Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz - via Skype - unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom 16.02.2021

Ö 1

Verpflichtung einer zubenannten Bürgerin

Verpflichtung von Laura Eckermann (GRÜNE)

Die Vorsitzende macht auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung

Harburg vom 28.02.2017, auf die §§ 5 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Stand vom 04.04.2017 sowie auf die §§ 203 205, 331 334 und 353 b des Strafgesetzbuches aufmerksam und bittet Frau Eckermann, sich mit dem Inhalt der genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln.

 

Abschließend wird Sie zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Ö 2 - 21-1168

Beabsichtigte Erschließung von Brunnenstandorten für die Grundwasserförderung im Bereich Süderelbmarsch / Moorgürtel als Ersatz für die vorhandene Wassergewinnung im NSG Moorgürtel zwischen der Dritten Meile und der Francoper Straße (Bericht der Verwaltung und durch Hamburg Wasser)

Vertreter von HAMBURG WASSER stellen anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Drucksache 21-1168) das Projekt neue Brunnenfassung Moorgürtel vor:

 

Anlass und Hintergrund

Im Bereich des Moorgürtels betreibe HAMBURG WASSER seit den 50iger Jahren eine Trinkwassergewinnung, wo Grundwasser gefördert und im Wasserwerk Süderelbmarsch zu Trinkwasser aufbereitet werde. 

Dort würden derzeit 2 große Horizontalfilterbrunnen betrieben sowie 4 Flachbrunnen und 4 Tiefbrunnen. Die Brunnenanlagen und auch die Rohwasserleitungen, die die Brunnen verbinden bzw. an das Wasserwerk anschließen, unterliegen einer begrenzten Lebensdauer. Aus diesem Grund hätten 2 Flachbrunnen bereits außer Betrieb genommen werden müssen und 2 Tiefbrunnen verzeichneten einen starken Leistungsrückgang und seien für die nächsten Jahre als abgängig prognostiziert.

 

Der westliche Teil der Fassung liege im Zentrum des Naturschutzgebietes (NSG) Moorgürtel. HAMBURG WASSER habe in diesem Bereich in der Vergangenheit immer ein gewisses Konfliktpotential wegen des Naturschutzes gehabt, wenn dort Baumaßnahmen durchgeführt werden mussten. Hinzu komme, dass sich in diesem Fördergebiet zwei unterschiedliche Arten von Grundwasser mischten, nämlich aus der Marsch und der Geest. Bei Mischung dieser Wässer komme es zu Ausfällungsprodukten, die sich wiederrum negativ auf die Langlebigkeit der Brunnen auswirkten.

Deshalb erhoffe man sich mit einer Verlagerung der neuen Brunnen um rund 500 m nach Süden, die geschilderten Probleme besser in den Griff zu bekommen.

 

Anhand einer Karte (Folie 3) verdeutlicht der Vertreter von HAMBURG WASSER den Standort der derzeitigen Brunnenfassung, die zwischen der Francoper Straße im Osten und der Dritten Meile im Westen liege. Diese Trasse liege im Zentrum des Naturschutzgebietes.

Die darunter liegende neue Trasse (Vorschlag) liege dagegen im Randbereich des Naturschutzgebietes, bzw. die Standort 7, 8 und 9 lägen sogar außerhalb. Die Standorte 2 bis 11 (Standort 1 sei bereits wieder verworfen worden) seien Standorter sogenannte Aufschlussbohrungen. Dort sollen Bohrungen niedergebracht werden, die dazu dienen, erstmal die Tauglichkeit hinsichtlich Trinkwassergewinnung einschätzen zu können. Esrden dort Boden- und Wasserproben entnommen, geophysikalische Untersuchungen (rote Linien) durchgeführt und am Ende würden damit Rohwassererschließungskonzepte erarbeitet.

D.h., diese Standorte seien erstmal vorgeschlagene Punkte, wo HAMBURG WASSER Aufschlussbohrungen niederbringen wolle und je nach Tauglichkeit dann auch die Brunnen errichten werde.

 

Q = Quartär (flacher Grundwasserleiter, ca. 30 m tief)

T = Tertiär (tiefer Grundwasserleiter, ca. 300m tief)

 

An einigen Standortenrden anhand tiefer Aufschlussbohrungen gleichzeitig auch der flache Grundwasserleiter erkundet werden, sodass an einem Standort sowohl ein tiefer als auch ein flacher Brunnen errichtet werden könnte.

 

Rahmenbedingungen und erste Schritte

Da die neue Fassung weitestgehend im Randbereich des NSG verläuft, würden besondere Biotope so weit wie möglich ausgespart. Außerdem würden die Entnahmemengen aus allen drei Grundwasserleitern nicht erhöht. Darüber hinaus sei geplant, die 4 bestehenden Flachbrunnen durch 6 bis 9 Flachbrunnen zu ersetzen. Das bedeute, dass an einem Brunnen die Absenkung des Grundwasserspiegels geringer ausfallen werde, was sich wiederum positiv auf umliegende Gewässer bzw. den Vogel-Schutzgraben am nördlichen Rand des Plangebietes NF 65 auswirke. HAMBURG WASSER sei mit auf den Weg gegeben worden, dass der Vogel-Schutzgraben auf keinen Fall beeinträchtigt werden dürfe. Dies könne HAMBURG WASSER auch ausschließen und man werde dies durch ein numerisches Modell abschließend auch nachweisen können.

 

Der Findungsprozess laufe seit gut einem Jahr, im Februar 2020 habe es erste Gespräche zwischen HAMBURG WASSER, BUKEA und dem Bezirksamt Harburg gegeben. Dies habe dazu geführt, dass man im November 2020 eine erste gemeinsame Begehung durchgeführt habe, wo die neuen Standorte im groben festgelegt worden seien.

 

Derzeit erfolge die Abstimmung bezüglich der behördlichen Genehmigungen und naturschutzfachlicher Untersuchungen, die dafür notwendig seien.

Geplant sei, die ersten Erkundungsbohrungen an den Standorten 8 und 9 (außerhalb des Naturschutzgebietes) durchzuführen. Dafür müsse HAMBURG WASSER ein landschaftsplanerisches Gutachten erstellen, in dem die geplanten Vorhaben und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Eingriffe dargestellt seien. Ebenso müsse ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt werden.

 

r die Brunnenbohrungen selber würden weitere Untersuchungen folgen, die am Ende in eine Umweltverträglichkeitsstudie münden sollen.

 

Am Beispiel von Standort 9 erläutert der Vertreter von HABURG WASSER detailliert das geplante Vorgehen für eine tiefe und flache Aufschlussbohrung und geht auf die Fläche ein, die dafür benötigt werde.

Wenn der Brunnen später errichtet sei, erhalte er ein Abschlussbauwerk, eine sog. Brunnenstube, die eine Grundfläche von ca. 3 x 4 m habe, rundherum geschottert und nach Möglichkeit eingezäunt. Wenn ein Tief- und ein Flachbrunnen an einem Standort errichtet werden, würden dort 2 Abschlussbauwerke stehen. Bei der optischen Gestaltung der Brunnenstuben sei HAMBURG WASSER sehr flexibel und in der Vergangenheit bei verschiedenen anderen Projekten auf die Wünsche der Bezirksämter bezüglich der Gestaltung eingegangen. So sei eine gute Integrierung in das Landschaftsbild erreicht worden.

 

Abschließend geht er kurz auf den groben Zeitplan (Folie 6) ein und teilt mit, dass HAMBURG WASSER grundsätzlich anstrebe, die Flächen zu erwerben, auf denen Brunnen errichtet werden. In diesem Fall solle es darauf hinaus laufen, dass ein Tausch erfolge, also Flächen im Besitz von HAMBURG WASSER würden dann gegen die Flächen im Besitz der Stadt Hamburg getauscht.

 

Fragen beantworten die Vertreter von HAMBURG WASSER wie folgt:

  • Seit längerem werde mit den Flachbrunnen ausschließlich der Zustrom aus dem Geestbereich genutzt, weil vor Jahren mit dem neuen Wasserwerk die Entnahmemenge deutlich reduziert worden sei. Dennoch gebe es dort nach wie vor Bereiche, wo sich in den vergangenen Jahrzehnten die beiden Wassertypen aus Marsch und Geest mischten. Eine weitere Komplikation sei, dass auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Vergangenheit auch Klärschlämme und Hafenschlick (Düngung) ausgebracht worden seien. Dies alles führe dazu, dass sich in den Brunnen Kalk aber auch Eisenhydroxide (Rost) abscheiden. HAMBURG WASSER erhoffe sich mit der Verrückung nach Süden aus dieser Mischungszone herauszukommen und damit die Brunnenalterung oder auch Verstopfung in den üblichen Rahmen zu bekommen.
  • Die neuen Brunnenstandorte liegen weiterhin überwiegend im NSG und würden damit den geltenden Auflagen unterliegen. Für die bestehende Fassung habe HAMBURG WASSER einen Bestandsschutz, weil die Grundwasserversorgung schon vor der Ausweisung des NSG da gewesen sei. Dieser Bestandsschutz müsste weiter fortbestehen, sonst müsste die gesamte Trinkwassergewinnung dort aufgegeben werden. Insgesamt werde durch die Verlagerung nach den eine deutliche Verbesserung für das Naturschutzgebiet gesehen. Bei dem ersten großen Ortstermin seien auch Kollegen vom Naturschutzamt dabei gewesen, die diese Flächen betreuen und begleiten. Sie seien in der Summe der Betrachtungen sehr erfreut, dass die Leitungen aus dem zentralen Bereich des Moorgürtels und des Schutzgebietes an den südlichen Rand und teilweise ja auch nach draußen gelegt werden. In der groben Trassenfindung habe HAMBURG WASSER darauf geachtet, dass man auf 2/3 der Flächen für die Rohwasserleitungen in den Wegetrassen bleibe, um die unsensibelsten Bereiche für den Leitungsbau zu erwischen und möglichst auch mit kurzen Stichen zu den Brunnen gehen zu können.
  • Grundsätzlich sei es schwierig, in einem NSG eine neue Grundwasserförderung zu etablieren. Da komme es auf eine Einzelfallbetrachtung an und auf ein Abwägen zwischen Naturschutzbelangen und öffentlichem Interesse.
  • Die bestehenden Brunnen und auch die alte Rohwasserleitung werden soweit zurückgebaut, wie es aus Naturschutzgründen wünschenswert sei. Darüber stimme sich HAMBURG WASSER mit dem Bezirk und dem Naturschutz ab.
  • HAMBURG Wasser würde es begrüßen, den gesamten Streifen für die geplanten neuen Standorte als Fläche zu erwerben. Dazu müssten im Detail aber noch Gespräche geführt werden. Von den 10 Flächen seien 2 bereits im Besitz von HAMBURG WASSER und eine befinde sich im Privatbesitz (Standort 2, 10 und 11, Standort 3 bis 9 seien im Besitz der Stadt Hamburg).
  • Tiefbrunnen hätten eine Lebensdauer zwischen 30 und 60 Jahren, im Bereich Moorgürtel gehe HAMBURG WASSER aber eher von 30 Jahren aus. Flachbrunnen hätten eine Lebensdauer von 20 Jahren.
  • Im letzten Jahr sei ganz Hamburg nach potentiellen Standorten für Ersatzbrunnen gesichtet worden, neue Flächen seien aber nur schwierig zu finden.

Ö 3 - 21-0557.02

Integriertes Klimaschutzkonzept für den Bezirk Harburg (Bericht der Verwaltung zum Sachstand der Konzepterstellung)

Herr Rutschewski informiert einleitend kurz über die seit dem 1. Februar 2021 neu im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung angesiedelte Abteilung „Klima und Energie“.

 

Anhand einer Folie (s. Anlage zur Drs. 21-0557.02) stellt er dann rückblickend seit 11/2019

den Zeitplan für das Klimaschutzkonzept vor.

 

Vorstellung Maßnahmenkatalog

Vertreter der vom Bezirksamt mit der Konzepterstellung beauftragten ZEBAU GmbH und von Averdung Ingenieure & Berater stellen anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Drs. 21-0557.02) die Arbeit der letzten Monate an dem Klimaschutzkonzept vor und erläutern exemplarisch drei Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog.

 

Projektrahmen

Die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes sei durch das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative und durch die Leitstelle der BUKEA gefördert.

Beauftragte Arbeitsgemeinschaft:

-          ZEBAU GmbH

-          Averdung Ingenieure & Berater mit

-          SBI Beratende Ingenieure (Mobilität und Verkehrsplanung)

-          SUPERURBAN Kommunikation (Veranstaltungsplanung + Beteiligung)

 

Das Klimaschutzkonzept solle in den nächsten Jahren eine Grundlage r die Bearbeitung des Themas Klimaschutz im Bezirk Harburg bieten. Es solle darstellen, welche Potenziale bestehen, CO2- Emissionen im Bereich des Bezirkes zu reduzieren, speziell auch im Verantwortungsbereich des Bezirksamtes. Es solle einen Rahmen bieten und „Werkzeugkasten“ sein, um die zu diesem Zeitpunkt abschätzbaren Ziele kurz und mittelfristig (Zeitrahmen bis 2030) erreichen zunnen. Zudem sei es Grundlage für die Arbeit des Klimaschutzmanagements. Das Konzept müsse von der Bezirksversammlung beschlossen werden, damit der Förderantrag beim Projektträger lich für die Einstellung eines bezirklichen Klimaschutzmanagements gestellt werden könne.

 

Beteiligungsformate

Zu Beginn des Prozesses vor gut einem Jahr seien für die Erarbeitung des Konzeptes unterschiedliche Beteiligungsformate geplant gewesen. Wegen Coronatten diese verändert und neu geplant werden müssen. Trotz der erschwerten Bedingungen sei es Ziel gewesen, das Konzept im engen Dialog zu erarbeiten.

 

Im September 2020 habe man unter Corona-Bedingungen vier Klima-Talks organisiert, um unterschiedliche Schwerpunkt-Themen des Klimaschutzkonzeptes mit externen Partnern zu diskutieren und unterschiedliche Ansätze der Maßnahmen gemeinsam zu entwickeln.

Die vier Themen waren: 

  • rmeversorgung
  • Mobilität
  • Stadtplanung
  • Einbindung von Initiativen und Ehrenamt

 

Weitere Veranstaltungen erfolgten

  • im Oktober 2020 mit einem fachamtsübergreifenden Workshop mit Vertretern des Bezirksamtes aus unterschiedlichen Fachämtern der Dezernate. Ziel sei die Entwicklung von Maßnahmen gewesen, mit denen das Bezirksamt selber als Arbeitgeber im täglichen Handeln zum Klimaschutz beitragen könne.
  • am 06.11.2020 mit dem Wirtschaftsverein. Das sogenannte Industrie-Frühstück in Präsenz geplant, dass dann aber kurzfristig digital habe stattfinden müssen. Referenten der BUKEA seien an diesem Termin auch dabei gewesen. Es sollte dargestellt und diskutiert werden, welche Auswirkungen der Hamburger Klimaplan und das Hamburgische Klimaschutzgesetz auf die Hamburger bzw. auch Harburger Unternehmen haben könnte. Gleichzeitig sollten auch Aspekte wie Abwärmenutzung oder Photovoltaik diskutieren werden.

 

Die in den vorgenannten Veranstaltungen diskutierten Aspekte aber auch viele Anregungen und geführte Einzelgesprächen seien in den Maßnahmenkatalog eingeflossen, der ein wesentliches Ergebnis der Konzepterstellung sei. Zum Konzept gehöre außerdem ein Grundlagendokument mit der Potenzialanalyse und weiteren Aspekten, welches in 2 Wochen fertiggestellt und den Fraktionen dann zugesandt werde, damit sich der KUV in seiner nächsten Sitzung am 16. März 2021 damit befassen könne.

 

Maßnahmenkatalog

Es sei heute nicht vorgesehen, die knapp 50 Maßnahmen detailliert vorzustellen und zu diskutieren, aber es solle kurz auf folgende Besonderheit eingegangen werden:

 

CO2-Emissionen in Harburg

Der Bezirk Harburg habe große Anteile von Gewerbe und Industrie, die u.a. zu überdurchschnittlichen CO2-Emissionen führen, insbesondere der Stromverbrauch der Industrie. Dies sei eine besondere Herausforderung für die Entwicklung eines bezirklichen Klimaschutzkonzeptes, denn es sei kaum möglich, derartigen CO2-Emissionen mit einer autarken oder lokalensung zu begegnen.

 

Somit müsse Klimaschutz regional übergreifend gedacht werden, nicht grundlos gebe es gerade im norddeutschen Bereich große Verbundprojekte zur wechselseitigen Energieversorgung. Der hohe Energieverbrauch der Industrie sei aber auch eine Chance und eine Besonderheit, gerade im Bereich der Energieversorgung gemeinsam mit den Unternehmen vor Ort Maßnahmen zu entwickelt, um trotzdem speziell in diesem Bereich etwas zum Klimaschutz beitragen zu können.

Folgend stellt ein Vertreter von Averdung Ingenieure & Berater drei Ansätze in diesem Bereich exemplarisch vor (Folie 15 17).

 

Energetische Quartierskonzepte

Energieversorgung und Stadtentwicklung müssten gemeinsam gedacht werden, denn vorhandenermepotenziale (z.B. aus Abwärme)ssten vor Ort in den Quartieren genutzt werden können. Das Instrument der energetischen Quartierskonzepte sei dafür sinnvoll und förderlich, um Untersuchungen zu Klimaschutz-Maßnahmen auf Quartiersebene durchzuführen. Daher werde empfohlen, dieses Instrument im Sinne einer möglichst umfassenden Erschließung von Potenzialen, sowohl hinsichtlich der energetischen Modernisierung im Bestand als auch der Wärmeversorgung und den dazugehörigen Aspekten, wie Quartiersmobilität oder klimabewusstes Verbrauchsverhalten, anzuwenden.

 

Synergien mit RISE-Gebieten seien ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Suche nach Quartieren, wo ein energetisches Quartierskonzept möglich und sinnvoll sein könnte. Diese seien im Bereich der Beteiligung / Öffentlichkeitsarbeit als auch bei Umsetzung von konkreten Mnahmen im Bereich Energie, Mobilität oder Klimaanpassung denkbar. Potenzialgebiete seien schon definiert worden (Folie 25).

 

Mobilität

In diesem Bereich gehe es insgesamt darum, den Umweltverbund zu stärken, also die CO2-arme oder CO2-freie Mobilität zu unterstützen. U.a. mit der Veränderung des Radverkehrs von 15% auf 25% und den ÖPNV-Anteil von 22% auf 30%.

 

Intermodalität / Mobility Hubs

Dieser wichtige Aspekt werde jetzt im Rahmen der IBA-Gebiete mit Untersuchungen und Pilotprojekten in Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf untersucht mit dem Ziel, sowohl den ruhenden Verkehr zentral zu ordnen und zu lenken, als auch diese Orte der Mobilität mit weiteren Mobilitätsangeboten zu unterstützen. Ebenso diese Orte mit weiteren Nutzungen und Angeboten der Nahversorgung und sozialer Infrastruktur zu kombinieren. U.a. sei dies ein Thema an den Fischbeker Reethen mit dem Ziel eines solchen Mobility Hubs, um den PKW-Verkehr insgesamt zu reduzieren. Das Neubaugebiet zur „walkable City“ und autoarmen Quartier zu machen und zentrale Orte mit weiteren Sharing-Angeboten entsprechend zu unterstützen.

 

Gemeinsam mit SBI (Mobilitätsplaner) sei ein weiterer Mobility Hub in Bostelbek / Tempowerkring ausgesucht worden. Hier gehe es darum, auf den ÖPNV umzusteigen (Park&Ride), sowohl auf eine vorgeschlagene zukünftige S-Bahnstation als ggf. auch auf eine XpressBus-Verbindung in Richtung Neugraben. Eine lokale Mobilitätsverteilung zu den lokalen Unternehmen im Bereich Hausbruch sei auch angedacht.

 

Eine weitere Auspgung eines Mobility Hubs seien die klassischen Quartiersgaragen im Bestand mit dem Ziel, den ruhenden Verkehr zu bündeln. Dadurch gezielt die Parkraumnachfrage im öffentlichen Raum zu steuern, u.a. auch Umgestaltungsmöglichkeiten für den öffentlichen Raum zu gewinnen aber auchglichkeiten wie Liefer-oder Handwerkerzonen für Transporte oder Logistik bereit halten zu können.

 

Weiteres Verfahren

Ziel sei es, den Fraktionen in zwei Wochen das Gesamtdokument zuzusenden und im nächsten KUV am 16.03.2021 über das Konzept zu sprechen mit einer entsprechenden Beschlussvorlage. Die Abschlussveranstaltung werde am 18. März 2021 als Videokonferenz von 18.00 Uhr bis 20.15 Uhr stattfinden (Folie 37). Nachtrag der Verwaltung: Der Termin wurde auf den 25. März 2021 verlegt.

 

In der anschließenden Diskussionen werden insbesondere folgende (Kritik-) Punkte angesprochen:

 

Frau Oldenburg (SPD) vermisse in dem Klimaschutzkonzept den Adressaten bzw. die Zielgruppe. Ebenso vermisse sie die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks, die einen Großteil der Klimaschutzmaßnahmen tragen müssten: Wo z.B. nnten Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag leisten und über welche Maßnahmen werden sie in den Prozess mit einbezogen?

 

Herr Marek erklärtr die GRÜNE-Fraktion, es fehlten die grüne Infrastruktur und ihre Bedeutung für Klimaschutz und Klimafolgemaßnahmen. Dieses Handlungsfeld sei nur sehr rudimentär eingestreut. Des Weiteren seien die Zielformulierungen und die genannten Indikatoren zum Teil sehr unscharf. Wünschenswert wäre aus seiner Sicht eine Priorisierung von Zielen und Maßnahmen, d.h. ein Konzept der schrittweisen Entwicklung von Konzeptumsetzung über Prüfungszyklen und einer eventuellen Strategieanpassung.

Das Kommunikationskonzept, das von der beauftragten Arbeitsgemeinschaft als sehr wichtig hervorgehoben wurde, sei leider auf nur wenige Veranstaltungen reduziert worden.

 

Herr Rutschewski merkt dazu an, als Grundlage r die Konzepterstellung dienten der Hamburger Klimaplan und die daraus resultierenden rechtlichen Anforderungen. Diese Rahmenbedingungen seien gesetzt, in Hamburg politisch auch Konsens und mit der Konzepterstellung nun auf die bezirkliche Ebene gebracht worden. Im Fokus stehe hier sicherlich, was im Bezirk konkret bewegt werden könne.

Es sei richtig, dass das Thema Kommunikation und insbesondere auch die Schnittstelle zu den rgern recht kurz kommen. Es sei in diesen Bereichen aber einiges geplant, z.B. mit der Klimawerkstatt und mit offenen Beteiligungsformaten. Dies sei aber ein Prozess, der erstmal wachsen müsse. Der Vertreter von ZEBAU GmbH ergänzt, am Anfang der Konzepterstellung habe man Schwerpunkte setzen müssen, die auch mit dem Bezirksamt abgestimmt gewesen seien. Natürlich sei die Klimaanpassung ein wichtiges Thema, so dass man hierr eigentlich über ein eigenes Klimaanpassungskonzept nachdenken könne. Für den Bezirk habe man sich entschieden, die Themen Kommunikation / Beteiligung etwas geringer zu bearbeiten, dafür aber intensiver den Bereich Mobilität und auch die Projekte stärker herauszuarbeiten, mit denen messbar sehr konkret Energie und CO2 eingespart werden könnte. Dies seien eben auch die besonderen Bereiche Energie und Wirtschaft mit dem Industrie- und Gewerbestandort Harburg.

 

Zur grünen Infrastruktur: Bei Antragstellung 2018 an den Bund habe das Thema nicht im Vordergrund gestanden, sondern es seien Schwerpunkte bei der Mobilität, Wirtschaft und Stadtentwicklung gesehen worden. Dennoch sei dieser Bereich im Klimaschutzkonzept mit aufgegriffen, zudem sei im Hamburger Klimaschutzkonzept schon vorgesehen, dass in künftigen Planungsprozessen das Thema Klimaanpassung mitgedacht werden müsse.

 

Zur Prioritätensetzung erklärt der Vertreter von ZEBAU GmbH, Teil des Gesamtkonzeptes sei ein Umsetzungsplan als auch ein Controlling Konzept, mit dem regelmäßig der Fortgang der Maßnahmen kontrolliert und später auch angepasst werdenne und solle.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bartels zur neuen Abteilung Klima und Energie informiert Herr Rutschewski, es werde dort fachamts- und dezernatsübergreifend gearbeitet. Das Bezirksamt habe sich für eine Matrixorganisationsform entschieden, weil es insbesondere in der Stadtentwicklung viele Ansatzpunkte gebe, sodass es mit den gesetzten Schwerpunkten naheliegend gewesen sei, die Abteilung ins operative Geschehen im Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung reinzuhängen. Man erhoffe sich damit Projekte umzusetzen und weniger Reibungsverluste zu haben

 

Weiteres Vorgehen:

Herr Rutschewski teilt mit, die heute erwähnten Kritikpunkte / Hinweise würden mitgenommen. Zur erwünschten Priorisierung vermute er, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt in der Abteilung Klima und Energie in Abstimmung mit der Politik jeweils unter Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten erfolgen müsse.

 

Frau Oldenburg macht darauf aufmerksam, dass zum Abschlusstermin am 18.03.2021 die Politik ihre regelhafte Fraktionssitzung habe. Es wird zugesichert, dass man sich um einen anderen Termin im März bemühen werde.

 

Die Fraktionen behalten sich vor, kurzfristig noch eine Stellungnahme zum vorliegenden Konzeptentwurf einzureichen.

 

Nachtrag der Verwaltung zu Stellen für Klimaschutz im Bezirksamt

Bislang ist im Bezirksamt für zwei Stellen aus den Mitteln für den Hamburger Klimaplan das Besetzungsverfahren abgeschlossen worden:

Die Abteilungsleitung Klima und Energie im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (bereits besetzt Herr Rutschewski), sowie eine RISA-Stelle im Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Wasserwirtschaft (Besetzung ab Juni 2021). Eine weitere Stelle befindet sich in Ausschreibung. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirkspolitik zu der Beschlussvorlage der Verwaltung, plant die Verwaltung einen Antrag für eine Klimaschutzmanagement-Stelle bei dem Projektträger lich, zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes, zu stellen.

 

Im Einzelnen:

 

SL40 - Leitung Abteilung Klima und Energie im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

- Besetzt seit Februar 2021 durch Hr. Stephan Rutschewski

- Aufgaben: Fachliche Leitung der Abteilung Klima und Energie

- Vertretung sämtlicher Belange des Klimaschutzes und Klimaanpassung in der  bezirklichen Stadtentwicklung

- Koordination der Umsetzung des bezirklichen IKK und weiterer Projekte des  Klimaschutzes und Klimaanpassung

- Steuerung der Umsetzung der Ziele des Hamburger Klimaplans auf Bezirksebene

- Koordination der Bearbeitung von Klimabelangen anderer Fachdienststellen  innerhalb einer Matrixorganisation

 

SL41 - Klimamanager/in für Nachhaltige Stadtentwicklung

-              Stelle in Ausschreibung, Besetzung voraussichtlich 2. Q 2021

-              Aufgaben: Nachhaltige Stadtentwicklung, Umsetzung IKK

-              Schwerpunkt nachhaltige Mobilität, energetische Quartierssanierung

 

SL42 - Klimaschutzmanager/in

- Die Finanzierung der Stelle soll teilweise aus Bundesfördermitteln über den  Projektträger Jülich (PtJ) erfolgen. Der diesbezügliche Fördermittelantrag ist noch               nicht gestellt, da hierfür u. a. die Vorlage des vom Bezirk beschlossenen               Klimaschutzkonzepts erforderlich ist

- Aufgaben: Umsetzung IKK

 

MR5 (RISA) Ingenieurin für die Wasserwirtschaft

- Besetzt ab Juni 2021

- Aufgaben: Entwicklung und Umsetzung von nachhaltigen Lösungen des  Regenwassermanagements, des Gewässerschutzes und des Überflutungsschutzes               bei der Planung von Flächen und Gewässern.

 

Weitere Stellenbedarfe wurden seitens des Bezirksamtes angemeldet, aber bislang nicht genehmigt.

Ö 4 - 21-0963

Antrag FDP Fraktion betr.: Mein Baum - Mein Harburg (Stellungnahme der Verwaltung wird nachgereicht)

Ö 5 - 20-3632

Antrag CDU betr. Straßenreinigung durch zeitlich begrenzte Halteverbote erleichtern (zur Erledigung)

Ö 6 - 21-0856

Antrag CDU betr. Einsatz von sog. Parkrangern im Bezirksamtsbereich (zur Erledigung)

Ö 7 - 21-1150.02

KUV - Haushaltsvoranschlag 2021/2022 - Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen gemäß § 41 Nr. 2 BezVG (Spezifikation der Rahmenzuweisungen) (Beschlussempfehlung an die BV)

Der Ausschuss kritisiert grundsätzlich die viel zu geringe Mittelzuweisung, insbesondere aber im Bereich Forst.

Um eine Beschlussempfehlung aussprechen zu können re es wichtig, die Begründung zu kennen, warum die Ansätze im Einzelnen so gewählt worden seien.

 

Ö 8

Mitteilungen der Verwaltung

Antrag GRÜNE Drs. 21-0639 betr. Precious plastic in Harburg aus Plastikmüll neues schaffen

Herr Wehmeyer berichtet im Nachgang zur letzten Sitzung über eine hausintern erfolgte Nachfrage zu den durch die Vertreter der Initiative benannten Raumbedarfen. Hier wurden die Bereiche Sozialraummanagement, Wirtschaftsförderung und Interner Service einbezogen. Eine erste Rückmeldung aus diesen Bereichen habe ergeben, dass derzeit leider keine entsprechenden Räumlichkeiten verfügbar seien. Man wird dort aber weiter die Ohren offen halten, um ggf. bei interessanten Räumlichkeiten den Kontakt herzustellen.

Zu beachten sei, dass es sich bei der Intiative Precious plastic formell nicht um einen organisierten Verein, sondern faktisch um Privatpersonen handele, die dann rechtlich als Nutzer bzw. Mieter auftreten müssten. Mietzahlungen könne sich die Initiative derzeit nicht leisten. Diese Konstellation sei für einige potentielle Vermieter problematisch. Die Initiative selbst hat mitgeteilt, auch für eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten gemeinsam mit anderen Nutzern offen zu sein.

 

Ö 9

Verschiedenes

Liste Priorisierung Sanierung der Kinderspielplätze

Herr Bischoff erkundigt sich bei der Verwaltung über den aktuellen Stand. Herr Wehmeyer sichert zu, den Ausschussmitgliedern die aktuelle Liste zukommen zulassen.

 

Herr Dr. Hintze bittet um Übersendung der Präsentation zur Drs. 21-0627, die in der Sitzung am 19.01.2021 behandelt wurde.

 

Nachtrag der Verwaltung

Die Präsentation wurde am 17.02.2021 an die Ausschussmitglieder verschickt.