Ein Vertreter der Fa. Exytron berichtet ausführlich unter Zuhilfenahme einer Präsentation über die CO2-freien Power-to-Gas-Technologie. (siehe Präsentation, die der Drucksache 21-0627 im Ratsinformationssystem Allris angefügt ist.)
Er teilt mit, dass das noch junge Unternehmen ein Power-to-Gas-System aus Energiespeichern entwickelt habe, die Teil eines Energieversorgungssystems seien. Zunächst werde Wasserstoff hergestellt, der direkt in Erdgas umgewandelt werde. Damit könnten alle Nutzer mit Energie versorgt werden, die Strom, Wärme als auch Kälte bräuchten. Dieses System sei – auch bei Erweiterung von Projekten – individuell anpassbar.
Im Anschluss geht er auf die Historie der Entwicklung des Power-to-Gas-System und erste Projekte ein (s. Folie 8 der Präsentation.)
Der Vertreter der Fa. Exytron zeigt die Unterschiede zwischen Wasserstoff und Methan auf (Siehe Folie 5 der Präsentation). Er erklärt warum das Unternehmen direkt Methan herstellen würde wie folgt:
Wasserstoff sei schwer händelbar. Daher hätten sämtliche Komponenten (z. B. Tanks, Kompressoren, Lagerung) die in Zusammenhang mit Wasserstoff stünden sehr hohe Sicherheitsansprüche. Weiterhin habe Wasserstoff gegenüber Methan nur eine sehr gering Energiedichte. Die Kosten würden das 4-5 fache betragen, sollten die Anlagen auf Wasserstoffbasis betrieben werden. Daher sei die Marktfähigkeit mit Wasserstoff sehr schwierig. Dazu käme noch, dass Wasserstoff sehr leicht entzündlich sei und wäre in einer anderen Gefahrenklasse als Methan einzuordnen. Es müssten Schutzzonen mit erheblichem Aufwand sowie hohen Kosten eingerichtet werden, was wiederum zu großen Akzeptanzproblemen führe.
Im Weiteren erläutert er das Funktionsprinzip des geschlossenen Kreislaufs der weltweit patentierten EXYTRON-Anlagentechnik mit einem Gesamtwirkungsgrad (Nutzungsgrad) bis über 90 % durch Sektorkopplung.
Der Vertreter der Fa. Exytron stellt dann ein Projekt „Die Energiefabrik“ vor, das erstmalig bei Schwerin umgesetzt werde. Im Kern gebe es das geschlossene System für die Energieversorgung (z. B. für Gemeinden & Gewerbegebiete). Damit werde dann jedoch eine erhebliche Menge zusätzlicher Strom aus Windkraftanlagen, regenerativer Strom und Strom aus Photovoltaik-Anlagen gewonnen, aus dem regenerative Kraftstoffe hergestellt würden. Bei Veräußerung dieser Kraftstoffe würde auch das CO2 mit abgegeben werden, so dass für die Produktion CO2 von außen von Biogas-Anlagen zugeführt werden müsse. Fossile Kraftstoffe würden nicht verwendet, allerdings sei die Anlage in außergewöhnlichen Situationen auch dafür ausgelegt. Das Verfahren von der Planung bis zur Fertigstellung dauere ca. 7 Jahre.
In den nächsten Projekten sei beabsichtigt eine Energiefabrik mit Methanol bzw. Kerosin herzustellen. Von dieser Art stünden bereits 7 Projekte auf der Warteliste. Auch sei ein lizensierter Umbau eines konventionellen Gaskraftwerks auf die in China patentierte EXYTRON-Technologie mit Beginn 2022 geplant. Das Unternehmen habe keine Berührungsängste mit anderen Ländern. Es halte das Zusammenwirken der Nationen für sehr wichtig, um in Sachen Nachhaltigkeit tatsächlich etwas bewegen zu können.
Abschließend weist er auf einen weiteren Geschäftsbereich für Maritime Technik hin, der in diesem Jahr neu aufgebaut werde. Ab dem Jahr 2022 wolle man emissionslose Energieversorgungen und Antriebe für Container- und Kreuzfahrtschiffe anbieten. Die selbstentwickelte Technologie befände sich zurzeit in der Patentierungsphase.
Der Vertreter der Fa. EXYTRON erteilt für die von ihm gezeigte Präsentation die Freigabe zur Veröffentlichung (Internet).
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Eine Studierende und ein Studierender von der Technischen Universität Hamburg stellen sich persönlich und ihr Projekt „Precious plastik in Harburg“ vor. Sie berichten mit Hilfe eine Präsentation zu dem Thema „Aus Plastikmüll Neues schaffen“.
Der erste Schritt sei, einfache Maschinen mit wenig Technik zum Nachbau herzustellen, mit denen jeder Kunststoff recycelt werden könne. Anschließend schildert sie den Prozess, der zur Herstellung von „Neuem“ durchgeführt werde (sammeln, zerkleinern, schmelzen und in verschiedene Formen pressen) und zeigt die bisher hergestellte Produktkollektion, die noch erweitert werden solle.
Ende 2019 habe Precious plastic den Harburger Nachhaltigkeitspreis gewonnen. Da Precious plastic eine Bürgerinitiative und Arbeitsgruppe sei, könne sich jedermann bei dem Projekt einbringen.
Die Community sei weltweit und u. a. auch in Hamburg und Harburg vertreten. Gestartet sei man in Harburg als Bürgerinitiative und studentische AG für ein erweitertes Lehrangebot an der TUHH. Es gebe an der Universität mehrere Institute, die das Projekt unterstützen würden, damit Studierende sich in Punkto Nachhaltigkeit durch praktische Experimente weiterbilden können.
Aus dem Anfangsprojekt hätten sich viele weitere Projekte entwickelt. U. a. ein Projekt zusammen mit der Tagesstätte für Menschen mit Behinderung in Hamburg. Ein Harburger Getränkehändler stellt Plastikdeckel von Getränkeflaschen zur Verfügung, die von den Menschen mit Behinderung dann nach Material und Farben sortiert würden. Dieses Projekt sei ursprünglich durch den ASTA der TU zu Stande gekommen und sei durch den Hamburger Klimafonds gefördert worden.
Anschließend berichten Mitbegründer der Bürgerinitiative, dass dieses Projekt durch die Stadtreinigung Hamburg und der Cities Cooperating For Circular Economy unterstützt werde. Sie selbst hätten vier Unterrichtsreihen entwickelt, die in der Geschwister-Scholl-Schule durchgeführt worden seien, um den Schülern die Rückführungen von Plastik ins Wirtschaftssystem verständlich zu machen und es von ihnen als Ressource angesehen werde. Ein weiteres Thema sei gewesen, die Kreativität der Schüller*innen zu fördern, um Lösungen für das Problem Plastik zu finden. Zu den Unterrichtsreihen seien vier Filme hergestellt worden, die in den nächsten Wochen fertiggestellt würden.
Diverse Projekte könnten aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Außerdem könne die Arbeit nicht weitergeführt werden, da momentan keine Räumlichkeiten zur Verfügung stünden. Die Precious-Plastic-Intitiative bittet den Ausschuss um Hilfe für die Anmietung von neuen Räumlichkeiten für eine offene Werkstatt, um am Standort Harburg verbleiben zu können.
Herr Marek gibt bekannt, dass es in Harburg grundsätzlich sehr schwierig sei, feste Räume für kulturelle Zwecke zu akquirieren. Dennoch werde man schauen, welche Möglichkeiten es gebe.
Frau Dr. Veithen sichert zu, dass dieses Anliegen mit in die Fraktionen genommen werde und bitte die Initiative in 6-8 Wochen nochmals aktiv nachzufragen.
Im Weiteren lobt Herr Marek sehr die Bildungsarbeit der Initiative und ermuntert sie, auch Harburger Schulen mit in diese Arbeit einzubeziehen. Er teilt mit, dass es in Harburg eine sehr große Gruppe von Klima- und Umweltschulen gebe sowie eine Gruppe von Kita 21-Initiativen. Er würde es sehr begrüßen, wenn ein Netzwerk in Harburg zu schaffen werde.
Die Precious-Plastik-Initiative teilt mit, dass bereits mit einer Schule Kontakt aufgenommen worden sei.
Die Berichterstatter*in geben die zwei gezeigten Präsentationen für die Veröffentlichung im Informationssystem Allris frei.
Ein Vertreter von der BUKEA teilt mit, dass der Rangerdienst im Referat Management der Hamburger Naturschutzgebiet und Biotopverbund in der Umweltbehörde angesiedelt sei.
Er weist auf die Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ hin, mit der eine Einigung erzielt und deren Grundlage in einer Bürgerschaftsdrucksache (21-16980) festgehalten worden sei. Bei dem Kapitel Naturqualität sei die Naturqualität – gemessen am durchschnittlichen Biotopwert aller Hamburger Flächen – dauerhaft und kontinuierlich anzuheben. Weiterhin solle die Bioversität auf vielen Flächen mit den vereinbarten Maßnahmen gesteigert werden können. Dies gelte insbesondere für die Naturschutzgebiete. Es sei darin auch festgehalten worden, dass 10 Vollzeitstellen für Ranger in den Naturschutzgebieten und dem Biotopverbund dauerhaft einzurichten seien.
Anschließend geht er auf den Auszug aus der Senatsdrucksache Nr. 2019/02927 vom 13.12.2019 zu den Änderungen im Haushalt der Umweltbehörde ein. Er führt die Ausgangslage wie folgt auf:
Die Aufgabe und Zielsetzung der 10 Ranger sollte sein:
Er teilt mit, dass in Hamburg 36 Naturschutzgebiete existierten. Bisher seien drei Naturschutzwarte mit jeweils drei FDJlern für die Pflege der Naturschutzgebiete zuständig gewesen. Ca. 75 % der Naturschutzgebietsfläche befände sich in der Zuständigkeit der Umweltbehörde und ca. 25 % in der der Bezirksämter. Damit hätten die Bezirksämter (Bergedorf ausgenommen) nur einen geringen Anteil der Hamburger Naturschutzgebiete. Die vom Bezirksamt Harburg betreuten Flächen (Schweenssand und Finkenwerder Süderelbe) betrügen nur etwa 1 %. Alle weiteren Naturschutzgebiete im Bezirksamtsbereich Harburg betreue die Umweltbehörde.
Der Rangerdienst sollte nicht nach Flächenanteil sondern nach Erfordernis zum Einsatz kommen. Die Naturschutzgebiete mit dem höchsten Betreuungsbedarf befänden sich in der Zuständigkeit von den Fachbehörden. Dies seien z. B. der Duvenstedter Brook, Höltigbaum, Obere Niederungen oder die Fischbeker Heide. Der größte Anteil von Naturschutzgebieten, bei denen besondere Störungen vermutet würden, befände sich jedoch in der bezirklichen Obhut. Davon seien insbesondere Gebiete in der Nähe von Wohnbebauung betroffen, z. B. im Bezirksamtsbereich Harburg der Moorgürtel.
Es sei sinnvoll, den Rangerdienst dergestalt einzusetzen, dass er punktuell und wirksam eingreifen kann.
Die Zuständigkeitsanordnung auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege sage aus, dass neben den Bezirksämtern die Umweltbehörde ebenfalls die Überwachung und das Aussprechen von Verboten in den bezirklichen Naturschutzgebieten übernehmen könne.
Abschließend zeigt der Vertreter der BUKEA wesentliche Aspekte des Rangerdienstes wie folgt auf:
Durch diese gewählte Organisation und Vorgehensweise in Absprache mit den Bezirksamtskollegen sei man sich sicher, eine hohe Präsenz des Rangerdienstes in allen Hamburger Naturschutzgebieten gewährleisten zu können.
Herr Stolzenburg geht kurz auf den Inhalt des Antrages ein und erklärt, dass die darin angesprochenen Themen eine wichtige Rolle in der Stadtentwicklung spielen würden. Er berichtet anschließend mit Hilfe einer Präsentation unter dem Motto „Stadtklima“ wie folgt:
Der Bezirk Harburg nimmt die Herausforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung an, steht aber organisatorisch und personell noch in den Anfängen. Übergeordnete Ziele der Stadt Hamburg (bspw. der Hamburger Klimaplan) würden auf die bezirkliche Verwaltungsebeme heruntergebrochen und eigene Klimaziele des Bezirkes in einem integrierten Klimaschutzkonzept neu formuliert.
Ausgangslage – „Fühlbare“ Folgen des Klimawandels
Eine Stadtklimaanalyse zeigt die erwarteten Veränderungen auf. Unter anderem würden Wärmeinseln als auch Kaltluftströme entstehen, die für ein angenehmes Wohnklima eher kontraproduktiv seien. Daher müssten die o. a. Punkte zukünftig in der Stadtentwicklung berücksichtigt und gute Konzepte entwickelt werden, damit sich Mensch und Tier auf die neue Situation einstellen können.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien:
Der Senat berichtet gem. § 6 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes der Bürgerschaft alle zwei Jahre zum Stand der Zielerreichung und der Umsetzung der Maßnahmen des Hamburger Klimaplans.
Herauszuheben sei das Hamburger Klimaschutzgesetz, das für das Verwaltungshandeln verbindlich sei.
§ 1 Klimaschutz als Querschnittaufgabe
- „Die Erfordernisse des Klimaschutzes einschließlich der Anpassung an den Klimawandel müssen bei den Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen der Freien und Hansestadt Hamburg (…) berücksichtigt werden.
- Dabei haben die Freie und Hansestadt Hamburg (…) im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in eigener Verantwortung an der Verwirklichung des Klimaschutzes einschließlich der Anpassung an den Klimawandel mitzuwirken.“
§ 5 Anpassungen an die Folgen des Klimawandels
- Maßnahmen des Hochwasserschutzes
- Verweis auf den Hamburger Klimaplan
Weiterhin sei im Hamburger Klimaplan der Transformationspfad „Klimaanpassung“ aufgezeigt. Grundsätzliche Ansätze seien:
- Erarbeitung der Grundlagen (Stadtklimaanalyse, Karten, technische Grundlagen)
- Verbesserung der städtischen Infrastruktur, Pilotprojekte
- Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den städtischen Dienstleistern.
Maßnahmenkatalog (Auszug):
- Grün vernetzen
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Bäume in der Stadt
- Gebäudebezogene Maßnahmen (Technik)
- Umsetzung der RISA-Maßnahmen
- Maßnahmen des Hochwasserschutzes
Übergeordnete Handlungsansätze der Freien und Hansestadt Hamburg (beispielhaft) seien:
- Aktionsplan Anpassung an den Klimawandel (2013)
- Stabstelle Klimaanpassung in der BUKEA im Aufbau
- Klimafolgen Monitoring
- Fachaustausch Klimafolgenanpassung am Gebäude
- Gründachstrategie
- Berücksichtigung bei Konzeptausschreibungen / Grundstücksvergabe
Schnittstellen zu den Bezirken seien
- Bereitstellung von Stellenressourcen in den Bezirken (Klimaschutz und RISA-Stellen)
- Aufbau der Abteilung 4 im Fachamt H/SL: „Klima und Energie“, Matrixstruktur
Bezirkliche Strategien der übergeordneten Planung:
- Integriertes Klimaschutzkonzept Harburg (IKK) als Konzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Zurzeit werde es erarbeitet und die Ergebnisse würden im Februar in diesem Ausschuss vorgestellt.
- Stadtentwicklungskonzepte: Nachhaltiges und flächenschonendes Bauen im Neubau und Bestand.
- Klimaanpassungsmaßnahmen auf Quartiersebene: Flächenentsiegelung und Projekte im Bestand
- Neue Planvorhaben: Maßnahmen der Klimaanpassung von Beginn an verankern
- Berücksichtigung in Wettbewerbsverfahren
- Mobilitätskonzepte
- Schnittstelle zum RISE-Prozess
- CLEVER Cities
Integration in das IKK
Handlungsfeld „Anpassung an den Klimawandel“.
- Kurzfristige Maßnahmen, insbesondere im Bereich Stadtgrün (Spendenaktion „Mein Baum - Meine Stadt“)
- Bestandsaufnahme und Identifikation von Hotspot-Quartieren
- Abgleich mit Projekten der Städtebauförderung
- Konzeptentwicklung
Grünkonzepte entwickeln
Installation von Gründächern und Fassadenbegrünung
Teilentsiegelung von Plätzen in hochverdichteten, überflutungsgefährdeten Bereichen
Der Rahmenplan Innenstadt Harburg 2040 werde zurzeit erarbeitet. Der Zwischenstand sei in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.01.2021 präsentiert worden. Auch bei der Planung dieser Entwicklung gehe es darum, an welchen Stellen im öffentlichen und privaten Raum bestehende Versiegelung aufgebrochen werden können, um Grünbereiche zu entwickeln. Auch im Bereich der B 73 gebe es die Idee, Baumstrukturen zu schaffen, um Anpassungsmaßnahmen im Kernbereich Harburg mittelfristig umzusetzen.
Bezirkliche Strategien der verbindlichen Planung:
- Integration von Klimaanpassungsthemen in verbindliche Festsetzungen: Fassadenmaterialien, Dachbegrünung, Retentionsflächen
- Grün und Wasser in den Plangebieten
- Reduktion der versiegelten Flächen
- Gebäudestrukturen / -ausrichtung öffnen, Durchlüftung ermöglichen
- RISA -> Wasserwirtschaftlicher Begleitplan
- Integration von Maßnahmen der Klimaanpassung in Durchführungsverträgen
Regelungsmöglichkeiten der Bauleitplanung – Grundsätze der Bauleitplanung
§ 1a BauGB: Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz
Abs. 5: „Den Erfordernisses des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandelt dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen.
Regelungsmöglichkeiten der Bauleitplanung (Gemäß § 9 BauGB)*
- Festsetzungen zur Verringerung baulicher Verdichtung (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise)
- Festsetzung von Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind
- Festsetzung der Flächen zur Abwasserentsorgung (einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser)
- Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen
- Festsetzung von Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft (inkl. für die Regelung des Wasserabflusses)
- Festsetzung von Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen
- Festsetzung von Anpflanzungen und Pflanzbindungen
*= Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen im Einvernehmen mit dem Vorhabenträger und unter Beachtung des Angemessenheits- und Koppelungsverbots!
Beispielhaft wird das Planverfahren Neugraben-Fischbek (Fischbeker Reethen) angeführt.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
- Pilotquartiere zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und –anpassungsmaßnahmen seien durchaus denkbar und aus seiner Sicht wichtig. Herr Stolzenburg weist jedoch darauf hin, dass die Abteilung SL 4 gerade im Aufbau sei und ab Februar abgestimmt werde, welche Themen bearbeitet werden sollen. Zukünftig würde auch in anderen Fachämtern Stellen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung besetzt, die Abteilung SL 4 übernimmt dabei die bezirkliche Koordination der Themen.
Herr Andres geht erläuternd auf den Aufbau der Baumfällliste ein.
Nachfragen werden von Herrn Andres wie folgt beantwortet:
Herr Wehmeyer berichtet über den aktuellen Sachstand zu den Taubenschlägen.
Die Standortfrage sei noch nicht geklärt. Die von ihm angefragte P+R-Gesellschaft lehnt die Einrichtung von Taubenschlägen bei beiden Objekten ab; Beim Bike + Ridehaus sei der Wettbewerb bereits abgeschlossen und bei dem Parkhaus für Kraftfahrzeuge seien ebenfalls in absehbarer Zeit Umbaumaßnahmen geplant.
Es werde derzeit erwogen, das Taubenvorkommen zu kartieren, um die notwendige Anzahl und Größe sowie besonders geeignete Standorte von Taubenschlägen zu erheben. Auch könnten konkrete Daten zu Taubenvorkommen helfen, gezielt Gebäudeverantwortliche anzusprechen, da bisher keine freiwilligen Meldungen eingegangen seien. Es erscheine sinnvoll, einen professionellen Gutachter zu beauftragen, der nochmal mit neutralem Blick auf das Projekt Taubenschläge schaut.
Nach Rücksprache mit Kollegen aus Lüneburg sei von dort mitgeteilt worden, dass sich die Aufstellung von Taubenschlägen verzögert, da aufgrund von Sanierungsmaßnahmen für die Stadtmauer die ursprünglich vorgesehenen Plätze nicht mehr zur Verfügung stünden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.