Es werden keine Ergänzungen oder Änderungswünsche vorgetragen. Die Tagesordnung wird festgestellt.
Vertreter von fesa e.V. und vom Klima-Bündnis e.V. berichten anhand einer Präsentation (s. Anlage zu Drs. 22-0471) über das Projekt Energiekarawane (aufsuchende Energieberatung).
fesa e.V.
Der Träger habe seinen Sitz in Freiburg und wurde 1993 mit dem Ziel der Energieautonomie für die Region gegründet. Der Verein sei im weitesten Sinne in der Klimaschutzkommunikation mit ganz unterschiedlichen Zielgruppen tätig und dieses Projekt sei für Kommunen, Städte und Gemeinden gedacht.
Klima-Bündnis
Das Klima-Bündnis sei ein Städtenetzwerk von über 2.000 Kommunen in ganz Europa. Dieses Netzwerkbestehend aus Städten, Gemeinden undLandkreisen sei im Klimaschutz tätig und u.a. auch mit Kampagnen unterstützend für die Kommunen aktiv. Die Stadt Hamburg sei bei der Kampagne „Stadtradeln“ mit dabei.
Nach ihrer Wahrnehmung waren die Klimaschutzaktivitäten der vergangenen Jahre nicht ausreichend, um diegesetzten Klimaschutzziele zu erreichen, insbesondere nicht im Gebäudesektor.
Um den Bereich energetische Gebäudesanierung voranzubringen, sei das Klima-Bündnis eine Kooperation mit fesa eingegangen, um eine effektive und wirksame Hilfestellung für die Mitglieder zu bieten und über die Energiekarawane das Thema „energetische Sanierung von Wohngebäuden“ in Städten und Gemeinden zu verankern. Inzwischen finde sich das Konzept der Energiekarawane in verschiedensten Klimaschutzplänen/Klimaschutzkonzepten auf Städte- und Gemeindeebene wieder. Auch große Städte, wie z.B. München oder Freiburg setzen die Energiekarawane ein, um ihren Gebäudebestand klimaresilient auf Vordermann zu bringen.
Wodurch zeichnet sich das Projekt aus?
Die Kampagne mit standardisiertem Ablauf werde in allen Projektphasen auf der Grundlage bereits vorgefertigter Arbeitsmaterialien / Umsetzungspakete durchgeführt (s. auch Folie 8 der Präsentation). Die Projektpartner bieten Know-How-Transfer und Begleitung. Dadurch Befähigung von Städten und Gemeinden jeder Größe zur selbständigen Durchführung in Zukunft.
Charakteristika der Kampagne:
Ziel: Aufklärung / Informationsvermittlung + bei Immobilienbesitzern Bewusstsein und Motivation steigern, eine energetische Sanierung umzusetzen
Zweck: Bearbeitung des Bereichs energetische Gebäudesanierung, dem wichtigsten kommunalen Handlungsfeld im Bereich Klimaschutz → Steigerung der Sanierungsrate
Folgend werden
- die konkreten Schritte der Kampagne erläutert
- Auszüge aus denArbeitsmaterialien vorgestellt
- Beispiele für Werbematerial gezeigt
- die Effekte der Durchführung der Kampagne Energiekarawane dargelegt (erhöhte Sanierungsrate bis zu 15% im Quartier)
Als Fazit wird insbesondere hervorgehoben, dass es Kommunen mittels der Energiekarawane gelinge, Bürger*innen (Privatpersonen!) zu klimaschutzrelevantem Handeln zu bewegen.
Anhand von Beispielen wirdzuletzt über die Kosten informiert, die den Gemeinden / Städten bei Beauftragung der Energiekarawane entstünden.
Im Anschluss werden insbesondere Fragen zur Höhe der Sanierungsrate (unter einem Prozent für ganz Europa) beantwortet, ob Kenntnis über die tatsächlich durchgeführten Sanierungen erlangt werde und ob es Erfahrungen mit hybriden Kampagnen (z.B. mit der Verbraucherzentrale) gebe.
Herr Wehmeyer informiert, er habe vorgeschlagen, heute auch einen Vertreter der ZEBAU GmbH, welche die „Hamburger Energielotsen“koordiniere, einzuladen, der kurz darstellt, was Hamburg zum Thema Energieberatung bereits anbiete.
Der Vertreter der ZEBAU GmbH stellt mit einer Präsentation die Hamburger Energielotsen vor. Die Präsentation kann in der Anlage zur Drucksache 22-0471 eingesehen werden. Er stellt in seinem Bericht insbesondere heraus, wo die die Parallelen zum vorherigen Vortrag liegen und wo die Unterschiede.
Konzept
Finanzierung der Energielosten:Die Finanzierungerfolge als Kombination aus Bundes- und Landesförderung. Derzeit gebe ca. 40 Berater*innen, davon seien 25 Personen Energieberater (ähnlich wie beim vorherigen Projekt). Diese Energieberaterseien in der Bundesliste Deutschen Energie-Agentur (dena)als Energieeffizienzberater gelistet und hätten zusätzlich die Ausbildung der Verbraucherzentralen. Sie seien sowohl bei der Verbraucherzentrale angesiedelt als auch im Elbcampus bei den Kollegen der Handwerkskammer.
Das Angebot der Energieberatung richte sich sowohl an Privatpersonen als auch an Gewerbetreibende und Baufachleute.
Über die Energieberatung hinaus könnten Bürger*innen als Hauseigentümer außerdem eine Klimafolgenanpassungsberatung in Anspruch nehmen. Über die Beratungshotline könne ein Termin mit einem Experten vereinbart werden, der ins Haus komme und zu Hause zu möglichen vorbeugenden Maßnahmen bei Sturm, Starkregen und Überflutungsthemen usw. berate. Dieses Sonderprogramm, dass es nur im BundeslandHamburg gebe, finde mittlerweile regen Absatz. In diesem Jahr hätte man bereits 175 Beratungen angesetzt. Allerdings wundere den Vertreter der ZEBAU, warum dies kein bundesgefördertes Angebot sei, sondern nach wie vor alleine von Hamburg gefördert werden müsse.
Nachfolgend macht er auf verschiedene Online-Veranstaltungen aufmerksam, wie z.B. die Expertenkreise.
Des Weiteren seien die Hamburger Energielosten ab diesem Jahrum das individuelle Begleitprogramm „Auf Kurs bleiben“erweitert worden. Dieses richte sich an private sowie gewerbliche Immobilieneingentümer*innen und ergänze die bestehende Erstberatung durch weitere Beratung/Informationen und Fragen zur wie z.B. zur Förderung oder zur Beauftragung und Umsetzung.
Nachfolgend informiert er über das Projekt Balkonkraftwerk-Förderung mit der Caritas. Nach seinem Empfinden sei Hamburg mit dem Beratungsangebot insgesamt schon sehr aktiv und auch innovativ unterwegs und versuche die Menschen abzuholen. Außerdem sei überlegt worden, wie man in diesem Jahr aktiver in die Bezirke gehen könne. Vorstellbar sei, in Absprache mit dem Energiebauzentrum der Handwerkskammer hier in Harburg, mal einen Testlauf zu starten.
Im Ergebnis sei der entscheidende Unterschied zum vorherigen Vortrag, dass die Energieberatung durch die Hamburger Energielotsen für den Bezirk weitestgehend kostenfrei sei.
Nachfolgend werden Fragen zur Evaluation und wie ZEBAU den Erfolg seiner Beratung einschätzt, beantwortet.
Der Ausschuss bedankt sich bei allen Referenten für ihre interessanten Berichte. Herr Wehmeyer wird den Kontakt zur ZEBAU und damit den Hamburger Energielotsen zur weiteren Abstimmung einer möglichen quartiersbezogenen Beratungsaktion im Bezirk Harburg an die Kollegen der Klimaabteilung geben und dem Ausschuss anschließend berichten.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Ein Vertreter der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) berichtet mit einer Präsentation (s. Anlage zu Drucksache 21-3612) über die Probleme in der Fernwärme, wie Preissteigerungen zustande kommen und wie und unter welchen Voraussetzungen der Verbraucher sich dagegen wehren könne:
Im Jahr 2022, mit Beginn des Ukraine-Krieges, habe sich in der Fernwärme einiges getan. Im Herbst des Jahres seien Verbraucher*innen mit Rechnungen zu ihnen gekommen, die teilweise erheblich höhere Abschlagszahlungen (100 bis 400 Euro) auswiesen. Die betroffenen Fernwärmeversorger seien der VZHH bisher nicht so bekannt gewesen, wie z.B. GETEC ENERGIE GmbH, die u.a. Mümmelmannsberg versorge, aber auch E.ON.
Es gebe zwei Konstellationen bei Verträgen in der Fernwärme:
- Mieter oder Eigentümer: Direktvertrag oder
- Vertrag zwischen Versorger und Vermieter bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Bei einem Direktvertrag sei der unmittelbare Ansprechpartner das Fernwärmeunternehmen, gegen den der Verbraucher auch vorgehen könne.
Bestehe ein Vertrag zwischen Versorger und Vermieter, dann werden die Kosten der Fernwärmeversorgung über die Betriebskosten durch den Vermieter oder über die WEG abgerechnet. Der Verbraucher müsse sich dann entweder mit seinem Vermieter auseinandersetzen oder die WEG mit dem Fernwärmeversorger.
Dies sei bei den jetzt anhängigen Klagen (z.B. gegen die Hamburger Konturmedion Tobner) ganz entscheidend, dennes könnten sich der Klage nur Verbraucher mit einem Direktvertrag anschließen und versuchen, sich gegen Preiserhöhungen zu wehren.
Folgend informiert er über die Preise und wie diese zustande kommen (Folie 3 und 4).
Preise:
- Der vertraglich festgelegte Ausgangspreis müsse in jedem Fall gezahlt werden und sei rechtlich nicht angreifbar.
- Änderungen des Ausgangspreises (in der Regel Preissteigerungen) werden durch die Versorger anhand einer regionalen Preisgleitklausel vorgenommen. Diese Klausel bestehe im Wesentlichen aus zwei Elementen: Markt- und Kostenelement
Die VZHH habe die extremen Preissteigerungen ab Oktober 2022 zum Anlass genommen zu prüfen, ob die Klauseln wirklich in Ordnung sind. Maßgeblich sei dafür § 24 Abs. 4 AVB Fernwärmeverordnung, die aber nur besagt, dass sie die beiden Aspekte (Kostenelement und Marktelement) vernünftig berücksichtigt werden müssten. Die Prüfung, ob dies tatsächlich erfolgt ist, sei bisher letztendlich immer Einzelfallrechtsprechung und mache es deshalb so schwierig.
Im Ergebnis habe die VZHH zumindest zu den Klauseln der GETEC ENERGIE GmbH, der HanseWerk Natur und auch E.ON erhebliche Bedenken, dass diese wirklich rechtmäßig seien. Deshalb habe man zusammen mit dem Bundesverband zwei Klagen eingereicht. Letztendlich gehe um die Frage, ob das Markt- und Kostenelement angemessen berücksichtigt sei.
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben Kundeninnen und Kunden von Fernwärmeunternehmen im Hinblick auf die Preisgestaltung?
Lösungsvorschläge:
Aus Sicht der VZHH müsste es eine Reform der entsprechenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) geben und es brauche eine Preiskontrolle in Form einer Aufsichtsbehörde.
Folgendberichtet ein Vertreter des Hamburger Mietervereins e.V. (Syndikusrechtsanwalt) mit einer Präsentation (s. Anlage zu Drucksache 21-3612) zum Thema.
Er verdeutlicht den Anstieg der Heizkosten der letzten drei Jahre und, dass sich die Nebenkosten für Mieter als zweite Miete entwickelten. Dieseseien seit 2022 um ca. 17 – 20 % gestiegen, in Metropolen liege der Anstieg nochmal deutlich höher. D.h., es gebe ein großes Problem.
Mit Folie 3 erläutert er die Probleme der Fernwärme. Insbesondere nehme der Grundpreis einen immer höheren Anteil an den Gesamtkosten der Fernwärme ein. Ein weiteres Problem sei jeweils die Monopolstellung der Anbieterund die Preisgleitklausel.
Auswirkungen
Weniger Kaufkraft
Altersarmut
Heizkostennachzahlungen werden als Mietrückstände behandelt
Kündigung möglich, wenn Forderungen zwei Monatsmieten übersteigen
Gefühl der Ohnmacht entsteht
Angst, eigene Rechte durchzusetzen
Was tun?
Ziel des Mietervereins sei die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Vermieter und Mietern.
Auf Nachfrage teilt der Vertreter des Hamburger Mietervereins mit, die Nachfragennach einer Beratung hätten sich seit 2022 deutlich erhöht. Aufgrund der finanziellen Not seien die Menschen eher bereit, sich gegen stark erhöhte Heizkosten zu wehren. In der Vergangenheit seien die Anfragen zu Heiz- und Betriebskosten um die Jahreswende immer angestiegen, zwischenzeitlich gebe es ganzjährig eine starke Nachfrage.
Ein Vertreter vom Mieterverein zu Hamburg erklärt ergänzend zu den vorherigen Berichten, in Hamburg gebe es zur Versorgung insbesondere innenstadtnaher Stadteile nördlich der Elbe ein großes städtisches Fernwärmenetz, bei dem in der letzten Woche auch mögliche Steigerungen des Wärmepreises im Bereich bis 30% öffentlich diskutiert wurden. Es gebe zudem in verschiedenen Stadtteilen vereinzelt kleinere Fernwärmenetze und ganz kleine Nahwärmenetzte, bei denen der Betrieb meist im Rahmen eines sog. Energie-Contracting organisiert sei. Die extremen Preissteigerungen spielten sich in der Regel bei diesen privaten Anbietern in kleineren Fernwärmenetzen ab. So sei es z.B. bei GETEC, E.ON und HanseWerk Natur zu krassen Preissteigerungen gekommen, dies sei bei dem städtischen Netz etwas anders gelagert.
Auch beim Mieterverein zu Hamburg gebe es einen immensen Ansturm von Beratungsanfragen und eine Reihe von Mitgliedern seien mit hohen vierstelligen Nachzahlungsbeträgen zu ihnen gekommen. In den Beratungen werde meist empfohlen, der Abrechnung zu widersprechen. Da in der Regel der Vermieter noch zwischengeschaltet sei, streite sich der Mieterverein mit diversen Vermietern rum, auch mit der SAGA und Wohnungsbaugenossenschaften. Sie hätten die Erfahrung gemacht, dass die Vermieter leider relativ langsam reagierten, um ihrerseits den Abrechnungen zu widersprechen. Diesbezüglich würden sie sich von der Wohnungswirtschaft deutlich mehr Engagement wünschen, dass eben dort auch entsprechend gegen die Abrechnung vorgegangen werde und im Zweifel auch gerichtlich geklärt werde, ob die Preisklauseln wirksam seien oder nicht.
Derzeit habe der Mieterverein mehrere Verfahren anhängig gemacht zur Klärung der Frage der Wirksamkeit dieser Preisklauseln.
Im Übrigen besitzen die privaten Wärmenetze jetzt schon ein deutlich höheres Preisniveau. Durch den Umbau auf erneuerbare Energien, der auch dort vollzogen werden müsste, werden nochmal entsprechende Preisanpassungen erfolgen, es werde in diesem Bereich also nochmal deutlich teurer.
Herr Wehmeyer informiert zu dem noch fehlenden Bericht der BUKEA, dass diese nach seinem Verständnis zunächst noch die Ausgänge der noch laufenden Verfahren des Bundeskartellamts abwarten wolle. Auch seien auf Bundesebene zeitnahe Entwicklungen im Bereich der Fernwärmeregulierung zu erwarten.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss. weil die Stellungnahme der BUKEA noch aussteht.
Der Antrag wird mit der vorliegenden Stellungnahme für erledigt erklärt.
Siehe Ausführungen zu Drucksache 22-0456.
Neubaugebiete – Festsetzung im B-Plan hinsichtlich Gründächern und Versiegelung von Flächen – inwieweit werde dies überprüft
Herr Wehmeyer informiert auf Nachfrage, Gebietsentwickler für die Neubaugebiete sei die IBA. Derzeit laufe der Übergang in die normale öffentliche Struktur,mit der dann die Verantwortung und Zuständigkeiten vom Bezirksamt übernommen werde. Sobald dieser Prozess abgeschlossen sei, werde das Bezirksamt überprüfen, obbei den überbauten Grundstückendie ordnungsgemäßen Zustände hergestellt wurden.
Es liegt nichts vor.