Antrag CDU betr. Einsatz von sog. Parkrangern im Bezirksamtsbereich
Letzte Beratung: 16.02.2021 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6
Die Bezirksversammlung hat auf Antrag der CDU Fraktion bereits im Oktober 2019 beschlossen, dass die Bezirksverwaltung sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen möge, dass für den Bezirksamtsbereich eine ausreichende Anzahl von sog. Parkrangern/Parkrangerinnen geschaffen wird, die in den Naturschutz- und Grüngebieten regelmäßig tätig werden.
Insoweit ist mitgeteilt worden, dass die vom Senat beschlossenen Parkranger in den Bezirken im Frühjahr 2020 durch die zuständige Fachbehörde bereitgestellt werden. Dieses ist auch Gegenstand des Koalitionsvertrages auf Landesebene.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der zuständigen Umweltbehörde in den Fachausschuss einzuladen und dort berichten zu lassen, in welchem Umfang sog. Parkranger im Bezirk Harburg für die Betreuung und Überwachung von Naturschutzgebieten und Grün- und Freizeitflächen zwischenzeitlich zur Verfügung stehen und ob aus Sicht der Fachbehörde dieses Angebot ausreicht, um die Grüngebiete wirksam zu kontrollieren und Übertretungen, von denen Besucher immer häufiger berichten, verhindert werden können.
Hamburg, am 02.09.2020
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger
Robert Timmann
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