Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz gemeinsam mit den Regionalausschüssen Harburg und Süderelbe zu TOP 2 vom 17.02.2026

Ö 1

Feststellung der Tagesordnung

Frau Pscherer begrüßt die Mitglieder aller drei Ausschüsse und die Referenten.

Sie weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Fotografieren und Videoaufnahmen während der Sitzung nicht erlaubt seien.

Sie teilt den Wunsch mit, dass ein Punkt aus TOP 5 im Anschluss unterTOP 2 behandelt werden solle. Diesem wird einstimmig zugestimmt. Die Tagesordnung wird festgestellt.

Ö 2 - 22-0695

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Einschätzung der Gefahr für Wohngebiete durch einen Waldbrand (Referent der BIS und der Verwaltung)

Der VertreterderFeuerwehrHamburg und der VertreterderVerwaltung, HerrHollmichel, Abteilungsleiter Forsten, berichten anhand einer Präsentation (siehe Anlage zur Drs. 22-0695) zum Thema Vegetationsbrandbekämpfung.

 

Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

  • Zur Feuerwehr Hamburg gehören die Berufsfeuerwehr und die freiwillige Feuerwehr.
  • Die Feuerwehr Hamburg habe 2500 Berufsfeuerwehrleute und 2500 Freiwilligenfeuerwehreinsatzkräfte.
  • Das Bezirksamt sei nur zu etwa 50 % Grundeigentümer der Waldflächen. Sehr viele Waldflächen seien in privater Hand und so habe man keine Einflussmöglichkeiten auf die Waldentwicklung.
  • Es nnen keine erhöhten Einsatzzeiten gegenüber den Vorjahren festgestellt werden- auch nicht aufgrund des Klimawandels.
  • Das gefährdetste Gebiet sei die Fischbeker Heide, weil die Heideflächen sehr schnell in Brand (Bodenfeuer) geraten können. Gefährlich seien Buschwerk und halb hohe Bäume, besonders Kiefern.
  • Problematisch sei die Wasserversorgung im Bereich der Fischbeker Heide, da es hier keine Wasserleitungen bzw. Entnahmestellen gäbe, d.h. das Wasser müsse über weite Wege mit Fahrzeugen transportiert werden.
  • Ursache für die geringen Brände in der Fischbeker Heide sei die starke Frequentierung - rundherum sei eine große Bevölkerung angesiedelt. Entstehende Brände werden frühzeitig erkannt.
  • Die Neugrabener Heide werde derzeit durchforstet, um die Verjüngung von Laubholz, wie Buche und Eiche zu fördern und den Nadelholzanteil zu reduzieren und somit auch die Brandgefahr.
  • Entkusseln sei das bewusste Herausnehmen junger Bäume, die sich durch Saat per Wind vermehrt haben. Es sei eine Naturschutzmaßnahme, bei der automatisch die Brandgefahr verringert werde.
  • Auch für evtl. Moorbrände (Neugrabener Moor) werden Einsatzkräfte vorgehalten, ggfs. müsse schweres Gerät eingesetzt werden. Aufgrund, dass die Gräben verschlossen und die Flächen wieder vernässt worden seien, sei die Brandgefahr sehr gering.
  • Kleinsteinsätze können in der Statistik (Datenbank) nicht eingegeben und nicht ausgewertet werden. Dafür fehlen die personellen Kapazitäten. Das Befüllen der Datenbank erfolge nur für die größeren Einsätze. Mit der für nächstes Jahr geplanten Einführung einer neuen Leitstellentechnik erhoffe man sich eine Verbesserung der Situation verbunden mit einem besseren Controlling.
  • Der Haushalt sei derzeit knapp bemessen. Die Priorität liege daher vorrangig darauf, das Personal für die Einsätze vor Ort, anstatt für die Erhebung von Daten einzusetzen.
  • Regelmäßig Übungen bezüglich entsprechender Szenarien finden statt, auch mit Nachbarbundesländer.
  • r die Überwachung und das Monitoring des Naturschutzgebietes sei die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zuständig.
  • Es gäbe den Waldbrandindex des Deutschen Wetterdienstes, auf den in den Nachrichten hingewiesen werde. Die BUKEA gäbe bei extremen Gefährdungsstufen Waldbrandwarnstufen bekannt.
  • Ein wichtiger Punkt sei die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, da die wenigsten Waldbrände aufgrund von natürlichen Ereignissen, wie Blitzschlag entstehen. Brände entstehen generell durch fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen meistens sei es fahrlässige Brandstiftung.
  • Brandstiftungen - auch fahrlässige - werden von der Polizei bearbeitet.Die Verbreitung einer Brandgefahr sei ein Straftatbestand.
  • Es bestehe die Idee, Präventionsunterricht für junge Menschen in den Schulen zu entwickeln, bei dem z.B. Vertreter der Feuerwehr, der Polizei, der Revierförsterei in Uniform Präventionstipps gäben. Aufgrund fehlender Personalressourcen könne diese Idee derzeit nicht umgesetzt werden.
  • Rechtsgrundlagen seien die Schutzgebietsverordnung im Naturschutzgebiet und das Landeswaldgesetz, welches besagt, dass man in der Zeit vom 01.03. 31.10. weder im Wald rauchen noch Feuer anzünden dürfe. Es werden keine Veranstaltungen genehmigt, bei denen Feuer gemacht werden würde. Grillplätze seien abgebaut worden.
  • Bei Zuwiderhandlungen solle die Polizei verständigt oder Bürger direkt angesprochen werden.Bei jedem Brandereignis ermittle parallel die Polizei.
  • Ein Notruf bezüglich einer Brandmeldung dauere max. 2-3 Minuten für die Abstimmung zwischen Niedersachsen und Hamburg. Dieser werde direkt an die Rettungsstelle und an die Polizei weitergeleitet.
  • Handys können geortet werden, was lange Zeit datenschutzrechtlich fragwürdig gewesen sei. Bei der Wahl des Notrufs gehe man von einer stillschweigenden Zustimmung r die Ortung aus.
  • Im Süderelberaumbe es etwa 20 Rettungspunkte. Diese könne man sich kostenlos auf das Handy in der App „Hilfe im Wald“ herunterladen.Die Feuerwehr wisse dann sofort, wo sich die hilfebedürftige Person befindet.
  • Des Weiteren gäbe es die NORA-App eine Notrufapp, über die der Standort sofort festgestellt werden könne. Um Fake-Anrufe zu vermeiden, müsse man sich vorab authentifizieren. Mit dieser App könne man auch einen stillen Alarm abgeben, z.B. bei einem Einbruch.
  • Die Warnung der Bevölkerung erfolge über das NOVA-System. In diesem System werden alle Informationen der Feuerwehr und der Polizei eingegeben und die Bevölkerung aufgerufen, z.B. Fenster und Türen zu schließen bzw. den Gefahrenbereich zu verlassen. Warnungen erfolgen auch mittels Durchsagen im Radio.
  • Trotz aller Techniken gäbe es Urgewalten, gegen die der Mensch nicht gewachsen sei. Dies müsse man akzeptieren.

Der Antrag wird für erledigt erklärt.

Ö 2.1 - 22-0695.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Einschätzung der Gefahr für Wohngebiete durch einen Waldbrand

Siehe Ausführungen zu Drucksache 22-0695.

 

Ö 3 - 22-1092

Antrag der Volt-Fraktion: Rückbau des Kraftwerks Moorburg - Mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit (Referenten der BUKEA und der Verwaltung)

Einleitend erklärt Herr Wehmeyer, der Antrag richte sich auch an die Verwaltung. Von dieser habe der Ausschuss keine Stellungnahme erhalten. Hierfür bitte er aufgrund der folgenden Ausführungen um Verständnis:

Die Verwaltung könne nur handeln, wenn sie auch zuständig sei. Dies sei bei dieser Thematik jedoch nicht der Fall. Bauaufsichtsrechtlich verantwortlich für die Fläche zeichne Port Authority Hamburg, die entsprechend auch die Abbruchgenehmigung für das Kraftwerk Moorburg erteilt habe. Baurechtlich und bezüglich des Monitorings sei das Bezirksamt immissionsschutzrechtlich nicht zuständig. Erforderliche Leistungen für die Gefahrenabwehr müsse von dem Bauherrn selbst erbracht werden. Diesbezüglich gäbe es ein plausibles Konzept: Zu beachten sei, dass nicht nur die Sicherheit der Anwohner, sondern auch die der Arbeitenden auf der Baustelle im Fokus stehen.

 

Der Vertreter der Hamburger Energiewerke stellt anhand einer Präsentation (siehe Anlage zur Drs. 22-1092) die im Zusammenhang mit dem Abbruch ergriffenen Schutzmaßnahmen sowie mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit dar.

 

Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

  • Aufgrund des Rückbaus entstehen mineralische Stäube (Betonabbruchstaub), keine schmierigen oder öligen Rückstände. Es sei davon auszugehen, dass keine stark relevanten Mengen auf Moorburg niedergefallen seien. Das schließe aber nicht aus, dass es an einzelnen Tagen etwas mehr gestaubt haben könne, was vom Gesetzgeber her aber auch zulässig sei.
  • Schwere und größere Stäube fallen ortsnah herunter, feinere Stäube fliegen etwas weiter, aber nicht in den Mengen, dass die Grenzwerte verletzt werden. Gutachter haben dies bestätigt. Die Baustelle werde diesbezüglich umfassend überwacht.
  • Größere Staubereignisse seien bisher nicht festgestellt worden.
  • Bei unbekannten Ablagerungen müsse ggfs. eine Probe genommen und analytisch untersucht werden. Etwaige Spekulationen seien nicht zielführend.

Der Antrag wird für erledigt erklärt.

Ö 3.1 - 22-1092.01

Stellungnahme zum Antrag der Volt-Fraktion: Rückbau des Kraftwerks Moorburg - Mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit

Siehe Ausführungen zu Drucksache 22-1092.

Ö 4 - 21-2380

Antrag FDP Fraktion bzgl.: Brauchwasserleitungssysteme und Brauchwasserspeicher für den Bezirk Harburg (zur Erledigung)

Herr Wehmeyer berichtet, das Bezirksamt bewässere Stadtgrün, Straßenbäume und ähnliches. Brauchwasserspeicher und -systeme dafür gäbe es im Bezirksamt aber nicht. Von Seiten des Bezirksamtes gäbe es auch keine Pläne, solche Brauchwasserspeicher einzurichten. Hintergrund sei, dass im öffentlichen Grün sehr sparsam bewässert werde, da die Pflanzen grundsätzlich so ausgelegt seien, dass sie mit dem, was die Natur biete, auskommen.

Andererseits wäre das Anlegen von Brauchwasserspeicher und der Bau von Brauchwassersystemen sehr kostenaufwendig. Dies stehe aus Sicht der zuständigen Abteilung in keinem angemessenen Verhältnis.

Die Thematik Wasserressourcen in Hamburg effizient zu nutzen, werde federführend von der BUKEA bearbeitet. Der Antrag sei bereits 2022 gestellt worden. Von Seiten der BUKEA sei mitgeteilt worden, dass es auch für andere Gewässertypen keine Planungen bzw. Überlegungen gäbe, solche Systeme in Hamburg einzuführen. Daher sehe die BUKEA davon ab, Referenten in den Ausschuss zu entsenden bzw. eine Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.

 

Die FDP-Fraktion merkt kritisch die lange Bearbeitungsdauer an.

Herr Wehmeyer verweist auf die regelmäßigen Nachfragen des Bezirksamtes an die BUKEA.

Der Antrag wird für erledigt erklärt.

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Wehmeyerund Herr Hollmichel informieren zu folgenden Themen:

 

llliste

 

Es haben sich in der November-Sitzung Fragen zum Thema Fällliste ergeben.

Bei Baumnachpflanzungen bestehe nicht nur die Herausforderung, Mittel für die Nachpflanzung und personelle Ressourcen für die Beauftragung zu haben, sondern die im öffentlichen Raum nachgepflanzten Bäume müssen auch vor dem Hintergrund er Verkehrssicherungspflicht regelmäßig überwacht und gepflegt werden. Dies sei auch ein limitierter Faktor, Bäume zu pflanzen. Für diese notwendige personelle Ressource sei nun durch das Bezirksamt eine Stelle für einen zusätzlichen Baumkontrolleur ausgeschrieben worden. Diese werde zeitnah besetzt, so dass für die Abteilung Stadtgrün dann mehr Kapazitäten für die notwendige Überwachung der Bäume zur Verfügung stünden.

Zu der noch offenen Drs. 22-0701_“Aktive Öffentlichkeitsarbeit und Informationen zu Baumfällungen“ werde es einen schriftlichen Bericht geben.

Gründe für die Entfernung von Bäumen sei häufig die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Es werde derzeit geprüft, ob in der Fällliste noch eine Spalte hinzugefügt werden könne, aus der die Nachpflanzungen ersichtlich sind.

In der Januar-Sitzung habe sich die Frage ergeben, ob das durch die Baumfällungen fehlende Grünvolumen durch Anpflanzung größerer Bäume schneller ausgeglichen werden könne. Problematisch hierbei sei: Je größer die Pflanze, desto teurer sei sie. Des Weiteren müsse beachtet werden, dass je größer der Baum sei, der nachgepflanzt werde, desto geringer sei die Wahrscheinlichkeit, dass dieser anwachse. Vor diesem Hintergrund würden Nachpflanzungen daher in der Regel begründet durch relativ kleinere Bäume erfolgen, so dass das Grünvolumen damit nicht unmittelbar 1:1 ausgeglichen werde.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Eine Erhöhung der Neupflanzungen von Straßenbäumen kann mittelfristig mit der zusätzlichen Baumkontrolleurstelle zugesagt werden. Voraussetzung ist allerdings die Erhöhung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel durch die Fachbehörde. Das ist bisher nicht der Fall bzw. nicht sicher.

 

Eine Ausweisung der Bilanz im Rahmen der jährlichen Fällliste ist in Zukunft möglich.

 

 

Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

  • Es wäre der Idealfall, wenn die Anzahl der Fällungen von Straßenbäumen durch die Neupflanzung ausgeglichen werden könnte.
  • Die Herausforderung sei, nicht nur die finanziellen Mittel für die Pflanzung, sondern auch personellen Kapazitäten zu haben.
  • Im Bezirk habe man nicht die Möglichkeit, Stellen zusätzlich zu bekommen. Dem Dezernat sei die Bedeutung des Themas bewusst und man habe entschieden, eine zusätzliche Stelle eines Baumkontrolleurs für die Abteilung Stadtgrün auszuschreiben, das gehe aber innerhalb des Dezernats zwangsläufig zulasten anderer Aufgaben. Dieses Spannungsverhältnis gelte es zu beachten.

 

rmeplanung Quartier Heimfeld-Eißendorf

 

Von Seiten des Bezirksamtes werden zwei Veranstaltungen in diesem Kontext geplant. Eine der Veranstaltungen beziehe sich nur auf das Quartier Heimfeld-Eißendorf. Es sei ein energetisches Quartierskonzept erstellt worden, welches im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 29.04.2026 - voraussichtlich in der TUHH - vorgestellt werden soll. Dieser Termin liege allerdings nach der Stellungnahmefrist für die öffentliche Auslegung der Wärmeplanung.

 

Klimaanpassungskonzept

 

Am 19.02.2026 findet im Großen Saal des Harburger Rathauses eine Veranstaltung zum Thema Klimaanpassungskonzept statt.

 

Die SPD-Fraktion entgegnet, dass der Termin am 19.02.2026 parallel zu den Fraktionssitzungen stattfinde und daher eine Beteiligung der Kommunalpolitik überschaubar sein werde. Schon in der Vergangenheit wurde mehrfach darum gebeten, bei der Planung solcher Veranstaltungen auf die langfristig festgelegten Termine der Fraktionssitzungen zu achten.

HerrWehmeyer sagt zu, diese Thematik bezirksintern zu kommunizieren.

Ö 5.1 - 22-1393

NEU: Gemeinsamer Antrag SPD und Grüne Drs. 22-1356 betr. Vorstellung der Ergebnisse der Wärmeplanung für den Bezirk Harburg

HerrWehmeyer informiert, zum Kontext Wärmeplanung gäbe es den aktuellen Antrag Drs. 22-1393. Lt. diesem Antrag solle ein gesonderter Termin für die öffentliche Sitzung zur Vorstellung des Entwurfs der Wärmeplanung anberaumt werden, um eine maximale Öffentlichkeitswirksamkeit zu erreichen.

 

Als Termin für die Vorstellung der Wärmeplanung durch die BUKEA werde die nächste Sitzung des Ausschusses am 24.03.2026 vorgeschlagen. Die Sitzung des Ausschusses solle bereits um 17:30 Uhr und die Sondersitzung zur Wärmeplanung um 19:00 Uhr beginnen.

 

Die SPD-Fraktion weist darauf hin, das Ziel des Antrags sei nicht nur den Ausschuss zu informieren, sondern vor allen Dingen die Öffentlichkeit vor der Auslegungsfrist zu erreichen und einzuladen. Mit dem geplanten Termin am 24.03.2026 sei die Breite der Öffentlichkeit nicht zu erreichen. Ein späterer Termin bei bestehender Auslegung bzw. nach Ende der Auslegungsfrist werde auch nicht als sinnvoll erachtet. Daher bittet die SPD-Fraktion alle Kommunikationsmittel auszuschöpfen, um die breite Öffentlichkeit zu informieren.

 

Herr Wehmeyer sagt die Veröffentlichung einer Pressemitteilung und Informationen auf den Onlinekanälen des Bezirksamtes zu. Es werde auch versucht, die Veranstaltung zu plakatieren. Diesbezüglich sei man mit der BUKEA in Kontakt.

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, die Info-Veranstaltung bzw. KUV-Sondersitzung zum Entwurf der rmeplanung am 24.03.2026 durchzuführen, einstimmig zu. Es soll von 17.30 Uhr bis max. 18.45 Uhr eine verkürzte reguläre KUV-Sitzung und dann ab 19.00 Uhr die öffentliche Sondersitzung nur zur Vorstellung der Wärmeplanung stattfinden.

 

Ö 6

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.