NEU: Gemeinsamer Antrag SPD und Grüne Drs. 22-1356 betr. Vorstellung der Ergebnisse der Wärmeplanung für den Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 27.01.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 38.1
Nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) sind für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne nach dem Gesetz zu erstellen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 WPG).
Die Wärmeplanung beinhaltet laut Wärmeplanungsgesetz eine Bestandsanalyse, eine Potenzialanalyse, die Erstellung und Beschreibung eines Zielszenarios, die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete mit Darstellung der Wärmeversorgungsarten und die Entwicklung einer konkreten Umsetzungsstrategie mit darauf beruhenden Umsetzungsmaßnahmen.
Gesetzliches Ziel ist es, am Ende des Prozesses eine Planung vorliegen zu haben, anhand deren ersichtlich ist, für welche Gebiete welche Arten von Wärmeversorgung vorgesehen ist. Dabei soll im Rahmen eines Vergleichs die kosteneffizienteste Versorgungsart ermittelt werden, die aber zugleich auch ein hohes Maß an Versorgungssicherheit gewährleisten muss. Die Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Wärmegestehungskosten sowie die Investitionskosten soll dabei eine große Rolle spielen, um die Bezahlbarkeit der Wärmeenergiekosten zu gewährleisten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist mithin gefordert, eine den gesetzlichen Kriterien genügende Wärmeplanung bis Mitte dieses Jahres vorzulegen und zu beschließen. Nach den Informationen im Wärmeportal soll der Entwurf der Wärmeplanung im März 2026 vorliegen.
Für diesen Prozess sind auch im Bezirk Harburg etliche Vorarbeiten geleistet worden. Sowohl im Klimaschutzkonzept des Bezirks als auch mit dem Energetischen Quartierskonzepten Heimfeld-Eißendorf und “Südöstliches Eißendorf/Bremer Straße” sind Ansätze zur Wärmeversorgung ermittelt und geprüft worden bzw. Werden noch erarbeitet.
Auch im Wärmeportal der FHH sind einzelne Zwischenstände einsehbar.
Da die Fertigstellung des Wärmekonzepts für die FHH und damit auch für den Bezirk Harburg in absehbarer Zeit Mitte dieses Jahres ansteht, ist eine Vorstellung der Ergebnisse für den Bezirk vor der Beschlussfassung unerlässlich.
In der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz am 20.01.2026 hat der Vertreter der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrar (BUKEA) zugesagt, den endgültigen Entwurf des Wärmekonzepts noch einmal vorzustellen.
Allerdings sind von der Fachbehörde nach Fertigstellung des Entwurfs vor der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft nur 2 weitere Öffentlichkeitsveranstaltungen vorgesehen sind, die vermutlich als hamburgweite Veranstaltungen nördlich der Elbe stattfinden werden.
Da das Thema Wärmeplanung in den nächsten Jahren viele Hauseigentümer betreffen wird, ist eine möglichst breite Öffentlichkeitsbeteiligung über das Ergebnis des Prozesses erforderlich.
1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, aussagefähige VertreterInnen der Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrar (Bukea) sowie der Bezirksverwaltung in den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz einzuladen, um unmittelbar nach Fertigstellung des Entwurfs im März 2026 die Ergebnisse der Hamburger Wärmeplanung mit besonderer Betrachtung des Bezirks Harburg vor der endgültigen Beschlussfassung vorzustellen. Um eine maximale Öffentlichkeitswirkung zu erzielen, soll ein gesonderter Termin für die öffentliche Sitzung zur Vorstellung des Entwurfs der Wärmeplanung anberaumt werden, in dem ausschließlich dieser Tagesordnungspunkt behandelt wird. Die Öffentlichkeit soll in dieser Sitzung das Recht haben, Fragen zu der vorgestellten Planung zu stellen. Die Sitzung ist in gleicher Weise zu bewerben, wie öffentliche Veranstaltungen im Rahmen von Beteiligungsprozessen beworben werden.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss ist beizuladen.
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