Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Einschätzung der Gefahr für Wohngebiete durch einen Waldbrand
Letzte Beratung: 17.02.2026 Regionalausschuss Harburg Ö 2.1
Wenn wir in Hamburg an die Folgen des Klimawandels denken, denken wir oft an Hochwasser, Sturmfluten und Starkregen, aber auch an Hitze und Dürre mit ihren Folgen für die menschliche Gesundheit, die Landwirtschaft und die Natur. Eine extreme Folge von Dürre und Hitze können aber auch Waldbrände sein, deren verheerende Verwüstungen wir in vielen Teilen der Welt immer häufiger sehen müssen. Im Bezirk Harburg grenzen viele Wohngebiete direkt an Wald- und Naturschutzgebiete an, was einerseits ein sehr attraktives Wohnumfeld ist, andererseits aber auch mit Gefahren einhergeht, mit denen wir uns vermehrt beschäftigen müssen.
Im Zuge einer umfassenden Klimafolgenanpassung sollten wir daher nicht nur die Sicherheit unserer Deiche, ein kluges Regenwassermanagement und Maßnahmen zur Hitzeanpassung betrachten. Ebenso sollten wir das Risiko von Waldbränden verstärkt beachten, inklusive Präventions- und Notfallmaßnahmen sowie der Information und Sensibilisierung der Bürger*innen.
Die Verwaltung möge Vertreter*innen der Feuerwehr und der Revierförstereien Hausbruch und/oder Eißendorf in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz einladen. Die Fachleute sollen den Abgeordneten berichten über
die Waldbrandgefahren in den Wäldern und Forsten des Bezirks Harburgs,
die Entwicklung dieser Waldbrandgefahren in der Folge des Klimawandels mit zunehmenden Hitze- und Dürreperioden,
das Risiko, dass potenzielle Waldbrände auf angrenzende Wohngebiete übergreifen,
welche Präventionsmaßnahmen es seitens Verwaltung, Feuerwehr und Revierförstereien bereits gibt und welche aus Sicht der Fachleute darüber hinaus zu empfehlen wären,
welche Präventionsmaßnahmen Besucher*innen der Erholungsgebiete beachten sollten und
welche Präventionsmaßnahmen Bewohner*innen von waldnahen Siedlungen beachten sollten.
Die Regionalausschüsse sollen zu dem Tagesordnungspunkt hinzugeladen werden.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
5. November 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion wie folgt Stellung:
Das Gefährdungspotenzial für einen Waldbrand im Bezirk Harburg ist sehr differenziert zu betrachten. Grundsätzlich sind die Baumartenzusammensetzung und der Bestandsaufbau entscheidend für die Anfälligkeit gegenüber Waldbränden.
Die Bewirtschaftung der Hamburger Wälder nach dem Prinzip der naturnahen Waldbewirtschaftung hat dafür gesorgt, dass seit den 1980er Jahren die Zahl der laubholzdominierten Mischbestände erheblich zugenommen hat. Einschichte Nadelholzreinbestände sind in den Revierförstereien Eißendorf und Hausbruch die absolute Ausnahme. Dies führt flächendeckend zu einem deutlich geringeren Waldbrandrisiko. Die laufende Unterhaltung einer intakten Infrastruktur bestehend aus Rettungswegen, Wasserabnahmestellen und Notfallpunkten sorgt im Notfall für eine schnelle Handlungsfähigkeit.
Durch die Zunahme von langanhaltenden Hitze- und Trockenperioden ist das Risiko für einen Waldbrand, vor allem an exponierten Orten, gestiegen. Die Gefährdung für die angrenzende Bebauung ist dabei stark abhängig vom Entstehungsort des Feuers und der Witterung.
Je früher ein Waldbrand entdeckt wird, umso besser kann dieser bekämpft werden. Durch die starke Frequentierung der Hamburger Wälder durch Erholungssuchende ist die Wahrscheinlichkeit, dass Brände früh entdeckt werden, sehr groß.
Allerdings ist die hohe Zahl an Waldbesuchern auch das größte Waldbrandrisiko. In Trockenperioden reicht die achtlos weggeworfene Zigarettenkippe aus, um einen Waldbrand zu entfachen. Es handelt sich dabei um einen Straftatbestand nach § 306d StGB. Bei Einhaltung der geltenden Vorschriften von § 10 Landeswaldgesetz Hamburg (LWaldG) ist das Waldbrandrisiko erheblich reduziert. Dies beinhaltet das Verbot zum Entzünden von Feuern, das Rauchen im Wald in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober, sowie das Wegwerfen/Zurücklassen von brennenden oder glimmenden Gegenständen im Wald. Die Bewohner von angrenzenden Gebäuden sollten zudem im eigenen Interesse beim Grillen o.ä. auf entsprechenden Abstand zu brennbarem Material und den Funkenflug achten.
Carstensen
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