Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion vom 11.03.2024

Ö 1 - 21-2132

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Seelische Gesundheit - Therapiebedarfe decken (Referenten von der Hamburger Sozialbehörde, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Psychotherapeutenkammer Hamburg)

Die Auskunftsperson der Psychotherapeutenkammer (PTK) berichtet mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift), dass diese in den Jahren 2022/2023 alle deren Mitglieder (Kinder- und Jugendpsychotherapeut: innen mit Approbation) zweimal befragt habe. Als Ergebnis sei festzuhalten, dass sich sowohl die Nachfrage von Kindern und Jugendlichen im Vergleich zu der Vor-Corona-Zeit deutlich erhöht als auch die Wartezeit bei den Kinder- und Jugendpsychotherapeuten auf Termine nahezu verdoppelt habe.

Die PTK verweist auf Empfehlungen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit und psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Hamburg, zu denen folgende Aspekte gehören:
 

  • Sensibilisierung und Entstigmatisierung
  • Etablierung und Ausbau von Präventionsangeboten
  • Verbesserte wohnortnahe und multiprofessionelle gesundheitliche Angebote für Kinder und Jugendliche
  • Stärkere Zusammenarbeit und Austausch zwischen den Professionen
  • Weiterentwicklung der ambulanten Bedarfsplanung mit der gesonderten Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlpsychotherapeut:innen


Nachzulesen unter: https://www.hamburg.de/contentblob/17664838/4a9640ede8a6b80b4dabc9e87fbeea72/data/strategie-und-massnahmenpapier-2023-11.pdf


Die Referentinnen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) betonen, dass sie im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen alle 3-5 Jahre die jeweiligen regionalen Bedarfspläne erstelle, welche die aktuelle Versorgungssituation anhand definierter Kennzahlen beschreibe. Wenn in einer Planungsregion die Versorgungszahlen bei 110% liege, würde man statistisch von einer Überversorgung sprechen und keine kassenärztlichen Zulassung aussprechen.

Diese Bedarfsplanung sei 1993 eingeführt worden und definiere das Bundesland Hamburg als einen einzigen Planungsbereich: Somit gäbe es keine Handhabe zur Versorgungsplanung auf Bezirksebene. Auf Nachfragen zur Änderbarkeit erwidern die Referentinnen, dass es sich hierbei um eine politische Festsetzung handele: Eine Änderung sei Aufgabe des Gesetzgebers.

Die Vertreterinnen der KV legen dar, dass bei der Bestimmung und Entwicklung der Planungsräume die Demographie berücksichtigt werde, jedoch nicht sozioökonomische Faktoren wie Schulbildung, Einkommen und Armut. Es wird in diesem Zusammenhang auf Gruppenangebote des Bundesland Bayern verwiesen, wo Kinder aus „belasteten“ Familien in Gruppenangeboten betreut würden. Die PTK verweist auf einen entsprechenden Antrag der LINKEN in der Hamburgischen Bürgerschaft..
 

In Bezug auf die Verteilung betonen die Auskunftspersonen, dass 1999 (als die Psychotherapeut:innen in die Bedarfsplanungen aufgenommen wurden) die meisten von diesen ihren Sitz in der Innenstadt hatten. Da es sich um einen freien Beruf handele, konnte man diesen den Sitz der Berufsausübung nicht vorschreiben, so dass die bestehende hamburgweite Ungleichverteilung hingenommen werden musste. Die KV würde im Zulassungsverfahren nur um Stellungnahmen gebeten, der entsprechende Zulassungsausschuss sei ihm Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Psychotherapeut:innen und Krankenkassen verortet.

Die Vertreter der Sozialbehörde weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart worden sei, die psychotherapeutische Bedarfsplanung zu reformieren, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren. Ein Entwurf sei für den April 2024 angedacht, Inhalte seien noch nicht bekannt

Es wird der Hinweis aus dem Ausschuss bejaht, dass für die Übernahme von freiwerdenden Praxen im Bereich der Psychotherapeut*innen stets mehrere Bewerbungen vorlägen: Hier sei die Lage anders als bei Fachärzten, wo sich leider des Öfteren keine Interessenten für die Übernahme von bestehenden Praxen finden ließen.

 

Die Referentinnen informieren weiterhin darüber, dass im Falle einer Praxisübernahme die gesetzlichen Vorschriften den neuen Inhaber verpflichten, den jetzigen Standort mindestens 5 weitere Jahre zu betreiben, bevor eine Verlegung beantragt werden könne. Aus dem Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass man die Gründe (Schutz des bestehenden Kundenstamms und der Arbeitsplätze der MitarbeiterInnen) verstehe; dennoch sei diese Regelung für einen Bezirk wie Harburg misslich, weil diese einen etwaigen Zuzug von Arztpraxen verhindere.

In Bezug auf die Zahlen der in Harburg tätigen Kinder- und Jugendlpsychotherapeut:innen verweisen die Referenten auf die Angaben aus dem Antrag und bestätigen die Korrektheit der dort genannten Zahlen. Im Bezirk Harburg seien derzeit 54 Kinder- und Jugendlpsychotherapeut:innen tätig.


Anlagen
Ausschuss_Harburg_20240311_PTK (275 KB)

Ö 2 - 21-0889

Antrag FDP Fraktion betr. Harburg Huus - Aktueller Stand der dramatischen Entwicklung (Referenten vom Harburg Huus)

Vertreter des Harburg Huus berichten, dass die Nutzungsvereinbarung für den aktuellen Standort am 31.12.2024 ende. Da die Projektgesellschaft an dem geplanten Bauprojekt festhalte, suche man – auch mit Unterstützung eines Maklers - einen neuen Standort mit folgenden Eigenschaften:
 

  • Objekt in zentraler Lage im Stadtteil Harburg in Nähe des Bahnhofes
  • Mietobjekt
  • Marktüblicher Mietpreis
  • Größe des Objekts: Ab 350 m² aufwärts
  • Barrierearm, idealerweise ebenerdig, ggf. mit Fahrstuhl erreichbar
  • Umsetzbarkeit der Beherbergungsstättenverordnung; beim Bezug eines neuen Objekts wolle man die Anzahl der Übernachtungsplätze von 12 auf 20 Plätze erhöhen.
  • Fensterflächen für einen Teil der Räumlichkeiten
  • Der Einbau einer Küche sollte möglich sein

 

Die Auskunftspersonen räumen ein, dass man zeitlich unter Druck wäre, da sich die Suche schwierig gestalte. Sollte ein neuer Standort nicht gefunden werde, wäre auch eine Übergangslösung wie Containern denkbar, eventuell sei eine temporäre Verlängerung der Nutzungsdauer am jetzigen Standort für den Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt denkbar.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss bzgl. einer Standortsuche jenseits des Stadtteils Harburg teilen die Vertreter mit, dass nach Einschätzung des Teams ein Verbleiben in der Nähe des Bahnhofs Harburg erfolgen solle: Die Klienten seien finanziell und körperlich eingeschränkt und ein vertrautes Umfeld sei für diese wichtig. Die Mehrheit der Klienten seien männlich, es sei jedoch auch ein großer Bedarf bei der Versorgung von Frauen vorhanden.

 

In Bezug auf eine Kooperation mit der Straßensozialarbeit der Diakonie wird die Arbeitsteilung beschrieben: Während das Harburg Huus wohnungslose Menschen betreue, kümmere sich die Diakonie um obdachlose Personen. Zu den Klienten des Harburg Huus gehöre nicht der „klassische Obdachlose“, sondern beispielsweise Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung ihre Wohnung verloren hätten.

 

Ö 3 - 21-2774

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Schaffung von Freundschaftsbänken in Harburg für eine kurze Gemeinschaft statt permanenter Einsamkeit

Die antragstellende Fraktion erbittet von der Verwaltung zur kommenden Sitzung des SIGI eine inhaltliche Begründung für die vorgeschlagenen Standorte für die Freundschaftsbänke. Sie stellt fest, dass sie eigene Vorschläge für Standorte ins Verfahren einbringen wolle. Vor diesem Hintergrund wird von den Fraktionen Beratungsbedarf erklärt.

 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Freundschaftsbänken eine Plakette angebracht werden solle, wie dies in Wandsbek geschehe. Die Verwaltung nimmt auch diesen Hinweis zur internen Beratung mit.

Ö 3.1 - 21-2774.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Schaffung von Freundschaftsbänken in Harburg für eine kurze Gemeinschaft statt permanenter Einsamkeit

Siehe Beratung zu TOP 3.

Ö 4 - 21-2573

Antrag SPD betr. Übersicht über geförderte Beratungsstellen und -projekte im Bezirk Harburg veröffentlichen

Die antragstellende Fraktion erklärt, dass es sich bei dem jetzt erreichten Stand für sie um einen Zwischenstand handele. Politisch sei Weiteres wünschenswert, dennoch würde der Antrag für diese Wahlperiode als erledigt angesehen.

Ö 4.1 - 21-2573.02

Vorlage der Verwaltung zum Antrag SPD betr. Übersicht über geförderte Beratungsstellen und -projekte im Bezirk Harburg veröffentlichen

Siehe Ausführungen zu TOP 4.

Ö 5

Integrationsrat Harburg

Es wird berichtet, dass sich der Integrationsrat konstituiert habe. Dieser werde sich voraussichtlich auf seiner nächsten Sitzung am 11.04.2024 eine Geschäftsordnung geben sowie seine VertreterInnen für die Ausschüsse hlen.

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Die Verwaltung informiert, dass Frau Kalinowski zum 1.2.2024 die Leitung des Fachamts für Grundsicherung und Soziales übernommen habe. Ihre vorherige Stelle als stellvertretende Fachamtsleitung und Leitung des Sozialen Dienstleistungszentrums werde aktuell ausgeschrieben.

 

Ö 7

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.