Siehe Ausführungen zu Drs. 21-3001.01
Anlagen
SoVD Hamburg Bezirksversammlung Harburg Sozialausschuss zu Altersarmut (907 KB)
Zu Beginn führt der Referent des SoVD mit einer Präsentation (siehe Anhang zu TOP 1 der Niederschrift) mit Zahlen zur Sozialstatistik in Hamburg sowie Harburg in das Thema ein. Dabei macht er deutlich, dass die Zahl der Grundsicherungsempfänger über 65 Jahren sich sowohl hamburgweit als auch im Bezirk Harburg zwischen 2005 und 2023 um das Zweieinhalbfache (250%) erhöht habe.
Als Ursachen für die gestiegene Altersarmut nennt der Referent
Im Ausschuss werden die vielfältigen Forderungen und Anregungen des SoVD zur Bekämpfung von Altersarmut, für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie zur Wahrung der Selbstbestimmung dargelegt, die sich sowohl an den Bezirk, das Land Hamburg sowie den Bund richten.
In Bezug auf die Quartierszentren hob der Referent München als Beispiel hervor. In Bezug auf Hamburg verweist er lobend auf die bestehende Rabattierung für SeniorInnen, die ein Deutschlandticket für 19,00 Euro im Monat nutzen könnten: Für besonders Bedürftige sei jedoch auch diese Summe zu hoch.
Auf Nachfragen des Ausschusses räumt der Referent ein, dass die Zahlen zur Armutsgefährdung jenseits der Grundsicherungsempfänger schwer zu bestimmen sei: Beispielhaft gäbe es Menschen, die nur eine geringe gesetzliche Rente bekämen, jedoch z.B. aus einer Erbschaft über ein abbezahltes Haus verfügten. Daher gäbe es neben den Zahlen zur Grundsicherung keinen verlässlichen Indikator, zudem sei eine Quantifizierung von SeniorInnen nicht möglich, welche an Vereinsamung leiden würden.
Die TOPs 2 und 3 werden gemeinsam behandelt.
Die Verwaltung führt einführend aus, dass der Sachstand in Bezug auf Arbeitsgelegenheiten dahingehend unverändert ist, als dass es noch keinen vom Bundestag verabschiedeten Haushalt gäbe. Erst mit dessen Verabschiedung werde das Jobcenter final wissen, welche Gelder konkret für Hamburg zur Verfügung stehen und dann entscheiden, wie das Geld genutzt wird.
Von der Sozialbehörde gäbe es zu den beiden Sozialkaufhäusern folgende Sachstände:
Sozialkaufhaus fairKauf (InVia)
Die Sozialbehörde habe mit der Agentur und Jobcenter dahingehend verhandelt, dass das Sozialkaufhaus von InVia in Harburg (fairKauf) nicht wegfällt, sondern auf die öffentlich geförderte Beschäftigung nach § 16 i SGB II umgestellt wird. Dies passiert im Rahmen eines bestehenden ESF-Projektes, das seinerseits Ende 2024 ausläuft. Es werden bis zu 30 Plätze geschaffen werden. Die erforderliche ergänzende Kofinanzierung in Höhe von voraussichtlich ca. 0,2 Mio. € p.a. stellt die Sozialbehörde zur Verfügung. Ob es gelingt, bisherige AGH-Teilnehmende in eine geförderte Beschäftigung nach §16i SGB umzusteuern, ist zurzeit noch nicht abzusehen, da es sich hier um Einzelfallentscheidungen des Jobcenters handelt. Grundsätzlich sei man positiv gestimmt. Ein neues Konzept für das Sozialkaufhaus werde zurzeit erarbeitet.
Sozialkaufhaus IGEL Neugraben (koala)
Die Sozialbehörde hat im Falle des von koala getragenen und mit AGH betriebenen Sozialkaufhauses in Neugraben mit der Agentur für Arbeit und Jobcenter verhandelt, dass die 25 AGH-Plätze im Sozialkaufhaus IGEL zunächst um drei Monate 1.2. bis 30.04.2024 verlängert werden. Wenn der finanzielle Spielraum bei Jobcenter für diese AGH auch nach Verabschiedung des Bundeshaushalts vorhanden ist, sollen die Plätze für den für AGH üblichen Zeitraum von zunächst 1 Jahr verlängert werden.
Aus dem Ausschuss wird angeregt, für die nächste Sitzung das Jobcenter sowie die Agentur für Arbeit erneut einzuladen, um über den aktuellen Sachstand zu berichten.
Siehe den Ausführungen zu TOP 2.
Aus dem Ausschuss wird auf bestehende und neue nicht-gewerbliche Einrichtungen verwiesen sowie dass ein zusätzlicher Bedarf nicht ersichtlich sei. Es wird angemerkt, dass im Raum Süderlebe Angebote von der Fachbehörde gestrichen oder zusammengeführt seien, der Adressat eines Antrags sei daher die Fachbehörde und nicht das Bezirksamt.
Die Antragstellerin kündigt an, den Antrag als Anfrage einzureichen, um den vorhandenen Bedarf zu ermitteln.
Aus dem Plenum heraus wird geltend gemacht, dass die Standorte der Hamburger Frauenhäuser nicht öffentlich seien: Somit könne man nicht sagen, dass es solche Einrichtungen nicht bereits in Harburg gäbe. Es wird ausgeführt, dass für Frauen aus Harburg eine Unterkunft außerhalb des Bezirks sinnvoller sei, damit diese ihren Peinigern nicht mehr in ihrem Umfeld begegnen.
Die Antragstellerin entgegnet, dass zweifelsohne hamburgweit weitere Frauenhäuser und entsprechende Wohnungen gebraucht werden würden, daher werde der Antrag in der vorliegenden Form aufrechterhalten.
Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass die Forderungen nach mehr Frauenschutzwohnungen grundsätzlich parteiübergreifend inhaltlich geteilt werden. Der Bezirk habe jedoch keine finanziellen Ressourcen für eine eigenständige Umsetzung des Antrags.
Die Verwaltung berichtet von der Veranstaltung zur Kandidatenvorstellung zur Abstimmung zum 3. Harburger Integrationsrat. Dese fand am 12.012024 im Harburger Rathaus statt (Weitere Aussagen dazu unter TOP 8). Die Ausschussmitglieder werden ermuntert, vorhandene Flyer mitzunehmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Teilnahme an der Abstimmung zu werben. Teilnehmen an der Abstimmung zur Zusammensetzung des 3. Harburger Integrationsrates können alle Menschen, die im Bezirk Harburg wohnen und mindesten 16 Jahre alt sind, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Es wird von Mitgliedern des Ausschusses angemerkt, dass einige Kandidierenden nach deren Angaben nahezu ausschließlich über die Plakate auf die Abstimmung aufmerksam geworden seien.
Abstimmung zum Integrationsrat
Die Verwaltung informiert über die Abstimmung zum 3. Harburger Integrationsrat. Es stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: online, per „Briefwahl“ oder vor Ort in einem „Wahllokal“.
- 30. Januar 2024 in der Bücherhalle Neugraben (Neugrabener Markt 7, 21149 Hamburg), 10 Uhr bis 18 Uhr oder
- 31. Januar 2024 im Harburger Rathaus (Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg), 10 Uhr bis 18 Uhr.
Hierfür sei keine Anmeldung erforderlich. Benötigt wird lediglich ein Ausweis/ Nachweis des Wohnsitzes und des Alters.
Die Verwaltung führt aus, dass für die Abstimmung zum Integrationsrat 29 Personen kandidieren, darunter 15 Männer und 14 Frauen. Alle zur Auswahl stehenden Kandidierenden finden Interessierte unter https://www.harburger-integrationsrat.de/kandidaten.html
Es wird darüber informiert, dass 3 Kandidaturen zu spät eingegangen seien und 2 BewerberInnen ihre ursprüngliche Kandidatur zurückgezogen hatten.
Bei der Besetzung des Harburger Integrationsrates sollen verschiedene Regionen, mit denen sich die Menschen vertraut fühlen, berücksichtigt werden. Die entsprechenden Regionen der Kandidierenden verteilen sich wie folgt:
11 Personen für Asien mit Afghanistan ohne GUS* (*Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Belarus)
6 Personen für Deutschland
4 Personen für Osteuropa mit Ukraine und Moldau, inkl. Balkan und Zypern
4 Personen für Türkei
2 Personen für naher Osten sowie Afrika
1 Personen Nord-, Mittel- und Südamerika sowie Ozeanien und Polynesien
1 Person für Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS*) ohne Republik Moldau
Die Verwaltung merkt an, dass nach den festgelegten Regularien jede Region zwei Grundmandate erhalten soll. Damit stünden bei vier Regionen bereits vor der Abstimmung die Personen fest, die in den Integrationsrat einziehen. Das sei sehr unglücklich. Daher wird in Zukunft diese Regelung genau zu bewerten seien.
In der kommenden Sitzung des Ausschusses sollen nach Möglichkeit die Ergebnisse der Abstimmung dargestellt werden. Nach einer entsprechenden Empfehlung des SIGI könnte der Beschluss zur Konstituierung des 3. Harburger Integrationsrates in der Februar-Sitzung der Bezirksversammlung erfolgen, so dass der Integrationsrat erstmals im März 2024 zusammentreten könnte.
Harburg feiert Vielfalt 2024
Die Verwaltung berichtet, dass das bezirkliche Fest „Harburg feiert Vielfalt“ voraussichtlich nicht beim Festival „Sommer im Park“ vom 23. - 28.07.2024 stattfinden werde, da aus Reihen der Träger angemerkt wurde, dass dieser Ferientermin für die meisten von ihnen ungünstig und der Ort nicht barrierefrei sei. Es werde erwogen, dies Fest am 06.07.2024 - wie vor der Zusammenlegung mit „Sommer im Park“ - wieder auf dem Rathausplatz stattfinden zu lassen.
Aus dem Ausschuss wird kritisch angemerkt, dass für ein separates “Harburg feiert Vielfalt“ ein zusätzliches Sicherheitskonzept finanziert werden müsste. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses “Harburger feiert Vielfalt“ in das Binnenhafenfest des Trägerverbundes um die Kulturwerkstatt herum (Termin 31.05. – 2.6.2024) integriert werden könnte; es sei nach Aussagen der Mitglieder des Ausschusses genügend Platz vorhanden, zumal sich da auch Vereine vorstellen könnten und sollten. Die Verwaltung prüft den Vorschlag mit den Veranstaltern des Binnenhafenfestes.
Internationale Woche gegen Rassismus
Diese werde vom 11.03.2024 - 25.03.2024 unter dem Thema „Menschenrechte für Alle“ stattfinden.
Hauptamtliche Unterstützung für Seniorentreffs in 2024
Für die entsprechende Ausschreibung der BWFGB über hamburgweit 500.000 Euro gab es u.a. die Bewerbung einer Bietergemeinschaft aus DRK, Diakonischen Werk und den Paritätischen. Drei Harburger Seniorentreffs könnten von diesem Vorhaben profitieren. Welche es sein werden, steht zurzeit noch nicht fest. Die AWO hatte sich für zwei Stellen beworben, davon würden jedoch keine Seniorentreffs im Bezirk Harburg profitieren.
Darüber hinaus verweist die Verwaltung auf einen neu erstellten und vom Seniorenbeirat finanzierten Flyer, der über die Standorte und die Arbeit der Seniorentreffs sowie -Gruppen im Bezirk samt Kontaktdaten informiert.
Es liegt nichts vor.