21-0856

Antrag CDU betr. Einsatz von sog. Parkrangern im Bezirksamtsbereich

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.02.2021
19.01.2021
15.09.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat auf Antrag der CDU Fraktion bereits im Oktober 2019 beschlossen, dass die Bezirksverwaltung sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen möge, dass für den Bezirksamtsbereich eine ausreichende Anzahl von sog. Parkrangern/Parkrangerinnen geschaffen wird, die in den Naturschutz- und Grüngebieten regelmäßig tätig werden. 

 

Insoweit ist mitgeteilt worden, dass die vom Senat beschlossenen Parkranger in den Bezirken im Frühjahr 2020 durch die zuständige Fachbehörde bereitgestellt werden. Dieses ist auch Gegenstand des Koalitionsvertrages auf Landesebene.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der zuständigen Umweltbehörde in den Fachausschuss einzuladen und dort berichten zu lassen, in welchem Umfang sog. Parkranger im Bezirk Harburg für die Betreuung und Überwachung von Naturschutzgebieten und Grün- und Freizeitflächen zwischenzeitlich zur Verfügung stehen und ob aus Sicht der Fachbehörde dieses Angebot ausreicht, um die Grüngebiete wirksam zu kontrollieren und Übertretungen, von denen Besucher immer häufiger berichten, verhindert werden können. 

 

Hamburg, am 02.09.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                                                      Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender                                                                  Dr. Antje Jaeger

                                                                                                     Robert Timmann