22-1092.01

Stellungnahme zum Antrag der Volt-Fraktion: Rückbau des Kraftwerks Moorburg - Mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.02.2026 Regionalausschuss Harburg Ö 3.1

Sachverhalt

In Moorburg wird derzeit das ehemalige Kohlekraftwerk abgerissen. Die Arbeiten umfassen großflächige Abbruchmaßnahmen, Demontagen und den Rückbau der Gebäudeteile. Nach Angaben der Presse sind die Kamine bereits gesprengt, der vollständige Rückbau soll sich jedoch noch über längere Zeit erstrecken.

Bewohnerinnen und Bewohner aus Moorburg, Bostelbek und bis in den Bereich der Stader Straße berichten von Atemwegsreizungen und einem feinen Schmierfilm auf Pflanzen, Fahrzeugen und Fenstern. Diese Beobachtungen werden mit Staub und anderen Ablagerungen aus den laufenden Abrissarbeiten in Verbindung gebracht.

Die Fachaufsicht für eventuelle Emissionen liegt bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Bislang ist nicht öffentlich bekannt, welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt getroffen wurden und wie mögliche Emissionen kontrolliert oder bewertet werden.

Da die Arbeiten in unmittelbarer Nähe zu bewohntem Gebiet stattfinden und eine längerfristige Belastung nicht auszuschließen ist, erscheint eine vertiefte Information der Bezirksversammlung dringend erforderlich. Ziel des Antrags ist es, die Verantwortlichen in den zuständigen Ausschuss einzuladen, um über die Situation und den Schutz der Bevölkerung zu berichten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, der Bezirksversammlung Harburg einen Bericht über die Umweltauswirkungen und das laufende Monitoring beim Rückbau des ehemaligen Kohlekraftwerks Moorburg vorzulegen. In diesem Zusammenhang sollen Vertreterinnen und Vertreter der BUKEA sowie der ausführenden Firmen zu einer Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz eingeladen werden.

Im Bericht und in der Ausschusssitzung soll dargelegt werden, wie die beim Rückbau entstehenden Staub- und Schadstoffemissionen erfasst und bewertet werden, welche Schutz- und Minderungsmaßnahmen angewendet werden und in welchem Umfang Anwohnerinnen und Anwohner über die Belastung informiert werden. Ferner soll erläutert werden, welche Stoffe bei den Arbeiten freigesetzt werden können, ob Messdaten zur Luftqualität vorliegen, wie mit Beschwerden aus der Bevölkerung umgegangen wird und welche Schritte zur weiteren Begrenzung der Umwelt- und Gesundheitsbelastungen vorgesehen sind.

Die Darstellung soll auch Hinweise enthalten, welche Handlungsmöglichkeiten der Bezirk selbst hat, um eine engere Begleitung der Rückbauarbeiten und eine transparente Kommunikation gegenüber der Bevölkerung zu gewährleisten.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

15. Januar 2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) und die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) nehmen zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Stellungnahme der BUKEA

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zum o.g. Beschluss unter Einbindung der HEnW Energie Hub Moorburg GMBH (EHM), die eine Tochtergesellschaft der Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) ist, wie folgt Stellung:

Die EHM bzw. die HEnW wird die Teilnahme einer referierenden Person an der Ausschusssitzung ermöglichen. Eine namentliche Benennung erfolgte in einer separaten Mail am 09.01.2026.

Alle Abbruchmaßnahmen werden gemäß den erteilten Rückbaugenehmigungen und unter Einhaltung des Staubminderungskonzepts durchgeführt. Seit Beginn der Rückbaumaßnahmen liegen der EHM als Bauherr keine konkreten Berichte von Anwohnern über ungewöhnliche Staubemissionen vor. Auch vom ausführenden Rückbauunternehmen wurden bislang keine entsprechenden Meldungen über signifikante Abweichungen eingereicht.

Die Rückbauarbeiten werden durch das beauftragte Unternehmen fortlaufend bis voraussichtlich zum ersten Quartal 2027 ausgeführt. Die seit Oktober 2023 in etwa 300 Meter Entfernung zum Dorf Moorburg durchgeführten Rückbautätigkeiten darunter der Abbruch des Gipskreislagers, der Filteraschesilos, der Rauchgasentschwefelung inklusive Schornsteine, der Heizölbereitstellung des Hybridkühlturms und der Elektrofiltersowie die Sprengung der Kesselhäuser sind mit Stand September 2025 weitestgehend abgeschlossen. Sämtliche Anlagen wurden vor dem Rückbau fachgerecht von Betriebsstoffen befreit.

Die Ausbreitung von Staub wird durch das Rückbauunternehmen im technisch möglichen Rahmen gemäß Staubminderungskonzept verhindert. Signifikant abweichende Emissionen werden dem Bauherrn unverzüglich gemeldet.

Im Rahmen der Abbruchverfahren kam es zu einmalig kurzzeitigen Staubaufkommen, insbesondere bei der Sprengung der Schornsteine im November 2024, der Sprengung der Kesselhäuser im ersten Quartal 2025 sowie bei den Absenkvorgängen der Dächer der Kohlekreislager am 26.08.2025 und 01.10.2025. Kurzzeitige Staubentwicklungen traten zudem im unmittelbaren Arbeitsbereich bei den Abbrucharbeiten am Hybridkühlturm und den Aschesilos auf; diese Maßnahmen sind im zweiten Quartal 2026 abgeschlossen.

Die aktuellen Abbruchmaßnahmen an den Kohlekreislager, die etwa 800 Meter vom Dorf Moorburg entfernt liegen, werden voraussichtlich bis Februar 2026 abgeschlossen sein. Durch die ordnungsgemäße Stilllegung, Entleerung und Reinigung der rückzubauenden Kraftwerksanlagen sind lediglich übliche Betonstäube beim Abbruch zu erwarten.

r den von Moorburger Bürgern regelmäßig abgehaltenen „ständigen Gesprächskreis“ stellt die EHM ihre Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung. Ein Vertreter des EHM-Leitungsteams steht innerhalb dieses Formats für Fragen zur Verfügung.

Stellungnahme der BJV

Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht in der für den Verbraucherschutz zuständigen Behörde hat den gesetzlichen Auftrag, den Arbeitsschutz in Hamburger Betrieben zu überwachen und die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzrechts sicherzustellen. Sie setzt sich im Rahmen ihrer Aufgaben für den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit ein und ergreift jeweils die hierfür erforderlichen Maßnahmen. Für die Gefährdungsermittlung, -beurteilung und Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Insofern muss der Arbeitgeber vor Aufnahme der Abrissarbeiten im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob in den betroffenen Bauteilen Schadstoffe vorhanden sind, die beim Abriss besondere Schutzmaßnahmen erfordern.

Im Rahmen der Beteiligung bei den Abriss-Genehmigungsverfahren wurden der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht Schadstoffgutachten vorgelegt, die im Ergebnis keine Schadstoffe aufwiesen.

Im Aufgabenbereich des Referats Umweltbezogener Gesundheitsschutz in der für den Verbraucherschutz zuständigen Behörde liegt u. a. die Bewertung von vorhandenen Untersuchungen und Messdaten hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken durch auf die Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppen einwirkende Schadstoffe.

Über die tatsächlich beim Rückbau des Kraftwerks Moorburg freiwerdenden Schadstoffe liegen dem Referat Umweltbezogener Gesundheitsschutz aktuell keine Erkenntnisse bzw. Informationen vor.

r die Durchführung von Untersuchungen und Entsorgung von Bauschutt ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Die für den Verbraucherschutz zuständige Behörde hat aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes keine rechtlichen Möglichkeiten/Zuständigkeiten, solche Untersuchungen durchzuführen.

Stellungnahme BWAI

Zu 1.:

Die Genehmigungen zum Abbruch des Kraftwerks Moorburg wurden durch die zuständige Hafenbehörde der HPA im Rahmen des Verfahrens nach § 62 HBauO erteilt.

Die aktuelle Ausschussbefassung der BV Harburg bezieht sich jedoch ausschließlich auf Fragen des Immissionsschutzes im Zusammenhang mit den Abbruchtätigkeiten. Für diese Thematik ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die fachlich zuständige und auskunftsfähige Stelle.

Eine Teilnahme der HPA würde daher keinen zusätzlichen fachlichen Mehrwert leisten. Eine Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten wird daher abgelehnt und für weitergehende Informationen zum Immissionsschutz auf die BUKEA verwiesen.

gez. Böhm f.d.R.

Hille

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.02.2026
Ö 3.1
Lokalisation Beta
Moorburg Stader Str.

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