21-3370.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Inklusive Schwimmkurse

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 29.01.2024 Regionalausschuss Süderelbe Ö 3.1

Sachverhalt


 

Jedes Kind sollte schwimmen lernen, den Bewegungsraum Wasser für sich entdecken und erleben können und dazu auch die Möglichkeit haben- unabhängig davon, ob ein Kind körperlich oder geistig beeinträchtigt ist oder nicht. Eine Behinderung darf kein Grund sein, nicht ins Becken zu springen. Menschen mit geistiger oder Mehrfachbehinderung nehmen auch an internationalen Wettbewerben teil und bringen starke Leistungen im Becken und Freiwasser. Die Grundlage dafür ist der Zugang zu einer Schwimmausbildung.

 

Mittlerweile gibt es an verschiedenen Orten Vereine und Schwimmschulen, die ganz selbstverständlich inklusive Schwimmkurse anbieten. Wer solche Kurse im Bezirk Harburg anbietet, ist jedoch nicht bekannt
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Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, bei den zuständigen Stellen Informationen darüber einzuholen, welche Anbieter an welchen Standorten im Bezirk Harburg (und bei Fehlanzeige auch darüber hinaus in Hamburg) integrative Schwimmkurse anbieten, welche Voraussetzungen für eine Teilnahme bestehen, welche Kosten zu tragen sind und ob Wartelisten geführt werden.

 

Über die Ergebnisse soll im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion und Ausschuss für Bildung und Sport berichtet werden












BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

 

 

        4. Dezember 2023

 


Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:


 

Die Schwimmkurse von BLH stehen grundsätzlich allen Kindern zur Verfügung, so dass diese grundsätzlich unabhängig von körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung teilnehmen können. Als Eingangsvoraussetzung für das Seepferdchen muss im Regelfall jedoch ein gewisses Basisniveau der Wassergewöhnung und körperlichen sowie mentalen Entwicklung erfüllt sein, damit einem angeleiteten Schwimmkurs gefolgt und ein Lernergebnis in angemessener Zeit erreicht werden kann. Hierzu werden verschiedene Kriterien herangezogen, siehe hierzu unter https://www.baederland.de/media/bl_flyer_seepferdchen_a4.pdf. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zu Seepferdchen-Kursbeginn mindestens 5 Jahre alt sein. Das Kursentgelt ist abhängig vom Kursmodell (Seepferdchen kostet aktuell 173 Euro für 25 Einheiten inkl. Aufnahmestunde).

 

Bei betreuungsintensiven Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind ggf. Begleitpersonen als zusätzliche Voraussetzung notwendig. Die Umsetzung im Schwimmunterricht wird in der Aufnahmestunde mit der Betreuungsperson besprochen und ist vom Einzelfall abhängig. Daneben werden die Wasserflächen von BLH von unterschiedlichen Organisationen wie etwa dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband für gezielte Angebote für Menschen mit unterschiedlichem Beeinträchtigungsgrad genutzt. Im Schulschwimmen, Grundlage ist der Vertrag mit der Behörde für Schule und Berufsbildung, werden ebenfalls alle Kinder von BLH unterrichtet. Je nach Intensität werden Kinder mit Handicap und/oder I-Status durch Begleitpersonen 1:1 im Klassenverbund von BLH unterrichtet. Die Begleitperson unterstützt BLH dabei. Spezielle Schulen, z.B. Schule für Blinde und Gehörlose, können BLH-Schwimmlehrerinnen und -lehrer buchen und den Unterricht durchführen lassen.

gez. Heimath


f.d.R.

 

Leptien.

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