsmaßnahmen im Kernbereich Harburg mittelfristig umzusetzen.

 

Bezirkliche Strategien der verbindlichen Planung:

 

-          Integration von Klimaanpassungsthemen in verbindliche Festsetzungen: Fassadenmaterialien, Dachbegrünung, Retentionsflächen

-          Grün und Wasser in den Plangebieten

-          Reduktion der versiegelten Flächen

-          Gebäudestrukturen / -ausrichtung öffnen, Durchlüftung ermöglichen

-          RISA -> Wasserwirtschaftlicher Begleitplan

-          Integration von Maßnahmen der Klimaanpassung in Durchführungsverträgen

 

Regelungsmöglichkeiten der Bauleitplanung Grundsätze der Bauleitplanung

 

§ 1a BauGB: Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz

Abs. 5: „Den Erfordernisses des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandelt dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen.

 

Regelungsmöglichkeiten der Bauleitplanung (Gemäß § 9 BauGB)*

 

-          Festsetzungen zur Verringerung baulicher Verdichtung (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise)

-          Festsetzung von Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind

-          Festsetzung der Flächen zur Abwasserentsorgung (einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser)

-          Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen

-          Festsetzung von Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft (inkl. für die Regelung des Wasserabflusses)

-          Festsetzung von Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen

-          Festsetzung von Anpflanzungen und Pflanzbindungen

 

*= Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen im Einvernehmen mit dem Vorhabenträger und unter Beachtung des Angemessenheits- und Koppelungsverbots!

 

Beispielhaft wird das Planverfahren Neugraben-Fischbek (Fischbeker Reethen) angeführt.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

-          Pilotquartiere zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und anpassungsmaßnahmen seien durchaus denkbar und aus seiner Sicht wichtig. Herr Stolzenburg weist jedoch darauf hin, dass die Abteilung SL 4 gerade im Aufbau sei und ab Februar abgestimmt werde, welche Themen bearbeitet werden sollen. Zukünftig rde auch in anderen Fachämtern Stellen r den Klimaschutz und die Klimaanpassung besetzt, die Abteilung SL 4 übernimmt dabei die bezirkliche Koordination der Themen.

Ö 5 - 20-3632

Antrag CDU betr. Straßenreinigung durch zeitlich begrenzte Halteverbote erleichtern (Weiteres Verfahren)

Ö 6 - 21-0581.01

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNEN und SPD betr. Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität auch in Harburg

Ö 7 - 21-1102

Baumfällliste

Herr Andres geht erläuternd auf den Aufbau der Baumfällliste ein.

 

Nachfragen werden von Herrn Andres wie folgt beantwortet:

 

  • Bei dem überwiegenden Anteil von Baumfällungen werde in den meisten Fällen keine Nachpflanzung durchgeführt, weil bereits eine Naturverjüngung stattgefunden habe. Ein weiterer Grund könnte sein, Bäume zu fällen, um anderen Bäumen mehr Lebensraum zu bieten.
  • Die Abteilung Stadtgrün habe nach wie vor das Ziel, die Stadt Harburg grün erscheinen zu lassen und verstärkt Bäume zu pflanzen. Jedoch nur an Orten, an denen es auch sinnvoll und das Anwachsen aufgrund von Platzverhältnissen gewährleistet sei.
  • Zertifizierte Baumkontrolleure begutachteten jeden einzelnen Baum und legten ein Baumkataster an, das einsehbar sei. Somit könne die Entwicklung der meisten Bäume nachvollzogen werden. Die Entscheidung für eine Fällung hänge auch von der Vitalität des einzelnen Baumes ab. Für den Zustand mangelhafter Vitalität gebe es vielfältige Gründe. Z. B. nicht ausreichende Wasserzufuhr, Schädigung durch Baumaßnahmen, Verkehrsemissionen.
  • MR als Flächenverwaltung habe das Thema Klimawandel und Klimafolgeanpassungen schon immer kleinteilig berücksichtigt. Insbesondere im Bereich Wasserwirtschaft würden bei den Planungen Bäume, Bewuchs und Grünanlagen beachtet. Weiterhin befänden sich die Friedhöfe als auch die Wälder (Forstwirtschaft) in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg. Insbesondere durch die Forstwirtschaft könne der CO2-Wert auch mit Laubbaumanpflanzungen - positiv beeinflusst werden.

Ö 8

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Wehmeyer berichtet über den aktuellen Sachstand zu den Taubenschlägen.

 

Die Standortfrage sei noch nicht geklärt. Die von ihm angefragte P+R-Gesellschaft lehnt die Einrichtung von Taubenschlägen bei beiden Objekten ab; Beim Bike + Ridehaus sei der Wettbewerb bereits abgeschlossen und bei dem Parkhaus für Kraftfahrzeuge seien ebenfalls in absehbarer Zeit Umbaumaßnahmen geplant.

 

Es werde derzeit erwogen, das Taubenvorkommen zu kartieren, um die notwendige Anzahl und Größe sowie besonders geeignete Standorte von Taubenschlägen zu erheben. Auch könnten konkrete Daten zu Taubenvorkommen helfen, gezielt Gebäudeverantwortliche anzusprechen, da bisher keine freiwilligen Meldungen eingegangen seien. Es erscheine sinnvoll, einen professionellen Gutachter zu beauftragen, der nochmal mit neutralem Blick auf das Projekt Taubenschläge schaut.

 

Nach Rücksprache mit Kollegen aus Lüneburg sei von dort mitgeteilt worden, dass sich die Aufstellung von Taubenschlägen verzögert, da aufgrund von Sanierungsmaßnahmen für die Stadtmauer die ursprünglich vorgesehenen Plätze nicht mehr zur Verfügung stünden.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.