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Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Heute warm, morgen arm? - Energiekosten müssen bezahlbar bleiben!

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.02.2024
Sachverhalt

Fernwärme, vor allem aus erneuerbaren Energiequellen, wird vielfach als Wärmeenergie der Zukunft gesehen, um von fossilen Energiequellen wie Gas oder Öl unabhängig zu sein. Auch in Hamburg wird das Fernwärmenetz massiv ausgebaut.

Problematisch kann es jedoch werden, wenn die Energiekosten sprunghaft ansteigen und dann nicht mehr bezahlbar sind. Ab Januar 2024 wurde die Energiepreisbremse wieder ausgesetzt, weshalb die Heizkosten weiter in die Höhe gehen. Ein spektakulärer Fall ist z. B. eine Hamburger Mieterin, über die das Abendblatt berichtete, die für ihre Fernwärmeheizung für 2022 über 2000 Euro nachzahlen muss und deren Heizkostenabschlag sich verfünffacht hat – 452 Euro seien jetzt monatlich zu zahlen, das ist mehr als die eigentliche Miete von 420 Euro!

Energieexperte Jan Bornemann von der Hamburger Verbraucherzentrale stellt in diesem Zusammenhang generell in Frage, ob die extreme Erhöhung von Energiekosten, die gerade bei Fernwärme häufig ist,  immer durch die Beschaffungskosten gerechtfertigt sei oder ob die Energieunternehmen die Situation der steigenden Energiekosten zum Teil ausnutzen, um die Preise unverhältnismäßig zu erhöhen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sogar gegen Fernwärmeanbieter Klage eingereicht und ruft die Kartellämter zum Handeln auf. Der Mieterverein empfiehlt, gegen extreme Erhöhungen Widerspruch einzulegen.

Ein Grundproblem ist, dass es für Fernwärmekund/innen aufgrund langfristiger Verträge schwer ist, den Tarif zu wechseln. Den Anbieter zu wechseln ist überhaupt nicht möglich, weil die Fernwärmeleitungen jeweils nur von einem Anbieter genutzt werden, weshalb es sich bei jedem Fernwärmeanschluss um die Monopolstellung eines bestimmten Anbieters handelt. Eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat zudem gezeigt, dass es starke Unterschiede in der Preiserhöhung bei unterschiedlichen Anbietern gibt – in den untersuchten Fällen schwankten die Preissteigerungen zwischen 28 und 92 Prozent. Der Umfang der Preiserhöhung hängt stark von der jeweiligen Zusammensetzung der sogenannten Preisgleitklauseln ab. Fernwärmeanbieter setzen öffentlich verfügbare Preisindizes mit Berechnungsfaktoren in Beziehung, die sie selbst im Rahmen ihrer jeweiligen Preiskalkulationen ermittelt haben. So können sie Kostensteigerungen automatisch an ihre Kund/innen weitergeben, ohne dass dabei der Liefervertrag geändert werden muss.

Eine Energiewende muss sozialverträglich sein und darf nicht zur Bereicherung auf Kosten der von den Energiekonzernen abhängigen Kund/innen führen! Energiekosten müssen für alle Menschen bezahlbar bleiben!

Petitum/Beschluss

Vertreter/innen der Finanzbehörde, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), der Verbraucherzentrale und des Mietervereins zu Hamburg werden in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz eingeladen, um über die steigenden Energiekosten, die Auswirkungen auf die Verbraucher/innen und den möglichen Umgang damit zu berichten. Verbraucherzentrale und Mieterverein mögen dabei aus eigenen Erfahrungen mit überhöhten Heizkostenrechnungen und gegebenenfalls Lösungsfindungen berichten.